{"date":"2026-06-22","state":"scheduled","last_modified":"2026-05-19T15:42:47.642491+00:00","extraordinary":false,"video_url":"","overview":"<h3>Einladung zur Gemeindeversammlung<a href=\"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/assembly/2025-11-20#einladung-zur-gemeindeversammlung\"></a></h3><p><strong>Die Gemeindeversammlung findet am 22. Juni 2026, 19.30 Uhr in der lintharena N\u00e4fels statt.</strong></p><p>Gem\u00e4ss Art. 53 des Gemeindegesetzes ist die Gemeindeversammlung \u00f6ffentlich. Nicht stimmberechtigte Personen sind als Zuh\u00f6rer zugelassen, soweit die r\u00e4umlichen Verh\u00e4ltnisse dies gestatten und dadurch die Ermittlung des Mehrs nicht beeintr\u00e4chtigt wird. Sie d\u00fcrfen die Verhandlungen und Abstimmungen nicht st\u00f6ren und sich nicht daran beteiligen.</p><p>Grundlage f\u00fcr die Stimmberechtigten ist das Memorial f\u00fcr die Gemeindeversammlung. Es enth\u00e4lt die Traktandenliste und eine Beschreibung aller Gesch\u00e4fte mit einl\u00e4sslicher Darstellung und Begr\u00fcndung sowie den Antrag des Gemeinderats. Dieser ist, wenn kein abweichender Antrag gestellt wird, genehmigt. An der Gemeindeversammlung haben die Stimmberechtigten das Recht \u201ezu raten, zu mindern und zu mehren\u201c. Das heisst, sie k\u00f6nnen zu jedem Sachgesch\u00e4ft das Wort verlangen und \u00c4nderungen beantragen. Es sind zudem Antr\u00e4ge auch auf Verschiebung, R\u00fcckweisung oder Ablehnung m\u00f6glich.<br></p><h3><a></a>Zus\u00e4tzliche Informationsm\u00f6glichkeiten<a href=\"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/assembly/2025-11-20#zusaetzliche-informationsmoeglichkeiten\"></a></h3><p>Am Mittwoch, 10. Juni 2026, 19.30 Uhr, findet in der Turnhalle Oberurnen eine vorg\u00e4ngige <strong>Informationsveranstaltung </strong>zu den Traktanden \u201eVerpflichtungskredit FW-Lokal Obstalden\u201c, \u201eGenehmigung Landhandel Jacques Gabriel AG, Parzelle Nr. 450, Grundbuch Oberurnen\u201c sowie \u201eTeilrevision Gemeindeordnung\u201cstatt.</p><h3><a></a>Gratis mit den \u00d6V an die Gemeindeversammlung<a href=\"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/assembly/2025-11-20#gratis-mit-den-oev-an-die-gemeindeversammlung\"></a></h3><p>Der <strong>pers\u00f6nliche Stimmrechtsausweis</strong> zur Gemeindeversammlung gilt als kostenloser Fahrschein in den unten aufgef\u00fchrten Verbindungen.</p><p>Ab Bilten und M\u00fchlehorn gelangen die Stimmberechtigten mit den Linienkursen zur lintharena in N\u00e4fels und wieder zur\u00fcck nach Hause.</p><p>Alle Busse verkehren <em><strong>bis und ab der lintharena</strong></em>. Die R\u00fcckfahrt erfolgt zeitnah nach Ende der Gemeindeversammlung.</p>","files":{"memorial_pdf":"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/6de1400db8256e8eb811f4ac055d67a14dfbdddea3315cfb2f3cd0a9d28ab127","memorial_2_pdf":null,"memorial_supplement_pdf":null,"protocol_pdf":null,"audio_mp3":null,"audio_zip":null},"agenda_items":[{"number":16,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-19T15:42:47.642520+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Varia","memorial_page":113,"overview":null,"text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":15,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-19T15:42:42.215343+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Wahl 2 Mitglieder VR lintharena ag","memorial_page":112,"overview":"<p>Gem\u00e4ss Ziff. I der Eigent\u00fcmerstrategie f\u00fcr die lintharena ag f\u00e4llt die Wahl von zwei Mitgliedern des Verwaltungsrates der lintharena ag in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung.</p><p>W\u00e4hrend das bisherige Mitglied Richard Eberhard, Niederurnen, an der Generalversammlung der lintharena ag vom 15. April 2026 zum neuen VR-Pr\u00e4sidenten der lintharena ag gew\u00e4hlt wurde, ist das bisherige Mitglied Marco Rimini, Murg, auf das Ende der Amtsperiode 2022 \u2013 2026 zur\u00fcckgetreten.</p><p>F\u00fcr die beiden vakanten Sitze im Verwaltungsrat der lintharena ag liegen der Gemeindeversammlung auf Antrag des Verwaltungsrates folgende Kandidaturen vor:</p><ul><li>Laager Michael, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, N\u00e4fels<span></span></li><li>M\u00fcller Lukas, Rechtsanwalt und Notar, Mollis</li></ul><p>Die Wahl der \u00fcbrigen Mitglieder und des Gemeinderatvertreters in den Verwaltungsrat der lintharena ag erfolgt anfangs der neuen Legislaturperiode durch den Gemeinderat. W\u00e4hlbar sind alle in der Gemeinde Glarus Nord stimmberechtigen Personen, welche das 18. Altersjahr zur\u00fcckgelegt haben. Kandidaten k\u00f6nnen direkt vor der Wahl an der Gemeindeversammlung vorgeschlagen werden.</p>","text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":14,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-19T15:42:36.326154+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Wahl 2 Mitglieder VR APGN","memorial_page":111,"overview":"<p>Gem\u00e4ss Art. 11 Abs. 2 lit. e der Gemeindeordnung Glarus Nord und Art. 8 Abs. 2 des Organisationsreglements APGN f\u00e4llt die Wahl von zwei Mitgliedern des Verwaltungsrates der APGN in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung.</p><p>Die beiden bisherigen VR-Mitglieder stellen sich f\u00fcr die Amtsperiode 2026 \u2013 2030 zur Verf\u00fcgung:</p><ul><li>Frank Rita, N\u00e4fels</li><li>Sch\u00f6nenberger Gabriela, Niederurnen</li></ul><p>Die Wahl der \u00fcbrigen Mitglieder und des Gemeinderatvertreters in den Verwaltungsrat der APGN erfolgt anfangs der neuen Legislaturperiode durch den Gemeinderat. W\u00e4hlbar sind alle in der Gemeinde Glarus Nord stimmberechtigen Personen, welche das 18. Altersjahr zur\u00fcckgelegt haben. Kandidaten k\u00f6nnen direkt vor der Wahl an der Gemeindeversammlung vorgeschlagen werden.</p>","text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":13,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-19T15:42:30.733551+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Wahl 2 Mitglieder VR TBGN","memorial_page":110,"overview":"<p>Gem\u00e4ss Art. 11 Abs. 2 lit. e der Gemeindeordnung Glarus Nord und Art. 9 Abs. 2 des Organisationsreglements TBGN f\u00e4llt die Wahl von zwei Mitgliedern des Verwaltungsrates der TBGN in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung.</p><p>Das erste bisherige VR-Mitglied Edwin Koller, N\u00e4fels, ist auf das Ende der Amtsdauer 2022 \u2013 2026 zur\u00fcckgetreten. Das zweite bisherige Mitglied, Ruedi Schwitter, N\u00e4fels, stellt sich f\u00fcr die Amtsperiode 2030 zur Wiederwahl:</p><ul><li>Schwitter Ruedi, N\u00e4fels<span></span></li><li>Vakanz</li></ul><p>Es ist folglich der vakante Sitz im Verwaltungsrat der TBGN neu zu besetzen.</p><p>Die Wahl der \u00fcbrigen Mitglieder und des Gemeinderatvertreters in den Verwaltungsrat der TBGN erfolgt anfangs der neuen Legislaturperiode durch den Gemeinderat. W\u00e4hlbar sind alle in der Gemeinde Glarus Nord stimmberechtigen Personen, welche das 18. Altersjahr zur\u00fcckgelegt haben. Kandidaten k\u00f6nnen direkt vor der Wahl an der Gemeindeversammlung vorgeschlagen werden.</p>","text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":12,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-19T15:42:24.639120+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Wahl GPK-Pr\u00e4sidium und 6 Mitglieder GPK","memorial_page":109,"overview":"<p>Gem\u00e4ss Art. 11 Abs. 2 lit. a der Gemeindeordnung Glarus Nord f\u00e4llt die Wahl des Pr\u00e4sidenten und der sechs Mitglieder der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission GPK in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung.</p><p>Das bisherige 1. GPK-Mitglied Priska M\u00fcller Wahl, Niederurnen sowie das bisherige 2. GPK-Mitglied Richard Lendi, N\u00e4fels, stehen f\u00fcr die Wiederwahl nicht mehr zur Verf\u00fcgung. F\u00fcr den neuen Gemeinderat Christoph Zwicky muss der 4. Sitz in der GPK neu besetzt werden.</p><p>Folgende bisherige Mitglieder stellen sich zur Wiederwahl f\u00fcr die Amtsperiode 2026 \u2013 2030:</p><ul><li>Pr\u00e4sident St\u00f6ckli Rolf, Ziegelbr\u00fccke</li><li>1. Mitglied Noser Beat, Oberurnen</li><li>2. Mitglied Lienhard Andreas, Bilten</li><li>3. Mitglied Britt Veronika, Mollis</li><li><strong>4. Mitglied vakant</strong></li><li><strong>5. Mitglied vakant</strong></li><li><strong>6. Mitglied vakant</strong></li></ul><p>W\u00e4hlbar sind alle in der Gemeinde Glarus Nord stimmberechtigen Personen, welche das 18. Altersjahr zur\u00fcckgelegt haben. Kandidaten k\u00f6nnen direkt vor der Wahl an der Gemeindeversammlung vorgeschlagen werden.</p>","text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":11,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-19T15:42:18.073216+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Genehmigung Landhandel Jacques Gabriel AG, Parzelle Nr. 450, Grundbuch Oberurnen","memorial_page":106,"overview":"<p><strong></strong><strong>A.   Ausgangslage<br></strong>Nachdem die neue Nutzungsplanung im November 2024 in Kraft getreten ist, konnte die Gemeinde Glarus Nord mit der Ausschreibung der zu ver\u00e4ussernden Fl\u00e4chen gem\u00e4ss den Richtlinien \u00fcber die Abgaben von Bauland und Liegenschaften starten.</p><p>Die Abgabe im Baurecht der Fl\u00e4che von 5'084 m2 der Parzelle Nr. 450, Grundbuch Oberurnen, wurde im Amtsblatt vom 06. M\u00e4rz 2025 \u00f6ffentlich ausgeschrieben.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/7c1d182b6590bf3fe8c358ae1bf46494281735ade00cdc987d440abbdc63eebb\" class=\"lazyload-alt\" width=\"648px\" height=\"414px\"></p><p>Situation Parzelle Nr. 450, Grundbuch Oberurnen</p><p>Bei der vorliegenden Liegenschaft handelt es sich um ein Grundst\u00fcck von strategischer Lage direkt am Zubringer Oberurnen, gelegen innerhalb der Arbeitszone (vgl. rot markierte Fl\u00e4che obenstehend). Das Grundst\u00fcck grenzt im S\u00fcden an die Wohnzone dicht (W III), im Westen an die Dorfzone Ebene (DE) sowie im Norden und Osten an weitere Arbeitszonen (Arbeitszone IV und III).</p><p>Aufgrund dieser r\u00e4umlichen Einbettung kommt dem Grundst\u00fcck eine besondere Funktion als verbindendes Element zwischen den unterschiedlichen Nutzungszonen zu. Mit Ablauf der Frist per 30. Juni 2025 sind bei der Gemeinde Glarus Nord entsprechende Angebote eingegangen.</p><p>Die Gemeinde Glarus Nord hat die Bewerbungen gem\u00e4ss den Richtlinien betreffend die Abgabe von Bauland und Liegenschaften vom 05. November 2024 ausgewertet. Nachfolgend finden sich die Angaben \u00fcber die Firma Jacques Gabriel AG, die den Zuschlag vom Gemeinderat zuhanden der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2026 erhalten hat.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/78cddc9c7c54a3b4f88cc7ce25ef5d0ba22fd09217a635915f1ea05a72645372\" class=\"lazyload-alt\" width=\"729px\" height=\"700px\"></p><p>Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, das Angebot f\u00fcr die Parzelle Nr. 450, Grundbuch Oberurnen, mit einer Fl\u00e4che von 5\u2019084 m2 zu dem Preis von CHF 350 pro m2 anzunehmen und die betreffende Fl\u00e4che an die Firma Jacques Gabriel AG im Baurecht abzugeben.</p><p><strong>B.   Materielles und gesetzliche Grundlagen<br></strong>Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10.12.1907 (Stand: 01.01.2025); Bundesgesetz betreffend die Erg\u00e4nzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (F\u00fcnfter Teil: Obligationenrecht) vom 30.03.1911 (Stand: 01.01.2025); Gemeindegesetz Kanton Glarus vom 03.05.1992 (Stand: 01.01.2023); Gemeindeordnung Glarus Nord vom 01.01.2020; Richtlinien betreffend die Abgabe von Bauland und Liegenschaften vom 01.11.2024.</p><p><strong>C.   Finanzielle Auswirkungen und Angaben zur Finanzierung<br></strong>Der Gemeinde Glarus Nord entstehen durch die Abgabe im Baurecht der Fl\u00e4che in Oberurnen Einnahmen in H\u00f6he von CHF 54'271.70 pro Jahr.</p><p><strong>D.   Antrag<br></strong>Der Gemeinderat beantragt:</p><ol><li>Die Abgabe im Baurecht der Parzelle Nr. 450, Grundbuch Oberurnen, 5'084 m2 f\u00fcr CHF 350 pro m2, somit einem j\u00e4hrlichen Baurechtszins von mindestens CHF 54'271.70, an die Firma Jaques Gabriel AG, sei zu genehmigen.</li><li>Der Gemeinderat sei mit dem Vollzug zu beauftragen.</li></ol><p class=\"has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/11e63e7098d2279cc4351bdd54dad9f19d17cf5fdfbc38de1adf13fce5aed1b1\" class=\"lazyload-alt\" width=\"803px\" height=\"440px\"></p>","text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":10,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-19T15:42:12.154862+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Anpassung Leistungsvereinbarung FC Linth 04","memorial_page":101,"overview":"<p><strong></strong><strong>A.   Ausgangslage</strong></p><p>Die Gemeinde Glarus Nord steht in einer Leistungsvereinbarung mit dem FC Linth 04, welche im Jahr 2022 abgeschlossen wurde. Seit dem Abschluss dieser Leistungsvereinbarung haben sich die Ausgangslage sowie die Rahmenbedingungen wesentlich ver\u00e4ndert.</p><p>W\u00e4hrend die aktuelle Leistungsvereinbarung einen j\u00e4hrlichen Beitrag von CHF 75'000 vorsieht, haben sich die Kostenstrukturen in der lintharena ag deutlich erh\u00f6ht. W\u00e4hrend zum Zeitpunkt des Abschlusses prim\u00e4r die Nutzung der Garderoben ber\u00fccksichtigt wurde, werden durch den FC Linth 04 mittlerweile auch die Fussballpl\u00e4tze sowie die weiteren Infrastrukturen, welche die lintharena ag im Auftrag der Gemeinde Glarus Nord betreibt, genutzt. Die daraus resultierenden Kosten belaufen sich auf rund CHF 110\u2019000 j\u00e4hrlich.</p><p>Parallel dazu ist auch die Nutzung der Sportanlagen durch den FC Linth 04 kontinuierlich gestiegen, da der Verein stetig gewachsen ist. Die aktuelle Entsch\u00e4digung im Rahmen der bestehenden Leistungsvereinbarung deckt diese erweiterten Leistungen und die ver\u00e4nderten Rahmenbedingungen nicht mehr ab. Die daraus gesamthaft resultierenden Kosten belaufen sich auf CHF 166'850 j\u00e4hrlich. Dies w\u00fcrde eine Erh\u00f6hung der Beitragsleistung um CHF 91'850 bedeuten.</p><p>Entsprechend suchten Vertreter der Gemeinde Glarus Nord, der lintharena ag sowie des FC Linth 04 aktiv den Austausch, um die zuk\u00fcnftige Ausrichtung betreffend Rollen, Verantwortlichkeiten und finanziellen Beitr\u00e4gen zu kl\u00e4ren. Dies f\u00fchrte zu Einigkeit, dass die bestehende Leistungsvereinbarung \u00fcberpr\u00fcft und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden soll. Die Verhandlungen fanden im Jahr 2025 statt und wurden gemeindeintern auch mit dem Bereich Liegenschaften koordiniert.</p><p>Entsprechend liegt nun folgende Leistungsvereinbarung zur Behandlung vor:</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img alt=\"\" class=\"lazyload-alt\"><br></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/a84234ea1a05885233fa644e9078fae2567b06ca7173f90af97e9fa75ce2f3ab\" class=\"lazyload-alt\" width=\"673px\" height=\"303px\"></p><p>Es wird die folgende Leistungsvereinbarung \u00fcber die finanziellen Beitr\u00e4ge an den Verein FC Linth 04 \u00fcber den Zeitraum 01.01.2026 - 31.12.2030 abgeschlossen:</p><p><strong>Artikel 1: Grundlagen<br></strong>Diese Leistungsvereinbarung regelt die Ausrichtung des j\u00e4hrlichen Beitrags der Auftraggeberin an den Auftragnehmer und die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Vereinbarungsparteien. Die Erbringung dieser Leistung durch die Gemeinde basiert auf den Bestimmungen des \"Beitragsreglements f\u00fcr Vereine\" und den im \"Kulturleitbild\" aufgef\u00fchrten Kriterien f\u00fcr die Kulturf\u00f6rderung der Gemeinde.</p><p><strong>Artikel 2: Leistungen des Auftragnehmers</strong></p><p><strong>2.1 Vereinszweck<br></strong>Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich nach dem in den Vereinsstatuten vom 30. M\u00e4rz 2004 (Anhang 1) unter Art. 1 definierten Vereinszweck. Der Verein FC Linth 04 bezweckt die Aus\u00fcbung des Fussballsports sowie die Pflege der Kameradschaft und der Geselligkeit.</p><p><strong>2.2 Allgemeine Leistungen f\u00fcr die Auftraggeberin<br></strong>Der Auftragnehmer bietet Jungen und M\u00e4dchen, M\u00e4nnern und Frauen aller Altersstufen (Aktive und Junioren/-innen) Gelegenheit, dem Vereinszweck nachzuleben und Fussball zu spielen. Der Auftragnehmer stellt einen geregelten Fussballbetrieb sicher und f\u00f6rdert sowohl den Breiten- als auch den Leistungssport. Er stellt sicher, dass seine Mitglieder in den verschiedenen Mannschaften (aktuell 27 Mannschaften plus 2 Fussballschulen) gem\u00e4ss ihrem Leistungsstand gef\u00f6rdert werden und an Wettbewerben teilnehmen k\u00f6nnen. Der FC Linth 04 spielt in der 2. Liga Interregion und ist als Verein Mitglied des Schweizerischen Fussball-Verbandes (SFV), des Fussballverbandes Region Ostschweiz (OFV) und des Glarner Kantonalfussballverbandes (GKFV).</p><p><strong>2.3 Spezielle Leistungen f\u00fcr die Auftraggeberin:<br></strong>Juniorenabteilung und Zusammenarbeit mit Talentschulen</p><ul><li>Um f\u00fcr den Verein neue Mitglieder zu rekrutieren, engagiert sich der Auftragnehmer stark in der Jugendausbildung, indem er insbesondere zwei Fussballschulen, eine in N\u00e4fels und eine in Niederurnen, betreibt und sich f\u00fcr die Nachwuchsf\u00f6rderung einsetzt. Verbunden mit der Perspektive auf Leistungssport bestehen Optionen zu \u00fcberregionaler Zusammenarbeit mit dem Team Glarnerland, dem FC Rapperswil-Jona und dem FCO.</li><li>Die Sch\u00fcler werden in w\u00f6chentlichen Lektionen durch gut ausgebildete Trainer (J&amp;S) unterrichtet. Sie erhalten eine fundierte Ausbildung, welche ihnen erm\u00f6glicht, in der Juniorenmannschaft zu spielen.</li><li>Besonders ambitionierte Junioren erhalten die M\u00f6glichkeit, mehrmals w\u00f6chentlich zu trainieren und im Team Glarnerland zu spielen.</li></ul><p><strong>2.4 Berichterstattung<br></strong>Die Berichterstattung durch den Leistungserbringer erfolgt durch die Zustellung folgender Unterlagen bis zum 30. November des jeweiligen Kalenderjahres (HV jeweils Oktober/November; Saisonschluss 30. Juni).</p><ul><li>Letztj\u00e4hriger Jahresbericht mit Aktivit\u00e4tenliste;</li><li>Bilanz und Erfolgsrechnung (von der HV genehmigt).</li></ul><p><strong>Artikel 3: Leistungen Auftraggeberin</strong></p><ul><li>Die Auftraggeberin zahlt dem Auftragnehmer f\u00fcr die Leistungen (Juniorenf\u00f6rderung) gem\u00e4ss Punkt 2.3. (Spezielle Leistungen) f\u00fcr die Auftraggeberin pro Jahr einen Beitrag in der H\u00f6he von CHF 10'000. Dieser wird jeweils per 31. Januar ausgerichtet.</li><li>Die Auftraggeberin bezahlt dem Auftragnehmer gegen Rechnungsstellung, f\u00fcr die Mietgeb\u00fchren der Sportanlage Allmeind in Niederurnen f\u00fcr Trainings- und Heimspiele j\u00e4hrlich eine Summe von CHF 6'850.</li><li>Die Auftraggeberin bezahlt dem Auftragnehmer gegen Rechnungsstellung, f\u00fcr Mietgeb\u00fchren von Sportanlagen (Belegung Fussballpl\u00e4tze, Hallenpl\u00e4tze, Garderoben, Containerstellpl\u00e4tze etc.) j\u00e4hrlich eine Summe von CHF 110'000. Dieser Betrag wird anl\u00e4sslich einer j\u00e4hrlich durchgef\u00fchrten Standortbestimmung mit der Gemeinde, dem FC Linth 04 und der Lintharena besprochen und bei Bedarf angepasst. \u00c4nderungen der Rechnungsstellung der lintharena werden mit der Defizitgarantie der Gemeinde verrechnet</li><li>Die Auftraggeberin \u00fcbernimmt und erl\u00e4sst dem Auftragnehmer die Kosten f\u00fcr den laufenden Unterhalt (u.a. Strom, Wasser, Abwasser, Abfall etc.) der ben\u00fctzten, gemeindeeigenen Sportanlagen (insbesondere in Niederurnen), rund CHF 30'000 j\u00e4hrlich</li><li>Die Auftragnehmerin erh\u00e4lt von der Auftraggeberin f\u00fcr die in Rechnung gestellten Belegungskosten f\u00fcr Trainings in den verschiedenen Turnhallen in Mollis, N\u00e4fels, Niederurnen und Ziegelbr\u00fccke und deren Unterhaltskosten j\u00e4hrlich eine Entsch\u00e4digung von CHF 10'000)</li><li>Clubhaus \u00abAllmeind\u00bb, Niederurnen<br>Die Ben\u00fctzung des Clubhauses \u00abAllmeind\u00bb ist im Grundbuch des Kantons Glarus Beleg 1531, 30.06.2016 zu Lasten Parz, 1077 GB Niederurnen, zu Gunsten FC Linth 04 geregelt</li><li>Die Reservation und Nutzung der R\u00e4umlichkeiten richten sich nach dem \"Benutzerreglement f\u00fcr die \u00f6ffentlichen Infrastrukturen der Gemeinde Glarus Nord\" vom 1. Mai 2019 und ist Sache des Nutzers.</li><li>S\u00e4mtliche fr\u00fcheren Vereinbarungen mit dem FC Linth 04 (z.B., Lintharena, Vereinbarung Fussballpl\u00e4tze 2005, usw.) werden durch diese Leistungsvereinbarung ersetzt.</li></ul><p><strong>Artikel 4: Dauer, K\u00fcndigung, Fortsetzung<br></strong>Diese Vereinbarung tritt r\u00fcckwirkend per 1. Januar 2026 in Kraft. Die Dauer der Leistungsvereinbarung ist auf die Legislaturperiode beschr\u00e4nkt (2027 - 2030) und muss nach Ablauf f\u00fcr die neue Legislaturperiode erneuert werden.<br>Kommt eine Partei mit wesentlichen Pflichten oder Leistungen in Verzug und schafft innert Frist keine Abhilfe, so ist die Gegenpartei berechtigt, die Vereinbarung mit einer Frist von drei Monaten auf Ende des Kalenderjahres zu k\u00fcndigen. Die Vereinbarungsparteien erkl\u00e4ren die Absicht, sich rechtzeitig vor Ende der Laufzeit dieser Leistungsvereinbarung \u00fcber den Abschluss einer Folgevereinbarung zu verst\u00e4ndigen. Eine K\u00fcndigung entbindet - bis zum Ablauf der K\u00fcndigungsfrist - nicht von den bestehenden Verpflichtungen.</p><p><strong>Artikel 5: Inkrafttreten<br></strong>Die Leistungsvereinbarung tritt r\u00fcckwirkend per 1. Januar 2026 in Kraft.</p><p>Glarus Nord, 22. Juni 2026</p><p class=\"has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/eb2bad11642466b72d2aac2d9f0fdbd5809a8a7cefd4bb27d45364098f06bf6b\" class=\"lazyload-alt\" width=\"636px\" height=\"329px\"></p><p><strong>B.   Materielles und gesetzliche Grundlagen<br></strong>Gemeindegesetz Kanton Glarus vom 04.05.2025 (Stand 01.01.2026), Gemeindeordnung Glarus Nord vom 01.01.2020; Finanzhaushaltsgesetz vom 03.05.2009 (Stand 01.01.2026); Finanzhaushaltverordnung vom 31.08.2022 (Stand 01.01.2023)</p><p><strong>C. Finanzielle Auswirkungen und Angaben zur Finanzierung</strong></p><p><strong></strong></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/732bee18f357495474ecaead675877eb78f404b339f45178d2bf74e74af007dd\" class=\"lazyload-alt\" width=\"729px\" height=\"197px\"></p><p><strong></strong>Die Leistungsvereinbarung wird f\u00fcr 4 Jahre abgeschlossen, was insgesamt einem Betrag von CHF 677'400 (CHF 166'850 pro Jahr) entspricht.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img alt=\"\" class=\"lazyload-alt\"><strong>Antrag f\u00fcr einen Zusatz- und Nachtragskredit f\u00fcr das Jahr 2026:<br></strong>Im Budget 2026 wurde daf\u00fcr lediglich CHF 30\u2019000 budgetiert. Es wird ein Zusatz- und Nachtragskredit f\u00fcr die Differenz in H\u00f6he von CHF 136\u2019850 f\u00fcr das Jahr 2026 beantragt.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/347718259e73a3e19e67654fc0b51b36810d392bbf377482ed8a80630a5f9ef1\" class=\"lazyload-alt\" width=\"796px\" height=\"136px\"></p><p><strong>Antrag / Antr\u00e4ge</strong><br></p><ol><li>Die unterbreitete Leistungsvereinbarung mit dem Verein FC Linth 04 sei zu genehmigen und r\u00fcckwirkend per 01. Januar 2026 in Kraft zu setzen.</li><li>Der Zusatz- und Nachtragskredit 2026 von CHF 136'850 f\u00fcr den FC Linth 04 sei zu genehmigen.</li></ol><p><strong></strong></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/8285324343ff577e71bd15f4c097ec3ad0ce9c043649493508d7ffe883753797\" class=\"lazyload-alt\" width=\"781px\" height=\"468px\"></p>","text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":9,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-19T15:42:04.459254+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Schiessstand Fennen Niederurnen: Erneuerung der elektronischen Trefferanzeigen","memorial_page":97,"overview":"<p><strong></strong><strong>A   Ausgangslage</strong></p><p>Im Fr\u00fchling 2025 traten Exponenten der Schiessvereine Niederurnen mit der Gemeinde Glarus Nord betr. die aktuelle Situation der Schiessanlage Fennen in Kontakt, um \u00fcber die aktuelle Situation der Schiessanlage das Gespr\u00e4ch zu suchen: So ist die bestehende elektronische Trefferanzeige technisch veraltet, zunehmend st\u00f6rungsanf\u00e4llig und kann nur noch eingeschr\u00e4nkt gewartet werden. Ersatzteile sind teilweise nicht mehr erh\u00e4ltlich und der Unterhaltsaufwand steigt kontinuierlich. Die durchschnittliche Laufzeit einer solchen Anlage betr\u00e4gt in der Regel 15 bis 20 Jahre. Die letzte Erneuerung erfolgte im Jahr 2005 und wurde damals von der damaligen Gemeinde Niederurnen \u00fcbernommen. Eine zuverl\u00e4ssige Durchf\u00fchrung der obligatorischen Bundes\u00fcbungen (Obli-Schiessen), der Jungsch\u00fctzenkurse sowie weiterer Vereins- und Wettkampfanl\u00e4sse ist langfristig nicht mehr gew\u00e4hrleistet.</p><p>Die Gemeinde Glarus Nord betreibt aktuell drei Schiessanlagen (300m) in Mollis, Niederurnen und Bilten. Die Anzahl der obligatorisch schiesspflichtigen Personen (Oblis) in der Gemeinde bel\u00e4uft sich gem\u00e4ss Angaben des Kantons auf insgesamt 290 Personen (Bilten 41, Niederurnen 106, Mollis 143).</p><p>Derzeit wird die Scheibenanlage von der Gemeinde Glarus Nord unterhalten, w\u00e4hrend die Schiessvereine den laufenden Unterhalt \u00fcbernehmen. Zudem haben die Vereine die Erneuerung des Kugelfangs zur H\u00e4lfte mitfinanziert (CHF 30'000). F\u00fcr die Ben\u00fctzung der Anlage wird ein Schussgeld von CHF 0.50 pro Schuss erhoben, wovon CHF 0.15 der Anlage zugutekommt. Bei rund 60'000 Schuss pro Jahr ergibt dies einen j\u00e4hrlichen Ertrag von CHF 9'000.</p><p>Um die Betriebssicherheit, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie einen zeitgem\u00e4ssen Schiessbetrieb sicherzustellen, ist die Erneuerung der elektronischen Trefferanzeige erforderlich. Der beantragte Kredit soll dabei als Investition der Gemeinde betrachtet werden und ist nicht zur R\u00fcckzahlung vorgesehen.</p><p>Folgende Offerten wurden von den Schiessvereinen eingeholt:</p><p class=\"has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/53f5f92bfcefc3a02ebd013c9d26ad13f2b78592c4b18dc32413c550880144cc\" class=\"lazyload-alt\" width=\"697px\" height=\"190px\"></p><p><strong>B   Materielles und gesetzliche Grundlagen<br></strong>Gemeindegesetz Kanton Glarus vom 04.05.2025 (Stand 01.01.2026); Gemeindeordnung Glarus Nord vom 01.01.2020; Finanzhaushaltsgesetz vom 03.05.2009 (Stand 01.01.2026); Finanzhaushaltverordnung vom 31.08.2022 (Stand 01.01.2023); Einkaufsrichtlinien vom 15.05.2024.</p><p>Gem\u00e4ss Art. 133 des Milit\u00e4rgesetzes (SR 510.10) sind die Gemeinden verpflichtet, Schiessanlagen f\u00fcr die Erf\u00fcllung der ausserdienstlichen Schiesspflicht bereitzustellen. Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Erstellung, Unterhalt und Erneuerung ist in Art. 7b und 7c der Verordnung des VBS \u00fcber die Schiessanlagen f\u00fcr das Schiesswesen ausser Dienst geregelt. Demnach liegt die Verantwortung bei den Gemeinden; der Kanton ist rechtlich nicht verpflichtet, sich finanziell zu beteiligen.<br>Gem\u00e4ss kantonalem Richtplan 2018 (Stand April 2025), Kapitel E6, sollen zivile Schiessanlagen auf wenige geeignete Standorte konzentriert und langfristig pro Gemeinde nur noch ein Standort betrieben werden. Regionale Schiessanlagen werden als zukunftsorientierte L\u00f6sung beurteilt.</p><p>Rechtlich ist die Gemeinde verpflichtet, mindestens eine funktionierende Schiessanlage zur Verf\u00fcgung zu stellen. Es besteht jedoch keine gesetzliche Pflicht, mehrere Standorte zu betreiben oder jederzeit ausreichende Kapazit\u00e4ten f\u00fcr alle Bed\u00fcrfnisse sicherzustellen. Die heutige Struktur mit drei Anlagen \u00fcbersteigt somit die gesetzliche Minimalanforderung.</p><p><strong>C   Finanzielle Auswirkungen und Angaben zur Finanzierung<br></strong>Im Budget 2026 wurde kein Beitrag f\u00fcr diese Investition budgetiert. Die Erneuerung der Schiessanlage wird von den Schiessvereinen vorgenommen, die Gemeinde leistet daf\u00fcr einen Investitionsbeitrag. Es ist ein Verpflichtungs- und Nachtragskredit f\u00fcr die Differenz in H\u00f6he von CHF 221'000 zu beantragen. Die Ausgaben w\u00fcrden der Investitionsrechnung KST 74023 belastet.</p><p class=\"has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/dba6a52305733e941ef619b3a9f85585d03100f2ff3bbeaa23d844bd1202d7f3\" class=\"lazyload-alt\" width=\"762px\" height=\"134px\"></p><strong>Folgekosten:</strong><p>Gem\u00e4ss FHG Art. 80 Abs. 1 lit. g) sind die Folgekosten auszuweisen, was nachfolgend ausgef\u00fchrt wird. Diese Ausgaben werden nach Fertigstellung bzw. Nutzungsbeginn die Erfolgsrechnung belasten, wobei die Kapitalkosten und betrieblichen Kosten als Durchschnittswerte \u00fcber die gesamte Lebensdauer anzusehen sind. Allf\u00e4llige Investitionseinnahmen (Subventionen etc.) sind jenem Anlagengut gutzuschreiben, f\u00fcr welches diese Einnahmen bestimmt sind. Folglich sind die Nettoinvestitionen Basis f\u00fcr die Berechnung der Abschreibungen. Weiter erfolgt der Wertverzehr bzw. die Abschreibung linear gem\u00e4ss FHG Art. 61 Abs. 2 sowie FHV Art. 3. Die Nutzungsdauer wurde reduziert von 40 auf 20 Jahre, da die durchschnittliche Laufzeit einer solchen Anlage bei nicht mehr als 20 Jahren liegt.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/5737887dac63d8cf6d198b40611ee87c1ea0598d222707074af0a497a6cbe6d4\" class=\"lazyload-alt\" width=\"484px\" height=\"338px\"></p><p><strong>Optimierungspotential<br></strong>Im Zusammenhang mit der Investition ist die langfristige strategische Ausrichtung der Schiessanlagen in der Gemeinde zu pr\u00fcfen. Der kantonale Richtplan sieht eine Konzentration auf wenige Standorte vor.<br>Mittelfristig besteht daher Optimierungspotential hinsichtlich:<br></p><ul><li>Zusammenlegung von Standorten</li><li>regionaler Nutzungskonzepte</li><li>Reduktion von Unterhalts- und Betriebskosten</li><li>klarer organisatorischer Zust\u00e4ndigkeiten.</li></ul><p>Die vorliegende Investition stellt die kurzfristige Sicherstellung des Betriebs dar und schliesst eine sp\u00e4tere strukturelle Optimierung nicht aus.</p><p><strong>Ergebnisse Mitberichte</strong><br>Die zust\u00e4ndigen Fachbereiche wurden in die Pr\u00fcfung des Vorhabens einbezogen. Aus technischer Sicht wird die Erneuerung als notwendig beurteilt, um die Betriebssicherheit zu gew\u00e4hrleisten. Seitens Kanton wird darauf hingewiesen, dass die Verantwortung f\u00fcr Erstellung und Erneuerung bei der Gemeinde liegt und allf\u00e4llige Beitr\u00e4ge restriktiv behandelt werden.</p><p>Der Bereich Liegenschaften \u00fcberpr\u00fcft zurzeit den Zustand der bestehenden Schiessanlagen, um eine Empfehlung f\u00fcr den zuk\u00fcnftigen Betrieb der Schiessanlagen zu erarbeiten. Der jetzige Ersatz der Trefferanzeige in Niederurnen erscheint in diesem Zusammenhang nicht ein idealer Zeitpunkt zu sein. Die Anlage in Niederurnen ist jedoch in einem guten Betriebszustand und die neue Scheibenanlage k\u00f6nnte je nach Ergebnis, allenfalls auch in einer anderen Anlage, wieder eingebaut werden. Daher unterst\u00fctzt der Bereich Liegenschaften den vorliegenden Antrag.</p><p>Der Bereich Finanzen hat den unterbreiteten Antrag hinsichtlich der Einhaltung von FHG, FHV, GO und HRM2-Handbuch inhaltlich gepr\u00fcft. Die Gemeinde ist verpflichtet, eine funktionierende Schiessanlage \u00fcber 300 Meter bereitzustellen. Es stellt sich nun die Frage, ob es sich um eine frei bestimmbare oder eine gebundene Ausgabe handelt. Da die Gemeinde 3 Schiessanlagen (300 Meter) besitzt, sieht der Bereich Finanzen und Beteiligungen es als eine frei bestimmbare Ausgabe an. Da f\u00fcr dieses Vorhaben kein Budget im 2026 eingestellt wurde und der Betrag CHF 100'000 \u00fcbersteigt, ist der Nachtragskredit von der Gemeindeversammlung einzuholen. Der Verpflichtungskredit k\u00f6nnte vom Gemeinderat genehmigt werden (Kompetenz bis CHF 250'000).</p><p><strong>Integration einer regionalen 300-m-Schiessanlage auf dem milit\u00e4rischen Schiessplatz Walenberg </strong><strong>und Kostenbeteiligung Kanton<br></strong>Mit Schreiben vom 18. Dezember 2025 nahm das Kreiskommando Glarus zur Anfrage der Gemeinde betreffend eine m\u00f6gliche Kostenbeteiligung des Kantons an der Erneuerung der Einrichtungen des Schiessstandes Fennen in Niederurnen sowie zur M\u00f6glichkeit der Integration einer regionalen 300-m- Schiessanlage auf dem milit\u00e4rischen Schiessplatz Walenberg Stellung.</p><p>Grunds\u00e4tzlich wird die Idee einer regionalen Schiessanlage in Glarus Nord als sinnvoll erachtet und steht im Einklang mit den Zielen des kantonalen Richtplans. Eine Integration einer 300-m-Anlage auf dem milit\u00e4rischen Schiessplatz Walenberg wird jedoch kritisch beurteilt. Der Schiessplatz ist r\u00e4umlich begrenzt und unterliegt verschiedenen naturschutzrechtlichen Auflagen, wodurch eine Erweiterung schwierig w\u00e4re. Zudem haben sich die milit\u00e4rischen Ausbildungsbed\u00fcrfnisse ver\u00e4ndert, sodass 300- m-Anlagen f\u00fcr die milit\u00e4rische Ausbildung heute weniger zentral sind. F\u00fcr entsprechende Abkl\u00e4rungen w\u00e4re gem\u00e4ss Verordnung \u00fcber die Schiessanlagen f\u00fcr das Schiesswesen ausser Dienst (SR 510.512) die Armasuisse zust\u00e4ndig.</p><p>Bez\u00fcglich einer Kostenbeteiligung h\u00e4lt das Kreiskommando fest, dass gem\u00e4ss geltender Verordnung grunds\u00e4tzlich die Gemeinden f\u00fcr Erstellung, Unterhalt und Erneuerung von Schiessanlagen verantwortlich sind und der Kanton nicht zu finanziellen Beitr\u00e4gen verpflichtet ist. In der Vergangenheit hat der Regierungsrat jedoch projektbezogene Beitr\u00e4ge aus dem Milit\u00e4runterst\u00fctzungsfonds in der Gr\u00f6ssenordnung von rund 8 bis 15% der Gesamtkosten gesprochen. Aufgrund der begrenzten Mittel dieses Fonds ist k\u00fcnftig jedoch mit deutlich restriktiveren Beitr\u00e4gen zu rechnen.</p><p>Ein allf\u00e4lliges Gesuch w\u00e4re an den Regierungsrat des Kantons Glarus zu richten und m\u00fcsste unter anderem eine detaillierte Kostensch\u00e4tzung, einen Finanzierungsplan, aktuelle Vereinsrechnungen, die Zustimmung der Standortgemeinde, ein Bauprogramm sowie Angaben zur Eigenleistung der Vereinsmitglieder enthalten. Zudem wird eine kantonale Gesamtsicht \u00fcber den zuk\u00fcnftigen Sanierungsbedarf der Schiessanlagen im Kanton durch den Glarner Kantonalsch\u00fctzenverband als sinnvoll erachtet, um eine gleichm\u00e4ssige Behandlung entsprechender Gesuche zu gew\u00e4hrleisten.</p><p><strong>D   Antrag / Antr\u00e4ge<br></strong></p><ol><li>Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Verpflichtungs- und Nachtragskredit 2026 von CHF 221'000 f\u00fcr den Schiessstand Fennen Niederurnen zu genehmigen</li></ol><p class=\"has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/2d417933d264a6091f2ca151ea6dc5df1dce523a69e05591c2e6c89fdc6ab23e\" class=\"lazyload-alt\" width=\"762px\" height=\"454px\"></p><br>","text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":8,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-19T15:41:56.263684+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Verpflichtungskredit FW-Lokal Obstalden","memorial_page":93,"overview":"<p><strong></strong><strong>A. Ausgangslage</strong></p><p>Die Feuerwehr der Gemeinde Glarus Nord hat Bedarf an einem neuen Depot auf dem Kerenzerberg. Das bestehende Feuerwehrdepot in Obstalden gen\u00fcgt in einigen wesentlichen Bereichen nicht mehr den geforderten Bed\u00fcrfnissen. Die aktuellen Platzverh\u00e4ltnisse verunm\u00f6glichen sowohl einen zeitgem\u00e4ssen Betrieb wie auch einen Ausbau. Zudem ist aktuell ein Einsatzfahrzeug im Schulhaus Obstalden eingestellt. Dadurch ist wiederum Raum im Schulhaus blockiert. Da am bestehenden Standort Obstalden keine Erweiterung des Feuerwehrdepots m\u00f6glich ist, hat sich der Gemeinderat f\u00fcr einen Neubau \u00fcber ein Wettbewerbsverfahren entschieden.</p><p>Im Projektwettbewerb war zus\u00e4tzlich zum Feuerwehrdepot ein Singsaal sowie eine Tagesstruktur mit dazugeh\u00f6rigen Nebenr\u00e4umen vorgesehen. Das Raumprogramm wurde w\u00e4hrend der Projektentwicklung angepasst, der Singsaal gestrichen und die Tagesstruktur beibehalten, aber verkleinert. Die Tagesstrukturen werden aktuell in der Schulk\u00fcche des Basisstufenschulhauses betrieben. Der Transfer ins Feuerwehrdepot bringt sowohl Mehrwert f\u00fcr die Tagesstruktur wie auch Synergien mit der Schule.</p><p>Ortsbauliches Konzept:</p><p>Standort des Feuerwehrdepots ist die Baurechtsparzelle Nr. 20003, auf der Stammparzelle Nr. 99, Grundbuch Obstalden. Die Erschliessung wird \u00fcber die Kreuzung H\u00fcttenbergstrasse-Obere Bitzi im Dachgeschoss erfolgen. Dort befindet sich die Einstellhalle, die Garderobe sowie weitere ebenerdig zu erschliessende R\u00e4ume. Inwendig erstreckt sich die Feuerwehrnutzung \u00fcber zwei Geschosse, welche sich der dortigen Hanglage anpassen. Im Obergeschoss sind B\u00fcro-, Theorie- und Umkleider\u00e4ume angeordnet. \u00dcber eine Laube ist dieses Geschoss ebenfalls direkt von aussen erschlossen.</p><p>Im Sockelgeschoss, komplett von der Feuerwehrnutzung getrennt, befindet sich die neue Tagesstruktur. Diese \u00f6ffnet sich in Richtung des Schulareals und besitzt eine von der Feuerwehr komplett entkoppelte Erschliessung. Halbgeschossig versetzt, auf der H\u00f6he der Spielwiese, erg\u00e4nzt eine \u00f6ffentliche WC-Anlage das Raumprogramm.</p><p>Der Bauk\u00f6rper hat f\u00fcr Obstalden ein betr\u00e4chtliches sichtbares Volumen. Als \u00f6ffentliches Geb\u00e4ude darf der Neubau im \u00f6rtlichen Kontext zwar eine Sonderstellung einnehmen, soll sich aber dennoch gut einf\u00fcgen. Die volumetrische Gliederung zielt darauf ab, das f\u00fcr die vorherrschenden d\u00f6rflichen Verh\u00e4ltnisse grosse Volumen zu unterteilen und in den umgebenden Massstab zu integrieren. Zudem orientiert es sich an den bestehenden grossmassst\u00e4blichen Strukturen (Schulbauten, Restaurants, Kirche, Mehrfamilienhaus).</p><p>Anpassung Baurechtsvertrag:</p><p>Der bestehende Baurechtsvertrag beinhaltet ausschliesslich das Recht, die entsprechende Parzelle f\u00fcr Schulraum zu nutzen. Um das Feuerwehrdepot erstellen zu d\u00fcrfen, muss der Baurechtsvertrag entsprechend erg\u00e4nzt werden.</p><p>Kosten:<br></p><p class=\"has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/ad12cea4fc934c6002bb271cd2323751c40bff55b623a1c78e41ec88dc3aac75\" class=\"lazyload-alt\" width=\"632px\" height=\"547px\"></p><p>Die Kosten werden unter der Gemeinde Glarus Nord und der glarnerSach aufgeteilt. Der Kostenteiler wurde unter Ber\u00fccksichtigung der Tagestrukturnutzung berechnet. Die glarnerSach beteiligt sich zur H\u00e4lfte an den allgemeinen Baukosten des Feuerwehrdepots, ausgenommen der baulichen- und Einrichtungsaufw\u00e4nden, welche explizit der Tagesstrukturnutzung zugeschrieben werden. F\u00fcr die Berechnung des Kostenteilers wurden Volumen und Fl\u00e4chen entsprechend der Nutzergruppe ber\u00fccksichtigt. Folgend die Kostenaufteilung und der Kostenvoranschlag:</p><p>Feuerwehrgeb\u00e4ude           73%<br>Schulr\u00e4umlichkeiten TS       27%</p><p>Kostenbeteiligung glarnerSach<br>Beteiligung am Anteil \u00abFeuerwehrgeb\u00e4ude\u00bb gem\u00e4ss Beitragsgesuch glarnerSach:<br>50% von CHF 3'300'000 = CHF 1'650\u2019000</p><p class=\"has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/fd45bd8e2cdb41d1d3e26654da01d81bf961d2037befbd4c2aa2570187a43e0c\" class=\"lazyload-alt\" width=\"559px\" height=\"139px\"></p><p><strong>B. Materielles und gesetzliche Grundlagen<br></strong>Gemeindegesetz Kanton Glarus vom 04.05.2025 (Stand 01.01.2026); Gemeindeordnung Glarus Nord vom 01.01.2020; Finanzhaushaltsgesetz vom 03.05.2009 (Stand 01.01.2026); Finanzhaushaltverordnung vom 31.08.2022 (Stand 01.01.2023); Einkaufsrichtlinien vom 15.05.2024.</p><p><strong>C. Finanzielle Auswirkungen und Angaben zur Finanzierung<br></strong>Es wird ein Verpflichtungskredit von CHF 4'521\u2019000 beantragt. Dieser wird auf zwei Kostenstellen aufgeteilt (Feuerwehrgeb\u00e4ude Kerenzerberg und Schulhaus Obstalden). Die Kostengutschrift von CHF 1\u2019650'000 der glarnerSach erfolgt bis zum Projektabschluss. Im Investitionsbudget 2026 ist der Betrag von CHF 1'000'000 eingestellt. Der Gemeinderat genehmigte am 01. Juni 2024 den Wettbewerbskredit von CHF 80'000 und am 24.06.2025 einen Projektierungskredit von CHF 170'000. Die Projektierungsaufw\u00e4nde (exkl. Wettbewerb) sind im KV eingerechnet. Bereits get\u00e4tigte Zahlungen f\u00fcr die Projektierung werden in der Endabrechnung somit ber\u00fccksichtigt.</p><p><strong>Antrag f\u00fcr einen Verpflichtungskredit</strong></p><p><strong><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/ce26e656a6ca75a416821145763bcb9c23ca10b68826c1fada912c4412f1eb48\" class=\"lazyload-alt\" width=\"756px\" height=\"162px\"></strong></p><p><strong>Folgekosten:<br></strong>Gem\u00e4ss FHG Art. 80 Abs. 1 lit. g) sind die Folgekosten auszuweisen, was nachfolgend ausgef\u00fchrt wird. Diese Ausgaben werden nach Fertigstellung bzw. Nutzungsbeginn die Erfolgsrechnung belasten, wobei die Kapitalkosten und betrieblichen Kosten als Durchschnittswerte \u00fcber die gesamte Lebensdauer anzusehen sind. Allf\u00e4llige Investitionseinnahmen (Subventionen etc.) sind jenem Anlagengut gutzuschreiben, f\u00fcr welches diese Einnahmen bestimmt sind. Folglich sind die Nettoinvestitionen Basis f\u00fcr die Berechnung der Abschreibungen. Weiter erfolgt der Wertverzehr bzw. die Abschreibung linear gem\u00e4ss FHG Art. 61 Abs. 2 sowie FHV Art. 3.</p><p class=\"has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/38d9191c5f8ede022f9b42de7f95dcbb09924913c271876bc55c220c26bfca81\" class=\"lazyload-alt\" width=\"651px\" height=\"378px\"></p><p><strong>D. Antr\u00e4ge<br></strong>Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung:</p><ol><li><strong></strong>Der Verpflichtungskredit f\u00fcr den Neubau Feuerwehrdepot mit Schulnutzung von total CHF4'521'000 sei zu genehmigen.</li></ol><p class=\"has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/986a87f2e4cc97e652d834e665281dc09e364450e2ed06e6f10f0c4b5dc972a2\" class=\"lazyload-alt\" width=\"798px\" height=\"150px\"></p><p><strong></strong></p><p class=\"has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/65d831997215a56afda33d31f39c8279b7a3d551ecdb7435adf20685800b03d0\" class=\"lazyload-alt\" width=\"794px\" height=\"509px\"></p>","text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":7,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-19T15:41:50.492789+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Genehmigung Jahresrechnung 2025 APGN","memorial_page":87,"overview":"<p><strong>A. Kommentar zur Jahresrechnung</strong></p><p>Die Bilanz weist per 31.12.2025 ein Umlaufverm\u00f6gen von CHF 5'937'035.69 (Vorjahr CHF 7'053'023.93) und ein Anlageverm\u00f6gen von CHF 34'025'789.92 (Vorjahr CHF 35'473'272.92) aus. Das Fremdkapital wird mit CHF 27'018'211.59 (Vorjahr CHF 29'570'762.76) und das Eigenkapital mit CHF 12'944'614.02 (Vorjahr CHF 12'955'534.09) ausgewiesen.</p><p>Der Betriebsertrag betr\u00e4gt CHF 19'873'577.17 (Vorjahr CHF 19'311'936.02). Die Steigerung ist auf die Zunahme der Pflegebed\u00fcrftigkeit und die Taxerh\u00f6hung zur\u00fcckzuf\u00fchren. <br>Der Personal- und Sozialversicherungsaufwand betr\u00e4gt CHF 14'729'907.47 (Vorjahr CHF 13'430'681.64). Ein Grund f\u00fcr den gestiegenen Aufwand ist die Einf\u00fchrung von Samstagszulagen und die Erh\u00f6hung der bestehenden Zulagen f\u00fcr das Personal (Massnahmen aus der Pflegeinitiative), sowie die h\u00f6here Pflegebed\u00fcrftigkeit der Bewohnenden, welche einen gr\u00f6sseren Personalbedarf im Bereich Pflege verursacht.<br>Der Sachaufwand wird mit CHF 3'242'003.38 (Vorjahr CHF 3'109'405.53) ausgewiesen.</p><p>Der Jahresgewinn betr\u00e4gt CHF 3'001.88 (Vorjahr CHF 169'351.42).</p><p>Aus der Bilanz und der Erfolgsrechnung resultieren folgende Kennzahlen:</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/412659fb5eb39bd7eb82038e13f22b7caf140842694a00cba68cb58fa8372b11\" class=\"lazyload-alt\" width=\"795px\" height=\"196px\"></p><p>1) Die Liquidit\u00e4t 2. Grades gibt an, ob die kurzfristigen Verbindlichkeiten durch die liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden k\u00f6nnen.</p><p>2) Der Eigenfinanzierungsgrad (auch Eigenkapitalanteil genannt) gibt an, wie viel des Gesamtverm\u00f6gens durch Eigenkapital finanziert wird.</p><p>3) Der Anlagedeckungsgrad 2 zeigt an, wie hoch der Anteil ist, mit dem das Anlageverm\u00f6gen aus Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital gedeckt ist.</p><p>4) Der EBITDA entspricht dem Gewinn vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern.</p><p>5) Die EBITDA-Marge setzt den EBITDA ins Verh\u00e4ltnis zum Betriebsertrag.</p><p>Die Liquidit\u00e4t umfasst das 1.6-fache, um die kurzfristigen Schulden zu decken. Gegen\u00fcber dem Vorjahr ist die Liquidit\u00e4t gesunken, es wurden CHF 2 Mio. der Liquidit\u00e4t genutzt, um eine ausserordentliche R\u00fcckzahlung von Darlehen zu t\u00e4tigen.</p><p>Der Eigenfinanzierungsgrad konnte leicht verbessert werden.</p><p>Der Anlagedeckungsgrad 2 (auch bekannt als \"goldene Bilanzregel\") sollte im Optimalfall bei \u00fcber 100% liegen. Bei den APGN liegt dieser bei 108.0%.</p><p>Die EBITDA-Marge betr\u00e4gt 9.6% (Vorjahr 14.4%). Die Lohnkosten sind aufgrund der Pflegeinitiative st\u00e4rker gestiegen als der Ertrag.</p><p><strong>B. Behandlung der Jahresrechnung</strong></p><p>Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 07.04.2026 beschlossen, die Jahresrechnung 2025 der Alters- und Pflegeheime Glarus Nord APGN in positivem Sinne zur Genehmigung an die Gemeindeversammlung zu \u00fcberweisen.</p><p><strong>C. Antrag<br></strong>Der Gemeinderat beantragt in \u00dcbereinstimmung mit dem Verwaltungsrat der Alters- und Pflegeheime Glarus Nord APGN:</p><ol><li>Die Jahresrechnung der Alters- und Pflegeheime Glarus Nord f\u00fcr den Zeitraum vom 01.01.2025 - 31.12.2025 sowie der Bericht der Revisionsstelle Curia AG, Chur, vom 11.03.2026 seien gem\u00e4ss Gemeindeordnung Art. 13 Ziff. 1 lit. b) zu genehmigen.</li><li>Den Mitgliedern des Verwaltungsrats der Alters- und Pflegeheime Glarus Nord sei f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.</li></ol><p><strong>Beilagen:</strong></p><p>1. Bilanz 2025</p><p>2. Erfolgsrechnung 2025</p><p>3. Revisionsbericht der Curia AG, Chur, vom 11.03.2026</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/ee9383e7ade152103a6471a3ca3db1201ac4ec45e24f4d4b28adf6457964a801\" class=\"lazyload-alt\" width=\"798px\" height=\"250px\"></p><p><strong></strong></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/7651305995aa1873c8591ca0dade29c2f8210fc1039aa3a7b5f37866d88f69da\" class=\"lazyload-alt\" width=\"753px\" height=\"486px\"></p>","text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":6,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-19T15:41:44.989075+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Genehmigung Jahresrechnung 2025 TBGN","memorial_page":79,"overview":"<p><strong>A. Kommentar zur Jahresrechnung<br></strong>Der Verwaltungsrat setzte sich im Fr\u00fchling 2025 eingehend mit der Tarifgestaltung beim Strom auseinander und legte dabei grossen Wert auf einen offenen Kundendialog. Im Sommer 2025 wurden die wesentlichen Teile ver\u00f6ffentlicht und durch ein positives Kundenfeedback best\u00e4tigt. Die Tarife 2026 konnten dementsprechend \u00fcberarbeitet und auf die wachsende Solarstrom-Produktion ausgerichtet werden.</p><p>F\u00fcr die TBGN ist der Ausbau erneuerbarer Energien von grosser Bedeutung, da sie eigene Projekte in Glarus Nord verfolgen und ausserdem beim Bau von Solarstromanlagen, Speicherl\u00f6sungen und E-Ladestationen von Privatpersonen involviert sind.</p><p>Glarus Nord hat dar\u00fcber hinaus schweizweit eine der h\u00f6chsten Zuwachsraten beim Solarstrom. Dies f\u00fchrt bei den TBGN zu einem st\u00e4rkeren Ausbau des Stromnetzes als geplant. Die Investitionen in Netzausbauten und Netzverst\u00e4rkungen wurden im Jahr 2025 deutlich erh\u00f6ht.</p><p>Der Solarstrom-Zubau f\u00fchrt zudem zu einem geringeren Strombezug der Haushaltskunden in Glarus Nord. Einerseits wird vor Ort Solarstrom produziert und verbraucht (Eigenverbrauch), andererseits wird der Rest an die TBGN geliefert (Energier\u00fccklieferung).</p><p>Der R\u00fcckgang des Strombezugs ist aus energiepolitischer Sicht erfreulich, f\u00fcr die TBGN bedeutet dies jedoch, dass die Fixkosten f\u00fcr das Netz auf weniger verkaufte Kilowattstunden verteilt werden m\u00fcssen, was die Netznutzungspreise ansteigen l\u00e4sst.</p><p>Nach dem vorj\u00e4hrigen Gewinn von CHF 2.02 Mio. schliessen die TBGN im Jahr 2025 mit einem Gewinn von CHF 1.86 Mio. (Budget CHF 1.82 Mio.) ab. Der Gewinn wird wie bisher je zur H\u00e4lfte an die Kundinnen und Kunden in Glarus Nord sowie an die TBGN ausgesch\u00fcttet. Die einbehaltenen Mittel helfen den TBGN, den erh\u00f6hten Investitionsbedarf f\u00fcr das kommende Jahr zu decken.</p><p>Die TBGN setzten ihre gestaffelte, \u00fcber mehrere Zeitpunkte verteilte und in mehrere Tranchen gegliederte Strombeschaffung fort. Die Energiebeschaffung f\u00fcr die Grundversorgung f\u00fcr das Jahr 2026 war im November 2025 vollst\u00e4ndig abgeschlossen. \u00dcberdies half der Einsatz der eigenen Kraftwerke zu den teuersten Stunden mit ihren tieferen Produktionskosten, so dass die Energiebeschaffung der Grundversorgung entlastet wurde.</p><p>Der vorliegende Jahresabschluss 2025 wurde durch die Revisionsstelle Mattig, Suter &amp; Partner, Schwyz, gepr\u00fcft und per 17. M\u00e4rz 2026 testiert. Das Schlussgespr\u00e4ch mit der Revisionsstelle fand mit dem Verwaltungsratspr\u00e4sidenten am 16. M\u00e4rz 2026 sowie mit dem Verwaltungsratsausschuss am 17. M\u00e4rz 2026 statt. Der Verwaltungsrat verabschiedete die Jahresrechnung 2025 am 30. M\u00e4rz 2026 zuhanden des Gemeinderats und der Gemeindeversammlung.</p><p><em>Erl\u00e4uterungen zur Bilanz</em><br>Die Fl\u00fcssigen Mittel nahmen um CHF 1.84 Mio. ab. Die Abnahme der Fl\u00fcssigen Mittel ergibt sich im Wesentlichen aus notwendigen Investitionen in die Betriebsanlagen und der Gewinnaussch\u00fcttung an die Kundinnen und Kunden in H\u00f6he von CHF -1.01 Mio.</p><p>Die Investitionen in Sachanlagen f\u00fchrten trotz Abschreibungen in H\u00f6he von CHF 4.15 Mio. zu einer Erh\u00f6hung des Sachanlagenwerts von CHF 75.82 Mio. (Vorjahr CHF 72.75 Mio.).</p><p>Die Bilanzposition \u201ckurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten\u201d sank um CHF 5.0 Mio. Dies begr\u00fcndet sich mit der R\u00fcckzahlung des Darlehens bei der PostFinance per 31.03.2025. Demgegen\u00fcber steht eine Neuaufnahme in H\u00f6he von CHF 5.0 Mio. bei der Raiffeisenbank, welche in der Bilanz in der Position \u201cLangfristige Finanzverbindlichkeiten\u201d ersichtlich ist.</p><p>Die Bilanzsumme erh\u00f6hte sich um CHF 0.26 Mio. auf CHF 100.25 Mio. (Vorjahr CHF 99.99 Mio.).</p><p><em>Erl\u00e4uterungen zur Erfolgsrechnung</em><br>Der Betriebsertrag sank im Vergleich zum Vorjahr um CHF -7.39 Mio. auf CHF 39.13 Mio. Im Wesentlichen wurde dies durch das geringere Volumen der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Linth verursacht. Die KVA hat einen erh\u00f6hten Eigenverbrauch im Zuge ihrer neuen Betriebsf\u00fchrung. Ebenso trugen die angepassten Stromtarife f\u00fcr die grundversorgten Kundinnen und Kunden dazu bei.</p><p>Der Einkauf f\u00fcr die Energie und Netznutzung betr\u00e4gt CHF 15.20 Mio. (Vorjahr CHF 19.61 Mio.). Der R\u00fcckgang steht in direktem Zusammenhang mit dem tieferen Betriebsertrag. Der Personalaufwand erh\u00f6hte sich zum Vorjahr trotz Stellenbesetzungen nur um CHF 0.11 Mio. auf CHF 6.29 Mio.</p><p>Bei den Investitionen in die Sachanlagen von gesamthaft CHF 7.23 Mio. erbrachten die Mitarbeitenden einen Anteil von 6.5% mittels eigener Leistungen in der H\u00f6he von CHF 0.47 Mio.</p><p>Der sonstige Betriebsaufwand konnte mit CHF 2.15 Mio. im Rahmen des Vorjahres (CHF 1.92 Mio.) gehalten werden. Die leichte Erh\u00f6hung begr\u00fcndet sich mit einer buchhalterischen Umgliederung aus der Position \u201cMaterial und Fremdleistungen\u201d.</p><p>Das Finanzergebnis ist um CHF 0.12 Mio. niedriger als im Vorjahr. Grund hierf\u00fcr sind die Aktien der Energie Z\u00fcrichsee Linth AG, welche aufgrund des beobachtbaren Marktpreises am Bilanzstichtag zum entsprechenden Kurs st\u00e4rker als im Vorjahr an Wert verloren. Dies f\u00fchrte im Jahr 2025 zu einem nicht realisierten Kursverlust von CHF 0.47 Mio. (Vorjahr: CHF 0.38 Mio.).</p><p><em>Erl\u00e4uterungen zur Geldflussrechnung</em><br>Nach einem Netto-Mittelzufluss im Vorjahr von CHF 1.39 Mio. resultierte im Jahr 2025 ein Netto-Mittelabfluss von CHF -1.84 Mio. Der operative Cashflow belief sich auf CHF 5.86 Mio.; im Vorjahr betrug dieser CHF 7.12 Mio. Der Bedarf an betrieblichen Investitionen fiel im Gesch\u00e4ftsjahr um CHF 2.45 Mio. h\u00f6her als im Vorjahr aus.</p><p><strong>B. Behandlung der Jahresrechnung<br></strong>Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 07.04.2026 beschlossen, die Jahresrechnung 2025 der Technischen Betriebe Glarus Nord TBGN in positivem Sinne zur Genehmigung an die Gemeindeversammlung zu \u00fcberweisen.<br>Er hat zudem folgenden Punkten zugestimmt:</p><ol><li>Vom Bilanzgewinn von CHF 9'115\u2019954 (Vorjahr CHF 8'266\u2019791) wird eine Gewinnaussch\u00fcttung nach Art. 19 Abs. 3 Organisationsreglement in der H\u00f6he von CHF 929\u2019929 zugunsten der Kundinnen und Kunden zugestimmt.</li><li>Vortrag des restlichen Bilanzgewinns von CHF 8'186'025 (Vorjahr: CHF 7'256\u2019096) auf die Rechnung 2026.</li></ol><p><strong>C. Antrag<br></strong>Der Gemeinderat beantragt in \u00dcbereinstimmung mit dem Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Glarus Nord TBGN:</p><ol><li>Die Jahresrechnung der Technischen Betriebe Glarus Nord f\u00fcr den Zeitraum vom 01.01.2025 - 31.12.2025 sowie der Bericht der Revisionsstelle Mattig, Suter &amp; Partner, Schwyz, vom 17.03.2026 seien gem\u00e4ss Gemeindeordnung Art. 13 Ziff. 1 lit. b) zu genehmigen.</li><li>Den Mitgliedern des Verwaltungsrats der Technischen Betriebe Glarus Nord sei f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.<span></span>.</li></ol><p><strong>Beilagen:</strong></p><p>1. Bilanz 2025<br></p><p>2. Erfolgsrechnung 2025</p><p>3. Revisionsbericht der Mattig, Suter &amp; Partner vom 17.03.2026</p><p class=\"has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/aadb8d7188890154c2ccee5206e7e9e73c6014469ba7dbb4eb1e6696749bde67\" class=\"lazyload-alt\" width=\"782px\" height=\"245px\"></p><p class=\"has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/e03ac1e6dea5a05fde561ba37778ec03b09005c20329ec715e6013958d626ff8\" class=\"lazyload-alt\" width=\"775px\" height=\"604px\"></p>","text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":5,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-19T15:41:37.713910+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Genehmigung Jahresrechnung 2025 Gemeinde","memorial_page":37,"overview":"<p><strong></strong><strong></strong></p><p><strong>A. Kommentar zur Jahresrechnung 2025</strong></p><p>Die Jahresrechnung 2025 schliesst bei einem Gesamtaufwand von CHF 92.1 Mio. und einem Gesamtertrag von CHF 98.5 Mio. mit einem Ertrags\u00fcberschuss von CHF 6.4 Mio. Budgetiert war ein Ertrags\u00fcberschuss von CHF 0.1 Mio. Verschiedene Faktoren haben zu diesem positiven Ergebnis beigetragen, welche nachfolgend erl\u00e4utert werden.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/099d9f6cdbee1b44aa09ec7007d94382319d356a26a79a1a21dd22f72b72f364\" class=\"lazyload-alt\" width=\"777px\" height=\"373px\"></p><p>Die Nettoinvestitionen betragen CHF 15.6 Mio. und fallen damit um rund CHF 10.5 Mio. tiefer aus als im Vorjahr und CHF 8.3 Mio. tiefer als budgetiert. Die Selbstfinanzierung betr\u00e4gt CHF 13.8 Mio. und der Finanzierungsfehlbetrag bel\u00e4uft sich auf CHF 1.8 Mio. Der Selbstfinanzierungsgrad liegt bei 89% (Vorjahr 98%; zur Erinnerung: im Jahr 2024 hat die Neubewertung der Liegenschaften um CHF 14.9 Mio. zu diesem hohen Selbstfinanzierungsgrad beigetragen. Ohne die Neubewertung w\u00e4re der Selbstfinanzierungsgrad bei 40.4% gelegen). Die positive Entwicklung der Selbstfinanzierung zeigt, dass das Ende 2024 gestartete Effizienzsteigerungsprogramm Wirkung zeigt.</p><p>Der Selbstfinanzierungsgrad von 89% bedeutet, dass wiederum 11% der Nettoinvestitionen fremdfinanziert werden mussten. Entsprechend hat sich der Bestand an Darlehensschulden im Jahr 2025 erh\u00f6ht um CHF 10.7 Mio. auf CHF 132.0 Mio. Die Nettoschulden betragen CHF 25.4 Mio. (VJ CHF 23.7 Mio.) bzw. CHF -1'282 pro Einwohner (VJ CHF -1'206). Das Eigenkapital der Gemeinde betr\u00e4gt CHF 131.9 Mio. (VJ CHF 123.6 Mio.).</p><p>Nachfolgend werden die wesentlichsten Abweichungen gegen\u00fcber dem Budget dargestellt:</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/bd7913f92dc785430d982c6cd2f10e1139f701bdb9cb807dc0feceb19dfbb8d2\" class=\"lazyload-alt\" width=\"785px\" height=\"626px\"></p><p><strong>A1. Gestufte Erfolgsrechnung<br></strong>Die gestufte Erfolgsrechnung weist einen operativen Ertrag von CHF 6'143'530 aus. Im Detail sieht dies wie folgt aus:</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/a961431971c26e9c72d47cd3f65f9de9a1b81cf3f8132d74e719367b74cfb918\" class=\"lazyload-alt\" width=\"785px\" height=\"293px\"><span></span><br></p><p>Der betriebliche Aufwand liegt mit CHF 89.5 Mio. um CHF 1.8 Mio. unter dem Budget von CHF 91.3 Mio. Dies ist insbesondere auf einen tieferen Sach- und \u00fcbrigen Betriebsaufwand von CHF -0.9 Mio. und einen tieferen Personalaufwand von CHF 0.7 Mio. zur\u00fcckzuf\u00fchren. Gegen\u00fcber dem Budget steigen die Einlagen in Spezialfinanzierungen und Fonds um CHF 0.8 Mio.</p><p>Der betriebliche Ertrag von CHF 95.7 Mio. liegt gegen\u00fcber dem Budget von CHF 92.1 Mio. um CHF 3.6 Mio. h\u00f6her. Diese Differenz gegen\u00fcber dem Budget wird insbesondere durch gestiegene Steuereinnahmen von CHF 3.2 Mio. und einen h\u00f6heren Transferertrag von CHF 1.4 Mio. erreicht.</p><p><strong>A2. Erfolgsrechnung Kostenarten<br></strong>Der <em>Personalaufwand </em>liegt mit CHF 44.4 Mio. um CHF 0.7 Mio. tiefer als budgetiert. Die L\u00f6hne des Verwaltungs- und Betriebspersonals belaufen sich auf CHF 14.4 Mio. und sind um CHF 1.3 Mio. unter dem Budget. Die L\u00f6hne der Lehrpersonen sind hingegen um CHF 0.9 Mio. h\u00f6her als budgetiert. Vor allem im DaZ (Deutsch als Zweitsprache) und in der Schulischen Heilp\u00e4dagogik waren wiederholt mehr verst\u00e4rkte Massnahmen notwendig. Der \u00fcbrige Personalaufwand ist gegen\u00fcber dem Budget um CHF 0.1 Mio. tiefer ausgefallen.</p><p>Der <em>Sach- und \u00fcbrige Betriebsaufwand</em> betr\u00e4gt CHF 18.8 Mio. und ist CHF 0.9 Mio. unter dem Budget, und CHF 1.5 Mio. unter dem Vorjahreswert. In den einzelnen Kostenarten sind gr\u00f6ssere Abweichungen auszumachen. Tiefere Kosten beim Material- und Warenaufwand von rund CHF 0.2 Mio., bei Planungen und Projektierungen Dritter von rund CHF 0.3 Mio., f\u00fcr Honorare externe Berater von rund CHF 0.2 Mio., den Informatik-Nutzungsaufwand von rund CHF 0.2 Mio., sowie tiefere Dienstleistungen Dritter von rund CHF 0.1 Mio. sind die wesentlichsten Gr\u00fcnde f\u00fcr den tieferen Aufwand. Im Gegensatz dazu ergaben sich Mehrkosten bei den tats\u00e4chlichen Forderungsverlusten von CHF 0.3 Mio. (Steuerwesen).</p><p>Die ordentlichen <em>Abschreibungen </em>belaufen sich auf CHF 5.4 Mio. und liegen rund CHF 0.3 Mio. unter dem budgetierten Wert von CHF 5.7 Mio. Die tiefere Realisierungsrate bei den Investitionsprojekten bzw. die zeitliche Verz\u00f6gerung der Realisierung gegen\u00fcber dem Budget und Finanzplan f\u00fchrt zu leicht tieferen Abschreibungen.</p><p>Der <em>Finanzaufwand </em>stimmt mit CHF 2.4 Mio. ziemlich genau mit dem Budget \u00fcberein. Eine tiefere Verzinsung der Schulden von CHF 0.7 Mio. gleicht sich mit Verlusten auf Grundst\u00fccksverk\u00e4ufen von CHF 0.7 Mio. wieder aus.</p><p>Die <em>Einlagen in Spezialfinanzierungen und Fonds</em> fallen um CHF 0.8 Mio. h\u00f6her aus als budgetiert. Diese Ver\u00e4nderung betrifft gr\u00f6sstenteils die Einlagen f\u00fcr Wasser, Abfall und Parkraumbewirtschaftung.</p><p>Alle drei Spezialfinanzierungen schlossen positiv ab und es konnte eine Einlage get\u00e4tigt werden. \u00dcber alle drei Spezialfinanzierungen betrachtet, besteht aber weiterhin eine Nettoschuld von CHF 13.5 Mio. Einzig der Bereich Abfallwirtschaft weist ein Nettoverm\u00f6gen von CHF 0.2 Mio. aus. In diesem Bereich wurden in den vergangenen zwei Jahren kaum Investitionen get\u00e4tigt.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/4ce18683a4cdfeac14d7e0154e3a85538ed7f96d2b1643dd852e4fa136b476a8\" class=\"lazyload-alt\" width=\"794px\" height=\"187px\"></p><p>Der <em>Transferaufwand </em>von CHF 8.5 Mio. liegt CHF 0.2 Mio. unter dem Budget. Dies ist vor allem auf tiefere Beitr\u00e4ge an die lintharena von CHF 0.3 Mio. sowie auch auf tiefere Beitr\u00e4ge an den Kanton von CHF 0.2 Mio. (Fr\u00fchf\u00f6rderung, Abfall) zur\u00fcckzuf\u00fchren. Dem gegen\u00fcber haben in diesem Jahr die Beitr\u00e4ge an den Abwasserverband Glarnerland um CHF 0.3 Mio. deutlich zugenommen.</p><p>Der <em>Ausserordentliche Aufwand</em> bel\u00e4uft sich auf 0.2 Mio. und beinhaltet einzig die Einlage in die Finanzpolitische Reserve von den Gewinnen der Grundst\u00fccksverk\u00e4ufe des Finanzverm\u00f6gens (v.a. Parzelle in Filzbach; ohne Flugplatz Mollis).</p><p>Der <em>Fiskalertrag </em>betr\u00e4gt CHF 62.2 Mio. und ist somit CHF 3.3 Mio. h\u00f6her als im Vorjahr und CHF 3.2 Mio. \u00fcber dem Budget 2025.</p><p>Der Steuerertrag bei den nat\u00fcrlichen Personen als wichtigste Einnahmequelle ist im Vergleich zum Vorjahr um CHF 2.1 Mio. (+4.1%) und gegen\u00fcber dem Budget um CHF 1.1 Mio. h\u00f6her. Neben generell h\u00f6heren Steuerertr\u00e4gen haben vor allem auch die Einkommensteuern aus fr\u00fcheren Jahren (Nachsteuern) mit CHF 1.6 Mio. gegen\u00fcber dem Budget zum guten Resultat beigetragen.</p><p>Bei den juristischen Personen liegt der Steuerertrag 2025 CHF 1.0 Mio. \u00fcber dem Vorjahr und CHF 2.1 Mio. (+13.3%) \u00fcber dem Budget.</p><p>Die Besitz- und Aufwandsteuern stiegen gegen\u00fcber dem Vorjahr um 39.2%. Darin enthalten sind im Wesentlichen die Hundesteuern und G\u00e4stetaxen. Die G\u00e4stetaxen sind unter anderem aufgrund vom ESAF CHF 0.15 Mio. resp. 59% h\u00f6her als im Vorjahr.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/c7ddd8cb8902d47680aec9a3837ffa48e6069f5d7a06fa94bf0232874ff6a5aa\" class=\"lazyload-alt\" width=\"775px\" height=\"160px\"></p><p>Die <em>Entgelte </em>liegen mit CHF 13.3 Mio. leicht unter dem Budgetwert von CHF 13.6 Mio. Einerseits resultieren Mindereinnahmen bei den Ben\u00fctzungsgeb\u00fchren und Dienstleistungen von CHF 0.2 Mio., andererseits weniger R\u00fcckerstattungen Dritter von CHF 0.1 Mio. und weniger Geb\u00fchreneinnahmen f\u00fcr Amtshandlungen von CHF 0.1 Mio.</p><p>Der <em>Finanzertrag </em>von CHF 2.5 Mio. liegt rund CHF 0.7 Mio. \u00fcber dem Budget von CHF 1.7 Mio. Gewinne aus Grundst\u00fccksverk\u00e4ufen von CHF 0.4 Mio., eine Neubewertung von CHF 0.1 Mio. sowie eine hohe Auslastung der Truppenunterkunft in Oberurnen von CHF 0.1 Mio. f\u00fchrten zu diesem Ergebnis.</p><p><em>Die Entnahmen aus Spezialfinanzierungen und Fonds</em> sind deutlich unter dem Budget von CHF 0.2 Mio. und liegen bei CHF 13'539. Im Bereich Abfallwirtschaft konnte durch die deutlich geringeren Aufwendungen eine Einlage get\u00e4tigt werden, entgegen einer budgetierten Entnahme von CHF 0.2 Mio.</p><p>Der <em>Transferertrag</em> von CHF 9.1 Mio. zeigt Mehreinahmen von rund CHF 1.4 Mio. Einerseits sind vor allem die h\u00f6her ausgefallenen Beitr\u00e4ge f\u00fcr die Schulische Heilp\u00e4dagogik von CHF 0.3 Mio., die Zivilschutzanlagen von CHF 0.4 Mio und die Feuerwehr-Ersatzabgabe von rund CHF 0.1 Mio. f\u00fcr die Mehreinnahmen verantwortlich, andererseits sind auch die Grundst\u00fcckgewinnsteuern um CHF 0.5 Mio. h\u00f6her als budgetiert.</p><p><strong>A3. Erfolgsrechnung institutionelle Gliederung<br></strong>Die institutionelle Gliederung zeigt teilweise gr\u00f6ssere Abweichungen in den Budgets der Ressorts. Die Ausgaben sind alleinig beim Ressort Bildung h\u00f6her als budgetiert, die \u00fcbrigen Ressorts schliessen unter Budget ab.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/af312b2eb9159290f697faf9e1cbb8a45dea3d86a21ce10b6d7b319e59cf9151\" class=\"lazyload-alt\" width=\"727px\" height=\"256px\"></p><p>Der Bereich <em>Pr\u00e4sidiales </em>liegt mit CHF 0.2 Mio. unter Budget bei CHF 2.6 Mio. Dies haupts\u00e4chlich aufgrund weniger Ausgaben f\u00fcr Dienstleistungen und Honorare von CHF 0.1 Mio. und tieferen Lohnkosten von CHF 0.1 Mio.</p><p>Die <em>Bildung </em>weist einen h\u00f6heren Aufwand von CHF 0.5 Mio. und auch einen niedrigeren Ertrag von CHF 0.1 Mio. gegen\u00fcber dem Budget auf. Einerseits h\u00f6here Kosten beim Personalaufwand von CHF 0.9 Mio. (L\u00f6hne Lehrpersonen und L\u00f6hne Tempor\u00e4r Lehrpersonen), andererseits tiefere Kosten beim Sach- und \u00fcbrigen Betriebsaufwand von CHF 0.3 Mio. (Dienstleistungen und Honorare). Auf der Ertragsseite gingen CHF 0.2 Mio. mehr Beitr\u00e4ge vom Kanton ein, vorwiegend f\u00fcr die Schulische Heilp\u00e4dagogik und Logop\u00e4die sowie erstmals Beitr\u00e4ge vom Bund von CHF 0.1 Mio. f\u00fcr die Tagesbetreuungen. Eine Abnahme der Einnahmen ist bei den Ben\u00fctzungsgeb\u00fchren und Dienstleistungen (Tagesbetreuung) zu verzeichnen von CHF 0.2 Mio.</p><p>Im Bereich <em>Gesellschaft</em> liegt der Gesamtaufwand mit CHF 0.5 Mio. unter dem Budget bei CHF 4.5 Mio. Dies ist auf einen tieferen Transferaufwand von CHF 0.4 Mio. zur\u00fcckzuf\u00fchren, infolge weniger Beitr\u00e4ge an die lintharena und tiefere Personalkosten von CHF 0.2 Mio.</p><p>Der Bereich <em>Wald und Landwirtschaft</em> liegt rund CHF 0.8 Mio. unter dem Budget. Es fielen aufgrund offener Vakanzen tiefere Ausgaben von CHF 0.4 Mio. beim Personalaufwand an. Gleichzeitig \u00fcberwies der Kanton mehr Beitr\u00e4ge von rund CHF 0.3 Mio. an ausgef\u00fchrte waldbauliche Massnahmen und Leistungen f\u00fcr hoheitliche Aufgaben.</p><p>Im Bereich <em>Bau und Umwelt</em> liegen die Gesamtkosten rund CHF 0.8 Mio. unter dem Budget. Teilweise unbesetzte Stellen f\u00fchren zu tieferen Personalkosten von CHF 0.8 Mio. sowie tieferen Kosten bei Dienstleistungen und Honoraren von CHF 0.7 Mio. Aufgrund geringerer Ausgaben f\u00fcr die Spezialfinanzierungen fallen die Einlagen um rund CHF 0.6 Mio. h\u00f6her aus. Aufgrund einer tieferen Investitionst\u00e4tigkeit fallen die Abschreibungen um CHF 0.4 tiefer aus.</p><p>Der Bereich <em>Liegenschaften </em>weist einen h\u00f6heren Aufwand von CHF 0.9 Mio. sowie einen h\u00f6heren Ertrag von CHF 1.3 Mio. gegen\u00fcber dem Budget aus. Einerseits h\u00f6here Ausgaben im Sach- und \u00fcbrigen Betriebsaufwand von CHF 0.3 Mio. infolge eines erh\u00f6hten baulichen und betrieblichen Unterhalts, anderseits h\u00f6here Beitr\u00e4ge von \u00f6ffentlichen Gemeinwesen und Dritten von CHF 0.4 Mio.</p><p>Im verlaufenden Gesch\u00e4ftsjahr wurden folgende Grundst\u00fccksverk\u00e4ufe get\u00e4tigt:</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/c0a74436158a6039b1ae9de09c462f6d9e32cca10a48c68e8254918b5cbd9f6a\" class=\"lazyload-alt\" width=\"622px\" height=\"201px\"><br></p><p>Eine Anpassung der Bewertung eines Teilst\u00fccks der Parzelle 1191 beim Flugplatz f\u00fchrte zu einer Zunahme vom Finanzverm\u00f6gen um CHF 110'071.60. Der Abbruch eines Landw. Betriebsgeb\u00e4udes (Unterflechsen/Bi\u00e4sche) f\u00fchrte zu einer Abnahme vom Finanzverm\u00f6gen von CHF 3'333.00. Per Saldo ergibt dies im Jahr 2025 einen Verlust von CHF 197'275.21.</p><p>Die Neubewertung vom Finanzverm\u00f6gen per 31.12.2024 erfolgte erfolgsneutral mit einer Einlage in die finanzpolitischen Reserven. Entsprechend werden die Gewinne und Verluste vom Jahr 2025 wiederum \u00fcber diese Reserven verbucht. Somit ergibt sich per Saldo eine Abnahme der finanzpolitischen Reserven um CHF 197'275.21.</p><p>Der Bereich <em>Finanzen und Beteiligungen</em> liegt rund CHF 4.1 Mio. \u00fcber dem Budget. Die erneute positive Entwicklung der Steuereinnahmen bewirkte eine erneute Ertragssteigerung. Im Weiteren liegen die Zinskosten f\u00fcr Fremdmittel CHF 0.7 Mio. unter Budget; dies aufgrund der aktuellen Zinssituation sowie einer aktiven Bewirtschaftung der Fremdmittel.</p><p><strong>A4. Investitionsrechnung<br></strong>Die Bruttoinvestitionen betragen CHF 18.2 Mio. und sind rund CHF 7.3 Mio. tiefer ausgefallen als im Budget mit CHF 25.5 Mio. Mehr als die H\u00e4lfte der Bruttoinvestitionen, rund CHF 12.5 Mio., entfallen auf den Neubau vom Schulhaus Obererlen. F\u00fcr weitere Investitionen in die Schulinfrastruktur (ohne IT) wurden Ausgaben von CHF 1.6 Mio. (Brutto) get\u00e4tigt. Auf den \u00fcbrigen Tiefbau (ohne Schulinfrastruktur) entfallen Bruttoinvestitionen in der H\u00f6he von CHF 1.5 Mio. und f\u00fcr Strassen und Verkehrswege von CHF 0.8 Mio.</p><p>Die Investitionseinnahmen liegen mit CHF 2.7 Mio. deutlich \u00fcber dem Budget von CHF 1.6 Mio. Dies haupts\u00e4chlich aufgrund der Einnahmen bei den Anschlussgeb\u00fchren mit CHF 1.5 Mio. Die Beitr\u00e4ge vom Kanton belaufen sich auf CHF 0.8 Mio. und diejenigen der GlarnerSach an die Wasserleitungen auf CHF 0.1 Mio.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/f5421f11a330df0832d00eee629973ecd76dec145bae3dc0474a49e4702eccab\" class=\"lazyload-alt\" width=\"764px\" height=\"143px\"></p><p><strong>A5. Projektabrechnungen Kredite Investitionsrechnung<br></strong>Nachfolgend werden die abgeschlossenen, von der Gemeindeversammlung genehmigten Investitionsprojekte aufgef\u00fchrt. Die restlichen Kreditabrechnungen k\u00f6nnen digital auf der Homepage heruntergeladen werden.</p><p><em>Reservoirneubau Paradiesli, Mollis</em><br>Die Gemeindeversammlung genehmigte am 23.11.2018 einen Verpflichtungskredit in der H\u00f6he von CHF 3.1 Mio. Zusammen mit dem Projektierungskredit ergibt dies eine Verpflichtungskreditsumme von Total CHF 3.2 Mio. Die Gesamtkosten bei Abschluss betragen CHF 3'046\u2019916 und liegen mit CHF 228\u2019831 unter dem genehmigten Verpflichtungskredit. Daneben wurden Beitr\u00e4ge in der H\u00f6he von CHF 142\u2019515 von der glarnerSach f\u00fcr die Hydranten-Leitung und den Neubau ausbezahlt.</p><p><em>Anpassung und Erneuerung Leitsystem in Mollis und Bilten in Zusammenhang mit Neubau Reservoir Paradiesli, Mollis</em><br>Die Gemeindeversammlung genehmigte am 22.11.2019 einen Verpflichtungskredit in der H\u00f6he von CHF 500\u2019000. Die Gesamtkosten bei Abschluss betragen CHF 371\u2019058 und liegen mit CHF 128\u2019942 unter dem genehmigten Verpflichtungskredit. Daneben wurden Beitr\u00e4ge in der H\u00f6he von CHF 24\u2019864 von der glarnerSach f\u00fcr den Ersatz des Leitsystems ausbezahlt.</p><p><em>Neubau Wasserleitung, Espenstrasse, Niederurnen - Schw\u00e4rzistrasse N\u00e4fels</em><br>Die Gemeindeversammlung genehmigte am 22.11.2019 einen Verpflichtungskredit in der H\u00f6he von CHF 1'728\u2019000. Die Gesamtkosten bei Abschluss betragen CHF 1'335\u2019078 und liegen mit CHF 392\u2019922 unter dem genehmigten Verpflichtungskredit. Daneben wurden Beitr\u00e4ge in der H\u00f6he von CHF 109\u2019890 von der glarnerSach f\u00fcr die Hydranten-Leitung ausbezahlt.</p><p><em>Werksanierung Kanalstrasse/Sonnmatt, Mollis</em><br>Die Gemeindeversammlung genehmigte am 20.11.2020 einen Verpflichtungskredit in der H\u00f6he von CHF 1'324'000. Die Gesamtkosten bei Abschluss betragen CHF 1'073'545 und liegen mit CHF 250'455 unter dem genehmigten Verpflichtungskredit. Daneben wurden Beitr\u00e4ge in der H\u00f6he von CHF 43'853 f\u00fcr die Hydranten-Leitung sowie f\u00fcr L\u00e4rmschutzmassnahmen ausbezahlt.</p><p><em>Werterhaltungsmassnahmen Gemeindehaus N\u00e4fels S\u00fcd</em><br>Die Gemeindeversammlung genehmigte am 09.06.2022 einen Verpflichtungskredit in der H\u00f6he von CHF 1'265\u2019000. Die Gesamtkosten bei Abschluss betragen CHF 1'149\u2019666 und liegen mit CHF 115\u2019334 unter dem genehmigten Verpflichtungskredit. Daneben wurden F\u00f6rderbeitr\u00e4ge in der H\u00f6he von CHF 128\u2019958 vom Kanton ausbezahlt.</p><p><em>Sanierung Schulhaus Linth-Escher Trakt C+D, Niederurnen</em><br>Die Gemeindeversammlung genehmigte am 08.11.2022 einen Verpflichtungskredit in der H\u00f6he von CHF 3'495'000. Die Gesamtkosten bei Abschluss betragen CHF 3'912\u2019505 und liegen mit CHF 417\u2019505 \u00fcber dem genehmigten Verpflichtungskredit. F\u00fcr die Mehrausgaben genehmigte der Gemeinderat am 14.05.2025 und am 10.12.2025 eine Kredit\u00fcberschreitung von Total CHF 417'500. Die Mehrkosten wurden durch verschiedene Begebenheiten verursacht. Einerseits mussten weitere Ert\u00fcchtigungsmassnahmen zur Erdbebensicherheit sowie zum Brandschutz ausgef\u00fchrt werden, andererseits musste die WC-Anlage im Erdgeschoss aufgrund diverser Schnittstellen (Leitungen, Dach, Fassade, etc.) in die Sanierung miteinbezogen werden. Auch mussten aufgrund der schlechten Bausubstanz zus\u00e4tzliche Abbr\u00fcche vorgenommen werden und auf der S\u00fcdwestseite wurde unerwartet eine Jauchegrube (G\u00fcllengrube) entdeckt, die zur\u00fcckgebaut werden musste. Ertragsseitig sind vom Kanton F\u00f6rderbeitr\u00e4ge von CHF 99'110 ausbezahlt worden.</p><p><strong>A6. Bilanz<br></strong>Das <em>Finanzverm\u00f6gen </em>hat um CHF 7.7 Mio. zugenommen und betr\u00e4gt Ende 2025 CHF 127.9 Mio.</p><p>Das <em>Verwaltungsverm\u00f6gen </em>erh\u00f6hte sich um CHF 10.0 Mio. auf CHF 157.3 Mio. Dies haupts\u00e4chlich aufgrund des Neubaus des Schulhaus Obererlen in N\u00e4fels.</p><p>Das <em>Fremdkapital</em> bel\u00e4uft sich auf CHF 153.3 Mio. und verzeichnet eine Zunahme von CHF 9.4 Mio. Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten wurden um CHF 9.3 Mio. auf 11.9 Mio. reduziert, im Gegenzug sind die langfristigen Finanzverbindlichkeiten um CHF 20.0 Mio. auf CHF 120.1 Mio. angestiegen. Die Bruttoschulden betragen CHF 149.9 Mio. (VJ CHF 139.5 Mio.) und der Bruttoverschuldungsanteil erh\u00f6ht sich von 133.7% auf 170.6%. Ohne Neubewertung vom Finanzverm\u00f6gen w\u00e4re der Bruttoverschuldungsanteil im Vorjahr 163.5% gewesen.</p><p>Die finanzpolitischen Reserven nehmen ab um CHF 197'275.21 aufgrund der Liegenschaften-Transaktionen.</p><p>Das <em>Eigenkapital </em>bel\u00e4uft sich auf CHF 131.9 Mio. (VJ 123.6 Mio.) und betr\u00e4gt unver\u00e4ndert zum Vorjahr 46.2% der Bilanzsumme. Davon betr\u00e4gt der kumulierte Bilanz\u00fcberschuss CHF 64.0 Mio.</p><p><strong>B. Behandlung der Jahresrechnung durch den Gemeinderat<br></strong>Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 07.04.2026 beschlossen, die Jahresrechnung 2025 der Gemeinde Glarus Nord im positiven Sinne zur Genehmigung an die Gemeindeversammlung zu \u00fcberweisen.</p><p><strong>C. Antr\u00e4ge<br></strong>Der Gemeinderat beantragt:<br></p><ol><li>Die Jahresrechnung der Gemeinde Glarus Nord f\u00fcr den Zeitraum vom 01.01. \u2013 31.12.2025 mit einem Ertrags\u00fcberschuss von CHF 6'357'892.20 sei gem\u00e4ss Gemeindegesetz Art. 41 Ziff. 1 lit. e) i.V.m. Art. 22 des kantonalen Finanzhaushaltgesetzes zu genehmigen.</li><li>Die Entnahme von CHF 197'275.21 aus der finanzpolitischen Reserve sei zu genehmigen.</li><li>Der Bericht der Revisionsstelle BDO AG, Glarus, vom 02.04.2026 sei zur Kenntnis zu nehmen.</li><li>Von den Kredit\u00fcberschreitungen inkl. deren Begr\u00fcndungen sei Kenntnis zu nehmen und dem Gemeinderat gem\u00e4ss Art. 52 Ziff. 3 des kantonalen Finanzhaushaltgesetzes Entlastung zu erteilen.</li><li>Die gem\u00e4ss Gemeindeordnung Anhang 1 in der Kompetenz der Gemeindeversammlung liegenden Nachtragskredite sowie Zusatzkredite seien gem\u00e4ss Beilage Nr. 10 zu genehmigen.</li><li>Die aufgef\u00fchrten Projektabrechnungen seien zu genehmigen..</li></ol>Beilagen:<p>1.   Gesamt\u00fcbersicht Jahresrechnung 2025<br>2.   Gestufter Erfolgsausweis<br>3.   Erfolgsrechnung (Institutionelle Gliederung) 2025<br>4.   Erfolgsrechnung Kostenartengliederung 2025<br>5.   Investitionsrechnung nach Kostenstellen 2025<br>6.   Bewegungsbilanz 2025<br>7.   Geldflussrechnung 2025<br>8.   Grunds\u00e4tze der Rechnungslegung zur Jahresrechnung 2025<br>9.   Eigenkapitalnachweis 2025<br>10. Beteiligungsspiegel 2025<br>11. Anlagenspiegel 2025<br>12. R\u00fcckstellungsspiegel 2025<br>13. Gew\u00e4hrleistungsspiegel 2025<br>14. Spezialfinanzierungen 2025<br>15. Offene Verpflichtungskredite Investitionsrechnung und Finanzverm\u00f6gen 2025 / Kreditkontrolle<br>16. Abgeschlossene Verpflichtungskredite per 31.12.2025<br>17. Kredit\u00fcbertragung Budget und Nachtragskredite<br>18. Finanzkennzahlen 2021 - 2025<br>19. Zusatzkredite, Nachtragskredite, Kredit\u00fcberschreitungen 2025<br>20. Bericht der Revisionsstelle vom 02.04.2026</p><p><strong></strong></p><p><strong><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/4a581032600ec45781a87badeb8b479a7710c143d229c4a78d6600764009b8a2\" class=\"lazyload-alt\" width=\"807px\" height=\"158px\"></strong></p><strong><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/bb61c10927eb970e419b60f8f9fcb1f04c9700be81f5c0914855f01f42d46749\" class=\"lazyload-alt\" width=\"442px\" height=\"592px\"><img alt=\"\" class=\"lazyload-alt\"><br></strong><p class=\"has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/89ee415515d4c2bb33b0bb4f1efd3103156aac0e516bc89b5e0dcdab18241691\" class=\"lazyload-alt\" width=\"400px\" height=\"174px\"></p><br>","text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/d65862d68bb4f7adc57a8c6c08eddb817f6bbb847bf4a22a5f08c04d71d9c810"},"vota":[]},{"number":4,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-19T15:41:31.728341+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Teilrevision Gemeindeordnung","memorial_page":26,"overview":"<p><strong>A     Ausgangslage</strong></p><p>Die organisatorische Ausgestaltung der Gemeinde Glarus Nord befindet sich seit geraumer Zeit in \u00dcberpr\u00fcfung und \u00dcberarbeitung: Einerseits beschloss die Gemeindeversammlung vom 07.11.2023 im Grundsatz, das Gemeindeparlament wiedereinzuf\u00fchren. Andererseits beschloss die Landsgemeinde vom 04.05.2025 wesentliche \u00c4nderungen im Gemeindegesetz sowie im Gesetz \u00fcber Schule und Bildung (Bildungsgesetz), welche unmittelbare Auswirkungen auf die Organisation der Glarner Gemeinden haben. W\u00e4hrend das revidierte Gemeindegesetz per 01.01.2026 in Kraft trat, treten die angepassten Bestimmungen des Gesetzes \u00fcber Schule und Bildung per 01.08.2026 in Kraft.</p><p>F\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung der Organisation beschloss der Gemeinderat daher ein zweistufiges Vorgehen: So sollen in einem ersten Schritt mit einer Teilrevision der Gemeindeordnung (GO) auf den 01.08.2026 jene Bestimmungen angepasst werden, welche infolge der Anpassungen des Gemeindegesetzes und des Bildungsgesetzes notwendig sind. Ebenso sollen jene Bestimmungen, welche nachweislich veraltet sind oder infolge weiterer \u00c4nderung der gesetzlichen oder faktischen Ausgangslage angepasst werden m\u00fcssen, revidiert werden.</p><p>Die Teilrevision der Gemeindeordnung wurde durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Gemeindeschreiber Andreas Neumann, Gemeindeschreiberin Stv. Eliane Hitz und unter externem Beizug von Rechtsanw\u00e4ltin Dr. iur. Romana Kronenberg, Expertin im \u00f6ffentlichen Recht, erarbeitet. Im Folgenden wurde die teilrevidierte Gemeindeordnung durch die Gesch\u00e4ftsleitung Glarus Nord gepr\u00fcft und in zwei Lesungen durch den Gemeinderat behandelt und zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet.</p><p>Die teilrevidierte Gemeindeordnung wird per 01.08.2026 in Kraft treten. Gleichzeitig wird auf dasselbe Datum die Schulordnung in das kommunale Reglement \u00fcber Schule und Bildung (Bildungsreglement) \u00fcberf\u00fchrt. Damit wird den Fristen der kantonalen Gesetze Rechnung getragen. Das kommunale Bildungsreglement wurde durch den Gemeinderat an seiner Sitzung vom 25.03.2026 genehmigt und unterliegt gem\u00e4ss den Bestimmungen der Gemeindeordnung vom 01.07.2016 dem fakultativen Referendum.</p><p>Gleichzeitig genehmigte der Gemeinderat das weitere Vorgehen betr. Wiedereinf\u00fchrung Gemeindeparlament, wobei zun\u00e4chst die relevanten Eckdaten definiert werden und im Anschluss eine breit abgest\u00fctzte \u00f6ffentliche Vernehmlassung erfolgen soll. Sobald die Ergebnisse der \u00f6ffentlichen Vernehmlassung vorliegen und die entsprechenden Schl\u00fcsse daraus gezogen wurden, wird mit der Totalrevision der Gemeindeordnung begonnen. Ziel ist, die neue Gemeindeorganisation per 01.07.2028 umzusetzen.</p><p>Die Anpassungen in der \u00dcbersicht: <strong>(Siehe Anhang)</strong></p><p>Eine vollst\u00e4ndige synoptische Darstellung ist auf der Homepage der Gemeinde Glarus Nord einsehbar.</p><p><strong>B    Materielles und gesetzliche Grundlagen<br></strong>Gemeindegesetz des Kantons Glarus vom 04.05.2025 (Stand: 01.01.2026); Gesetz \u00fcber Schule und Bildung vom 06.05.2001 (Stand: 01.08.2026)</p><p><strong>C    Finanzielle Auswirkungen und Angaben zur Finanzierung<br></strong>Keine finanziellen Auswirkungen zur Ausgangslage.</p><p><strong>D    Antr\u00e4ge<br></strong>Der Gemeinderat beantragt:<br>1. Die Teilrevision der Gemeindeordnung sei zu genehmigen.<br>2. Der Gemeinderat sei mit dem Vollzug zu beauftragen.</p><p class=\"has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/a9a4686430163b694c49d1222769bda0d0e9577431825e605bbf2627095970dd\" class=\"lazyload-alt\" width=\"783px\" height=\"189px\"></p><p class=\"has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/d8c1efb8aa7f0ebd96ebd7841b29515b6933c939859b4b1681fbb68456fe4109\" class=\"lazyload-alt\" width=\"779px\" height=\"649px\"></p><br>","text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":3,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-19T15:41:24.121955+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"NUP-Auftr\u00e4ge aus Genehmigungsentscheid - Arbeitspaket 1\r\nBulletin 2 (Unterlagen zur Nutzungsplanung)","memorial_page":10,"overview":"<ol><li><strong>Ausgangslage und Erl\u00e4uterungen zum Ablauf der Gemeindeversammlung</strong></li></ol><p>Die Stimmberechtigen haben im Rahmen der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 24. und 27. April 2021, vom 16. September 2022 und vom 6. Juni 2023 die Gesamtrevision Nutzungsplanung (NUP II) beschlossen. Diese wurde mit Genehmigungsbeschluss des Departements f\u00fcr Bau und Umwelt des Kantons Glarus vom 20. August 2024 (Referenz Nr. 433-1) mit einigen Vorbehalten und Hinweisen genehmigt.</p><p>Aus dem Genehmigungsentscheid des Departements f\u00fcr Bau und Umwelt des Kantons Glarus vom 20. August 2024 geht hervor, dass einzelne Teilbereiche nicht genehmigt wurden. Diese offenen Punkte werden seither im Rahmen von zwei separaten Arbeitspaketen (AP1 bzw. AP2) von der Gemeinde weiterbearbeitet.</p><p>Mit diesem Ziel haben der Gemeinderat sowie der Bereich Bau und Umwelt der Gemeinde Glarus Nord gemeinsam mit den externen Planungsfachleuten die im Genehmigungsentscheid festgehaltenen Erg\u00e4nzungs- und \u00dcberarbeitungsauftr\u00e4ge im Rahmen eines ersten Arbeitspakets (AP 1) aufgearbeitet.</p><p>Am 04. M\u00e4rz 2026 haben alle Haushalte das Bulletin 1 zur Teilrevision der Nutzungsplanung zur Meinungsbildung erhalten. In diesem wurden die revidierten Inhalte nochmals zusammengefasst aufgef\u00fchrt sowie deren Umsetzung erl\u00e4utert.</p><p>Vom 12. M\u00e4rz bis 28. April 2026 lagen die Unterlagen zur Umsetzung des Arbeitspaketes 1 (AP 1) zu den Zonenpl\u00e4nen Naturschutzzonen, Bauverpflichtungen und Zonierung sowie dem angepassten Baureglement zum wiederholten Mal \u00f6ffentlich auf. W\u00e4hrend dieser Zeit hatten die Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger, die M\u00f6glichkeit, Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge einzureichen. Diese werden an der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2026, behandelt.</p><p>Nachfolgend sind s\u00e4mtliche w\u00e4hrend der Auflage vom 12. M\u00e4rz bis 28. April 2026 fristgerecht eingereichten Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge der Stimmberechtigten aufgef\u00fchrt. Die abgedruckten Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge entsprechen im Wortlaut exakt den Eingaben der Stimmberechtigten. Zu den gestellten Antr\u00e4gen finden sich jeweils die inhaltliche Stellungnahme des Gemeinderates mit entsprechendem Antrag an die Gemeindeversammlung.</p><p>Das Bulletin 1 sowie das vorliegende Traktandum im Sinne des Bulletins 2 stellen zusammen die an der Gemeindeversammlung zu behandelnden Sachthemen dar. Die Nummerierung aus dem Bulletin 1 wird vorliegend fortgef\u00fchrt und beginnt deshalb nachfolgend mit dem Kapitel 2.10.</p><p>Detaillierte Erl\u00e4uterungen zum Ablauf an der Gemeindeversammlung finden Sie im Bulletin 1. Erg\u00e4nzend dazu gilt folgendes Vorgehen:</p><p><em>Abstimmungsgegenstand und Versammlungsablauf</em><br>An dieser Gemeindeversammlung wird ein erster Teil der Umsetzung der nicht genehmigten Teilthemen der Gesamtrevision Nutzungsplanung (NUP II) gem\u00e4ss Genehmigungsentscheid des Departements f\u00fcr Bau und Umwelt des Kantons Glarus vom 20. August 2024 im Rahmen des Arbeitspakets 1 (AP 1) traktandiert. Anl\u00e4sslich der Gemeindeversammlung wird somit \u00fcber die Inhalte des Arbeitspaketes 1 (AP1) sowie \u00fcber die eingegangenen Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge debattiert und abgestimmt.</p><p>Anl\u00e4sslich der Gemeindeversammlung k\u00f6nnen nur vorg\u00e4ngig eingereichte und auf ihre rechtliche Umsetzbarkeit und Zul\u00e4ssigkeit vorgepr\u00fcfte Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge behandelt und zur Abstimmung vorgelegt werden. Wie bereits bei der NUP II, sind spontane Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge zu neuen Sachthemen nicht zul\u00e4ssig, da ansonsten eine zielf\u00fchrende Diskussion nicht m\u00f6glich ist und die Verfahrensregeln f\u00fcr Nutzungsplananpassungen (Vorpr\u00fcfung, Mitwirkung, \u00f6ffentliche Auflage) gar nicht erf\u00fcllt sind. Es gelangen folglich ausschliesslich die in diesem Bulletin aufgelisteten Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge zur Abstimmung.</p><p>Pauschale R\u00fcckweisungsantr\u00e4ge und Teilr\u00fcckweisungsantr\u00e4ge sind nicht zul\u00e4ssig und werden daher auch nicht behandelt.</p><p><em>Angenommene Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge</em></p><p>Die von der Gemeindeversammlung angenommenen Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge werden gest\u00fctzt auf Art. 27 Abs. 2 RBG in jedem Fall in ein weiteres Verfahren mit erneuter \u00f6ffentlicher Auflage \u00fcberf\u00fchrt. Allf\u00e4llige entsprechende Anpassungen k\u00f6nnen zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt im Rahmen des Arbeitspakets 2 (AP2) erneut der Gemeindeversammlung unterbreitet werden.</p><p><em>Schlussabstimmung (Annahme, teilweise Annahme, Ablehnung)</em><br>Am Schluss der Beratung stimmen die Stimmberechtigten \u00fcber die Annahme oder Ablehnung der Vorlage ab.</p><p>Wurden keine Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge angenommen, kann die Vorlage gesamthaft abgelehnt oder angenommen werden.</p><p>Wurden hingegen Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge angenommen, ist eine Abstimmung \u00fcber die unver\u00e4nderte Vorlage ausgeschlossen. In diesem Fall besteht die M\u00f6glichkeit, die Vorlage teilweise anzunehmen oder gesamthaft abzulehnen.</p><p>Eine teilweise Annahme bedeutet, dass das Arbeitspaket 1 in der urspr\u00fcnglichen Fassung, jedoch ohne die von den angenommenen Ab\u00e4nderungsantr\u00e4gen betroffenen Teile, beschlossen wird. Die von den angenommenen Ab\u00e4nderungsantr\u00e4gen erfassten Inhalte werden zur \u00dcberarbeitung an den Gemeinderat zur\u00fcckgewiesen. Sie durchlaufen anschliessend ein erneutes Verfahren mit \u00f6ffentlicher Auflage und werden der Gemeindeversammlung zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt nochmals zur Beschlussfassung unterbreitet.</p><p><em>Abstimmungsverfahren</em><br>Die zum Arbeitspaket 1 (AP 1) eingereichten Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge k\u00f6nnen vom jeweiligen Antragssteller - sofern eine weitere Begr\u00fcndung n\u00f6tig ist - kurz im Plenum erl\u00e4utert werden. Der Gemeinderat wird, wenn er das f\u00fcr eine objektive Beurteilung der Sachfrage als sinnvoll erachtet, ebenfalls im Plenum erg\u00e4nzend m\u00fcndlich Stellung beziehen.</p><p><em>Weiteres Vorgehen</em><br>Im Nachgang zur Gemeindeversammlung werden die beschlossenen Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge vom Gemeinderat in die Vorlage des Arbeitspaketes 1 (AP 1) eingearbeitet und die Planungsunterlagen entsprechend aktualisiert. In der Folge kann das Arbeitspaket 1 (AP 1) zur Genehmigung an den Kanton eingereicht werden.</p><p>S\u00e4mtliche Unterlagen zum Arbeitspaket 1 (AP 1) sind auf der Homepage der Gemeinde einsehbar.</p><p>Gemeinderat Glarus Nord</p><p><strong>2. Erlass Teilrevision der Nutzungsplanung Arbeitspaket 1 (AP 1) der Gemeinde Glarus </strong><strong>Nord</strong></p><p>Hinweis: Die Nummerierung innerhalb des Traktandums 2 f\u00fchrt jene des Bulletins 1 / 2026 fort; die Punkte 2.1 bis 2.9 sind im Bulletin 1 enthalten.</p><p><strong>2.10 W\u00e4hrend der Auflagefrist eingereichte Antr\u00e4ge der Stimmberechtigten</strong></p><p>W\u00e4hrend der Auflagefrist vom 12. M\u00e4rz bis 28. April 2026 sind insgesamt 6 Antragsschreiben fristgerecht eingegangen. Davon sind 5 Antr\u00e4ge zul\u00e4ssig. Ein Antrag muss hingegen als unzul\u00e4ssig taxiert werden, da er einen Gegenstand betrifft, der nicht Teil der Abstimmungsvorlage ist. Folglich wird darauf nicht eingetreten. Der betroffene Antragsteller wurde schriftlich bereits dahingehend informiert, dass sein Antrag nicht zur Abstimmung an der Gemeindeversammlung gelangt.</p><p>Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge konnten ausschliesslich zu den folgenden, eigent\u00fcmerverbindlichen Planungsinstrumenten gestellt werden:</p><ul><li>Baureglement (Art. 36 Beleuchtung, Art. 63 Inkrafttreten)</li><li>Zonenplan Bauverpflichtungen</li><li>Zonenplan Naturschutzzonen</li><li>Zonenplan Zonierung</li></ul><p>Die Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge wurden nach Planungsinstrument sortiert und werden in der nachfolgenden Reihenfolge an der Gemeindeversammlung behandelt:</p><p>2.11 Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge betreffend Baureglement<br>2.12 Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge betreffend Zonenplan Bauverpflichtungen<br>2.13 Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge betreffend Zonenplan Naturschutzzonen<br>2.14 Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge betreffend Zonenplan Zonierung wurden keine gestellt</p><p>Nachfolgend ist jeder der eingegangenen und nach rechtlicher \u00dcberpr\u00fcfung als zul\u00e4ssig klassierter Ab\u00e4nderungsantrag im Wortlaut abgebildet und mit der inhaltlichen Stellungnahme sowie dem Antrag des Gemeinderates an die Gemeindeversammlung erg\u00e4nzt worden.</p><p><em>Erg\u00e4nzende Informationen:</em><br>Eingereichte Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge, welche die rechtlichen Anforderungen nicht erf\u00fcllen, sind am Schluss des Bulletin 2 zur Information aufgef\u00fchrt, obwohl sie an der Gemeindeversammlung nicht behandelt werden k\u00f6nnen.</p><p><strong>2.11 Baureglement</strong></p><p>In diesem Kapitel werden die Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge zum Baureglement angef\u00fchrt. Es ist ein Antrag zum Thema Beleuchtungsanlagen eingegangen.</p><p><strong>Thema Beleuchtungsanlagen</strong></p><p><strong>2.11.1 Antrag Susanne Jenny Wiederkehr, Roseneggweg 1c, 8866 Ziegelbr\u00fccke, betreffend </strong><strong>BauR                 Art. 36 Beleuchtungsanlagen</strong></p><p><strong>Antrag</strong><br>Die Antragstellende hat folgenden Ab\u00e4nderungsantrag eingereicht (beantragte Erg\u00e4nzungen des Gesetzestextes sind <strong>fett </strong>hervorgehoben):</p><p><span></span></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/4862e4080a83654176a9b8d05a3249c58f8a88ab4c88e3fc068a7464875c65b2\" class=\"lazyload-alt\" width=\"755px\" height=\"348px\"><strong>Begr\u00fcndung der Antragstellenden</strong></p><p>Die vom Gemeinderat im Bulletin f\u00fcr die Gemeindeversammlung vorgeschlagenen Bestimmungen des Baureglements zu den Aussenbeleuchtungen reichen klar nicht aus:</p><p>Aussenbeleuchtungen m\u00fcssen umweltvertr\u00e4glich ausgestaltet sein. Es d\u00fcrfen nicht zu viele Lichtemissionen von diesen Beleuchtungen ausgehen. Es gibt dazu die SIA Norm 491. Deren Hinweise sollten beachtet, bzw. eingehalten werden. Bei Grossprojekten ist es wichtig f\u00fcr Mensch und Tier und damit f\u00fcr unsere Landschaft und Umwelt, dass die Aussenbeleuchtungen und die beleuchteten Reklamen umweltvertr\u00e4glich ausgestaltet sind und dementsprechend die allgemeing\u00fcltigen Standards umgesetzt werden.</p><p>Im Weiteren ist sehr wichtig, dass diese Beleuchtungen und Leuchtreklamen nicht zu lange leuchten also nur einige Stunden am Abend und am Morgen. Sie m\u00fcssen gem\u00e4ss der Bewilligung der Gemeinde betrieben und diese \u00fcber die Jahre auch konsequent eingehalten werden. Die vorgesehenen Bestimmungen im Baureglement gew\u00e4hrleisten die Einhaltung der Bewilligung \u00fcber die Jahre aber in keiner Art und Weise.</p><p>Ich erlaube mir die bestehenden Probleme am konkreten Beispiel der Berufsschule Ziegelbr\u00fccke zu erl\u00e4utern, wobei es noch zwei weitere solcher grossen Leuchtreklamen in Ziegelbr\u00fccke gibt, welche die Zeitvorgaben in einem Fall nicht eingehalten haben und im anderen Fall allenfalls nicht einhalten. Leuchtreklamen an Grossprojekten wie den riesigen Leuchtreklamen an der Berufsschule in Ziegelbr\u00fccke haben aufgrund ihrer Gr\u00f6sse und Helligkeit eine einschneidende Wirkung auf die direkte und die weitere Umgebung. Es handelt sich dabei nicht nur um eine kleine Ver\u00e4nderung am Geb\u00e4ude. Aus diesem Grund ist im Gesetz vorzusehen, dass in jedem Fall ein regul\u00e4res Baubewilligungsverfahren und nicht nur eine Baumeldung durchzuf\u00fchren ist. Somit hat eine Ver\u00f6ffentlichung im Amtsblatt / Homepage der Gemeinde zu erfolgen. Nur so k\u00f6nnen sich die Nachbarn dar\u00fcber informieren, was in ihrer n\u00e4chsten Umgebung gebaut wird.</p><p>Die Gemeinde hat die Leuchtreklamen der Berufsschule in Ziegelbr\u00fccke, welche wohl 6x6 m gross sind und voll ins benachbarte Wohnquartier leuchten, gem\u00e4ss eigener Aussage im Baumeldeverfahren bewilligt. Auf pers\u00f6nliches Nachfragen hin habe ich nur m\u00fcndlich Auskunft erhalten, dass die Berufsschulreklamen nicht die ganze Nacht leuchten d\u00fcrfen, sondern nur bis ca. 22.00 Uhr und ab 6.00 Uhr in der Fr\u00fch.</p><p>Das heisst f\u00fcr die Berufsschule Ziegelbr\u00fccke:</p><p>Das Baugesuch nie im Amtsblatt ver\u00f6ffentlicht.</p><ul><li>Das Baugesuch nie im Amtsblatt ver\u00f6ffentlicht.</li><li>Die Nachbarn wurden \u00fcber dieses Bauvorhaben nicht mit Brief informiert. Die Distanz von 30 m w\u00fcrde auch gar nicht \u00fcber das Grundst\u00fcck hinausreichen, da die Reklametafeln mitten auf dem Hauptgeb\u00e4ude der Berufsschule angebracht sind.</li><li>Die Nachbarn konnten die Baugesuchunterlagen somit nicht studieren.</li><li>Es bestand keine M\u00f6glichkeit, Einsprache gegen diese die Umwelt belastenden Leuchtreklamen zu machen.</li><li>Die Nachbarn wissen nicht, wie lange die Leuchtreklamen leuchten d\u00fcrfen. Nur die Gemeinde allein weiss, was erlaubt ist und was nicht.</li><li>Die Nachbarn wissen auch nicht, wie stark die Intensit\u00e4t der Beleuchtung sein darf.</li><li>Die Beleuchtungszeit der Berufsschule gem\u00e4ss Baubewilligung wurde wohl seit der Erstellung im Jahr 2024 nicht eingehalten. Im Winter 24/25 hat die Beleuchtung sicher eine Stunde pro Nacht zu lange geleuchtet im Winter 25/26 hat die Beleuchtung mit sehr grosser Lichtst\u00e4rke die ganze Nacht hindurch geleuchtet, also bis zu 8 Stunden zu lange.</li><li>Die Gemeindeverwaltung hat sich seit Jahren in keinem der von mir diesen Winter angezeigten F\u00e4lle um die Einhaltung der Beleuchtungszeit und die Beleuchtungsintensit\u00e4t gek\u00fcmmert.</li><li>Die Gemeindeverwaltung pr\u00fcft die Einhaltung der Baubewilligung f\u00fcr Leuchtreklamen nicht.</li><li>Vielmehr verlangte die Gemeinde im Februar 2026 auf mein Nachfragen bez\u00fcglich Rechtm\u00e4ssigkeit der Leuchtreklamen bei der Baubeh\u00f6rde hin, dass ich Fotobeweise liefere, dass die Berufsschulbeleuchtung die ganze Nacht hindurch mit voller Beleuchtungsst\u00e4rke direkt ins Wohnquartier leuchtet. Ich habe also um 0.30 Uhr und um 4.30 Uhr Fotos gemacht und der Gemeinde als Beweis zusenden m\u00fcssen.</li></ul><p>Es kann nicht sein, dass die Gemeindeverwaltung am B\u00fcrotisch derart einschneidende Leuchtreklamen bewilligt und nachher niemand mehr eine Kontrolle durchf\u00fchrt. Es ist zwar nachvollziehbar, dass die Gemeindemitarbeiter nicht nachts um 4.30 Uhr die Reklametafeln kontrollieren. Aber es muss m\u00f6glich sein, mittels j\u00e4hrlicher Nachweise der Betreiber der Reklametafeln sicher zu stellen, dass die Beleuchtungen die Zeiten einhalten und korrekt funktionieren. Somit m\u00fcssen die Betreiber der Reklametafeln zur \u00dcberpr\u00fcfung der Zeitvorgaben, Helligkeit etc. verpflichtet werden.</p><p>Werden die von mir vorgeschlagenen Erg\u00e4nzungen im Reglement nicht vorgenommen, besteht die Gefahr, dass in einigen Jahren \u00fcberall k\u00fcnstliches Licht dauernd die Umgebung beleuchtet und die Standards, welche als vertr\u00e4glich f\u00fcr Tier, Landschaft und Umwelt erkl\u00e4rt wurden, weder eingehalten noch kontrolliert werden und somit Mensch und Tier darunter leiden.</p><p>Aus all diesen Gr\u00fcnden ist es notwendig, dass die Gemeinde die Baugesuche f\u00fcr Leuchtreklamen in jedem Fall auflegt und zur Kontrolle ihrer eigenen Entscheide verpflichtet wird.</p><p><strong>Betroffene Festlegung des Arbeitspakets 1 (AP 1)</strong></p><p>Auszug Teilrevision Nutzungsplanung Art. 36 Baureglement (BauR)</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/24f9087776191ce2ffa9f3a3f0e3a4970598575516efcadfa5d6c74a0314db0f\" class=\"lazyload-alt\" width=\"642px\" height=\"542px\"><br></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img alt=\"\" class=\"lazyload-alt\"><img alt=\"\" class=\"lazyload-alt\"></p><p><strong>Stellungnahme des Gemeinderates</strong></p><p>Die Gemeinde Glarus Nord anerkennt das Anliegen der Antragstellerin, die Auswirkungen von Aussenbeleuchtungen auf Mensch, Umwelt und Landschaft angemessen zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>Die konkrete Situation im Zusammenhang mit der Reklamebeleuchtung der Berufsschule Ziegelbr\u00fccke ist der Gemeinde bekannt. Der Gemeinderat zeigt Verst\u00e4ndnis f\u00fcr das vorgebrachte Anliegen und steht hierzu im Austausch mit den Verantwortlichen, um im Rahmen der bestehenden M\u00f6glichkeiten zu einer Verbesserung der Situation beizutragen.</p><p>Um vergleichbare F\u00e4lle k\u00fcnftig m\u00f6glichst zu vermeiden, ist im November 2024 die Vollzugsverordnung zu Reklamen im Aussenraum der Gemeinde Glarus Nord in Kraft getreten.</p><p>Mit der vorliegenden Revision von Art. 36 des Baureglements werden die Vorgaben des Kantons umgesetzt und die Regelung von Aussenbeleuchtungen gezielt verst\u00e4rkt: Neu unterstehen s\u00e4mtliche Aussenbeleuchtungsanlagen der Bewilligungspflicht. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens ist durch die Gesuchstellenden darzulegen, wie die Anforderungen zur Umweltvertr\u00e4glichkeit und zur Begrenzung von Lichtemissionen eingehalten werden. Des Weiteren erh\u00e4lt die Baubeh\u00f6rde ausdr\u00fccklich die Kompetenz, im Einzelfall verbindliche Auflagen festzulegen, namentlich hinsichtlich Betriebszeiten, Intensit\u00e4t und weiterer relevanter Parameter.</p><p>Damit verf\u00fcgt die Gemeinde \u00fcber ein wirksames und differenziertes Instrumentarium, um die Auswirkungen von Aussenbeleuchtungen sachgerecht zu steuern und auf konkrete Situationen abgestimmt zu reagieren. Die zentralen Anliegen des Antrags werden dadurch bereits weitgehend aufgenommen.</p><p>Die beantragten zus\u00e4tzlichen Regelungen erweisen sich demgegen\u00fcber als nicht verh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Eine generelle Pflicht zur \u00f6ffentlichen Auflage s\u00e4mtlicher Gesuche zu Beleuchtungsanlagen w\u00fcrde unabh\u00e4ngig von deren Relevanz auch Kleinstanlagen erfassen und zu einem erheblichen administrativen Mehraufwand f\u00fchren, ohne dass ein entsprechender Mehrwert f\u00fcr den Schutz von Menschen und Umwelt gew\u00e4hrleistet w\u00e4re.</p><p>Auch die vorgeschlagene j\u00e4hrliche Nachweispflicht f\u00fcr s\u00e4mtliche Anlagen erscheint weder erforderlich noch praktikabel. Die Einhaltung der Bewilligungsauflagen wird im Rahmen der ordentlichen Aufsicht sichergestellt und bei Bedarf \u00fcberpr\u00fcft. Dieses Vorgehen entspricht dem \u00fcblichen Vollzug und erlaubt eine zielgerichtete Kontrolle ohne unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Belastung der Betroffenen und der Verwaltung.</p><p>Der Gemeinderat erachtet die vorgeschlagene Regelung als ausgewogen, sachgerecht und vollzugstauglich. Sie gew\u00e4hrleistet einen wirksamen Schutz vor \u00fcberm\u00e4ssigen Lichtemissionen, ohne unn\u00f6tige b\u00fcrokratische H\u00fcrden zu schaffen. Sollten sich in der praktischen Anwendung weitergehende Bed\u00fcrfnisse zeigen, k\u00f6nnen erg\u00e4nzende Pr\u00e4zisierungen auf Verordnungsstufe vorgenommen werden.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/84f2421a1db33b3bd571d202d6af76e03f9e61ee77626b8ce11bd5ab178a0fe9\" class=\"lazyload-alt\" width=\"477px\" height=\"47px\"></p><p><strong>2.12 Zonenplan Bauverpflichtungen</strong></p><p>Im Folgenden werden die Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge zum Zonenplan Bauverpflichtungen dargelegt. Es sind zwei Antr\u00e4ge zur Baulandmobilisierung eingegangen.</p><p><strong>Thema Baulandmobilisierung</strong></p><p><strong>2.12.1 Antrag Jean-Fritz St\u00f6ckli, K\u00e4nnelstrasse 13, 8750 Mollis, betreffend Festsetzung </strong><strong>der Parz. Nrn. 676 und 2382 (Grundbuch Mollis) mit einer Bauverpflichtung</strong></p><p><strong>Antrag<br></strong>Die Antragstellenden haben folgenden Ab\u00e4nderungsantrag eingereicht:</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/1bc37cf8a547f850369897102420d58fbd8b9c3f789e7ce44d94629f99d22ad1\" class=\"lazyload-alt\" width=\"741px\" height=\"76px\"></p><p><strong>Begr\u00fcndung der Antragstellenden</strong></p><p>Es sollten vorrangig Parzellen innerhalb des \u00fcberbauten Gebiets mit Bauverpflichtungen belastet werden. Die beiden Gebiete Ruchenacher und Oberhof grenzen aber an Waldgebiete und an die Landwirtschaftszone. Sie liegen also am Rand des \u00fcberbaubaren Gebietes. Sie eignen sich daher nicht f\u00fcr eine Bauverpflichtung. Im Weiteren sind diese beiden Gebiete bei weitem nicht gen\u00fcgend erschlossen. Eine gen\u00fcgende Erschliessung ist noch nicht einmal rechtsbest\u00e4ndig beschlossen.</p><p><strong>Betroffene Festlegung des Arbeitspakets 1 (AP1)</strong></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img\">Zonenplanausschnitt Zonenplan Bauverpflichtungen AP 1</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/e45545f462b48c269084ea4d73a1998e0403a7133bf864d955e63cf2a95cfc41\" class=\"lazyload-alt\" width=\"618px\" height=\"744px\"></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img alt=\"\" class=\"lazyload-alt\"></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/87ab001730e1fdf3dde348b7f5288b9ce3f29b10601419f41fbfbdaa88a0dc1f\" class=\"lazyload-alt\" width=\"772px\" height=\"118px\"></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img\"><strong>Stellungnahme des Gemeinderates</strong><br></p><p>Die Gemeinde Glarus Nord hat im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung (NUP II) bedarfsgerechte und gesetzeskonforme Wohn-, Misch- und Zentrumszonen (WMZ) ausgeschieden. Die so festgesetzten WMZ Reserven sollen schrittweise und entsprechend dem effektiven Bedarf qualitativ hochwertig entwickelt und \u00fcberbaut werden.</p><p>Damit diese Baulandreserven nicht langfristig ungenutzt bleiben (gehortet werden), sondern f\u00fcr eine geordnete und zukunftsgerichtete Siedlungsentwicklung zur Verf\u00fcgung stehen, ist ihre Verf\u00fcgbarkeit zwingend sicherzustellen (Art 15 Abs. 4 und Art. 15a RPG). Das kantonale Recht stellt hierf\u00fcr mit Art. 32a-33a RBG die erforderlichen Instrumente zur Verf\u00fcgung.</p><p>Die Gemeinde Glarus Nord hat zun\u00e4chst versucht, die Verf\u00fcgbarkeit strategisch bedeutsamer Bauzonenreserven einvernehmlich mittels vertraglicher Vereinbarung mit den Grundeigent\u00fcmerschaften zu regeln (Art. 33 RBG). Da dies nicht in allen F\u00e4llen erfolgreich war, wurde die Gemeinde mit Genehmigungsentscheid des Departements Bau und Umwelt vom 20. August 2024 verpflichtet, die gesetzlich vorgesehenen Instrumente anzuwenden, namentlich die Sicherstellung der Verf\u00fcgbarkeit mittels Einr\u00e4umung eines Kaufrechts gem\u00e4ss Art. 33a RBG.</p><p>Die Gemeinde Glarus Nord hat sich in der Folge vertieft mit der Umsetzung dieser Vorgaben auseinandergesetzt und bewusst eine zur\u00fcckhaltende und verh\u00e4ltnism\u00e4ssige Anwendung gew\u00e4hlt. Als strategisch bedeutsame Bauzonenreserven gelten zusammenh\u00e4ngende Bauzonenreserven mit einer Gesamtfl\u00e4che von mindestens 5\u2018000 m2, unabh\u00e4ngig von Eigentumsverh\u00e4ltnissen oder Parzellierungen. Diese Schwelle stellt sicher, dass nur gr\u00f6ssere, f\u00fcr die Siedlungsentwicklung relevante Fl\u00e4chen erfasst werden und kleinere Gebiete aus einem oder mehreren Grundst\u00fccken nicht unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig betroffen sind.</p><p>Die Sicherstellung der Verf\u00fcgbarkeit strategischer Bauzonenreserven mittels einer Bauverpflichtung im Zonenplan stellt einen Eingriff ins Eigentum dar. Dieser ist jedoch durch das \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche Interesse an einer haush\u00e4lterischen Bodennutzung sowie durch die klare bundes- und kantonalrechtliche Grundlage gerechtfertigt.</p><p>Die Grundst\u00fccke Nrn. 676 und 2382 sind nach den angewendeten Kriterien als strategische Bauzonenreserven f\u00fcr eine gesamtheitliche Bebauung, Erschliessung und Gestaltung essenziell. Die Parzellen Nrn. 676 und 2382 befinden sich innerhalb der nutzbaren, geeigneten und vom Kanton genehmigten WMZ und sind demzufolge der Baulandverf\u00fcgbarkeit zu unterstellen. Die k\u00fcnftige Erschliessung ist konzeptionell nachgewiesen und ist in den weiteren Planungsschritten zu konkretisieren.</p><p>Die der Baulandmobilisierung unterstellten Grundst\u00fccke sind gem\u00e4ss Art. 33a Abs. 1 RBG innert einer Frist von 10 Jahren nach Erschliessung zu \u00fcberbauen oder zur \u00dcberbauung zu ver\u00e4ussern. Diese Frist ist flexibel ausgestaltet: Sie steht still, wenn Verz\u00f6gerungen eintreten, welche die Eigent\u00fcmerschaft nicht zu vertreten hat, etwa infolge von Rechtsmittelverfahren (Art. 33a Abs. 3 RBG).</p><p>Erst wenn ein Grundst\u00fcck nach Ablauf dieser Frist weder \u00fcberbaut noch ver\u00e4ussert wurde, kann die Gemeinde ein Kaufrecht zum Verkehrswert aus\u00fcben \u2013 und dies auch nur unter der Voraussetzung, dass im konkreten Zeitpunkt ein \u00fcberwiegendes \u00f6ffentliches Interesse besteht (Art. 33a RBG). Die Aus\u00fcbung dieses Rechts ist somit weder automatisch noch zwingend.</p><p>Zudem ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen: Die Gemeinde hat ihr Kaufinteresse mindestens zwei Jahre im Voraus schriftlich anzuk\u00fcndigen. Den Grundeigent\u00fcmerschaften verbleibt damit ausreichend Zeit, eigenst\u00e4ndig t\u00e4tig zu werden. Erst wenn auch diese Frist ungenutzt verstreicht und die gesetzlichen Voraussetzungen erf\u00fcllt sind, kann eine entsprechende Verf\u00fcgung erlassen werden.</p><p>Entscheidend ist, dass die heutige Regelung keine unmittelbare Baupflicht begr\u00fcndet. Sie schafft vielmehr einen verl\u00e4sslichen Rahmen, um sicherzustellen, dass strategisch wichtige Bauzonenreserven mittelfristig ihrer vorgesehenen Nutzung zugef\u00fchrt werden, sofern ein entsprechender Bedarf besteht.</p><p>Wie sich die konkrete Situation in zehn Jahren pr\u00e4sentiert, l\u00e4sst sich heute nicht abschliessend beurteilen. Insbesondere ist offen, welche Fl\u00e4chen k\u00fcnftig ben\u00f6tigt werden, welche Grundst\u00fccke bereits \u00fcberbaut oder ver\u00e4ussert sein werden und ob im Einzelfall ein \u00fcberwiegendes \u00f6ffentliches Interesse an einem Erwerb besteht.</p><p>Die Regelung stellt somit ein ausgewogenes Instrument dar: Sie wahrt die Interessen der Grundeigent\u00fcmerschaften, gew\u00e4hrleistet gleichzeitig die gesetzlich geforderte Baulandmobilisierung und sichert die langfristige Entwicklung der Gemeinde.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/8052e6d7519ba4457fcf3eff0c79d91d61252a625adff0fad04ff427e9bb521e\" class=\"lazyload-alt\" width=\"464px\" height=\"47px\"></p><p><strong>2.12.2 Antrag Fritz und Henriette Schiesser-Spitz, Im Giessen 2, 8868 Oberurnen, </strong><strong>betreffend Festsetzung der Parz. Nr. 268 (Grundbuch Oberurnen) mit einer </strong><strong>Bauverpflichtung</strong></p><p><strong>Antrag<br></strong>Die Antragstellenden haben folgenden Ab\u00e4nderungsantrag eingereicht:</p><p><a href=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/8d613239ed839431283aa3e7bedec52218eae9c886224ed462e5855d6ebb73d2\"></a></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/785f405db2c5b37c0533c6049ebba873fed850c26e36a1d581818541ec3f5c1f\" class=\"lazyload-alt\" width=\"761px\" height=\"64px\"></p><p><strong>Begr\u00fcndung der Antragstellenden</strong></p><p>1. Im Einspracheentscheid vom 12. Februar 2026 h\u00e4lt der Gemeinderat fest,</p><ul><li>dass die Sicherstellung der Verf\u00fcgbarkeit strategischer Bauzonenreserven mittels einer  Bauverpflichtung einen Eingriff ins Eigentum darstellt (Abs. II.B.Ziff. 3). Im Bulletin 1 wird sogar zu Recht von \u00abeinem markanten Eingriff in die verfassungsrechtlich festgelegte Eigentumsgarantie gesprochen.\u00bb (S. 10);</li><li>dass die Gemeinde gest\u00fctzt auf \u00fcbergeordnetes Recht die Pflicht habe, die Baulandverf\u00fcgbarkeit sicherzustellen, wobei auf Art. 15a des Raumplanungsgesetzes des Bundes (RPG) und Art. 33a des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes verwiesen wird (Abs. II.B.  Ziff. 3);</li><li>dass der Gemeinde bekannt ist, dass f\u00fcr die mit der Baulandverpflichtung belegte Fl\u00e4che bereits konkrete Bauabsichten vorhanden waren (Abs. II.B.Ziff. 2).</li></ul><p>2. Als Grund f\u00fcr den markanten Eingriff in die Eigentumsfreiheit wird stets die Bek\u00e4mpfung der Bau-        landhortung angef\u00fchrt. Aus dem oben am Ende von Ziff. 4 Gesagten folgt, dass im Falle der Spitz      &amp; Cie. kein Vorwurf von Baulandhortung im Raume steht. \u00abDie Gemeinde unterstellt der Eigent\u00fc-        merschaft keineswegs Baulandhortung.\u00bb (S. 2 der Stellungnahme Nr. 5 des Gemeinderates                Glarus Nord vom 28. Mai 2025 zur Mitwirkungseingabe der Spitz &amp; Cie. vom 28. M\u00e4rz 2025)</p><p>3. In        der Einsprache behielt sich die Spitz &amp; Co f\u00fcr den weiteren Verlauf ausdr\u00fccklich vor, auch die Anwendung von Art. 33a RBG durch den Regierungsrat zu r\u00fcgen. Tats\u00e4chlich sind die Antragsteller        der Auffassung, dass der Regierungsrat das RBG in anderer Weise anwendet, als es den Stimmberechtigten im Memorial in Aussicht gestellt wurde. Auf S. 102 des Memorials f\u00fcr die Landsgemeinde 2017 wird ausgef\u00fchrt, dass es \u00abein \u00fcberwiegendes Interesse, etwa an strategisch wichtigen Grundst\u00fccken f\u00fcr Nutzungen mit zentral\u00f6rtlichen Funktionen (z. B. Schulen, Verkehrsanlagen      insb. Parkhaus)\u00bb brauche. Von Bauland f\u00fcr gew\u00f6hnliche Wohnzwecke ist nicht die Rede. Die Nut-      zung f\u00fcr Parkh\u00e4user wird auf S. 104 sogar nochmals erw\u00e4hnt und auf S.108 wird speziell zu Art.          33a RBG ausgef\u00fchrt: \u00ab...es bedarf eines hohen \u00f6ffentlichen Interesses, damit die Gemeinde das        Kaufrecht wahrnehmen kann. Dieses ist Ultima Ratio\u00bb.</p><p>    Bemerkenswert ist, dass in Art. 15a Abs. 2 RPG wohl die Ansetzung einer Frist f\u00fcr die \u00dcberbauung ausdr\u00fccklich genannt wird, nicht aber das Kaufrecht. \u00abDas kantonale Recht sieht vor, dass,          wenn das \u00f6ffentliche Interesse es rechtfertigt, die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde eine Frist f\u00fcr die \u00dcberbauung eines Grundst\u00fccks setzen, und wenn diese Frist unbenutzt verstreicht, bestimmte Massnahmen anordnen kann.\u00bb In der Botschaft zum RPG vom 20. Januar 2010 steht auf S. 1076, dass das     Bundesrecht nicht verlangt, \u00bbdass im Einzelfall eine entsprechende Frist angesetzt werden muss.\u00bb     Und auf S. 1077: \u00abInsbesondere wird die Bauverpflichtung als subsidi\u00e4re Massnahme konzipiert         sein m\u00fcssen, die nur dort greifen kann, wo das Angebot an verf\u00fcgbarem Land ungen\u00fcgend ist oder     wo die \u00dcberbauung aus anderen Gr\u00fcnden einem \u00fcberwiegenden \u00f6ffentlichen Interesse entspricht.     (...) In jedem Fall muss das \u00f6ffentliche Interesse so gross sein, dass es die Nachteile, die den Pri       vaten dadurch entstehen (Fristansetzung und angedrohter Rechtsnachteil), zu \u00fcberwiegen ver           mag.\u00bb</p><p>4. Wenn, wie im Falle der Parzelle Nr. 268:</p><ul><li>von einem Vorwurf der Baulandhortung nicht die Rede ist;</li><li> es nicht um die Sicherstellung von Land f\u00fcr Schulen, Verkehrsanlagen oder Parkh\u00e4user geht;</li><li>das Land auf der West- und Ostseite vom Giessen- und Rautibach \u00abumflossen\u00bb wird, was die nutzbare Fl\u00e4che wegen der Wasserabst\u00e4nde einiges unter die Marke von 5'000 m2 bringt und f\u00fcr den Hochwasserschutz weitere, die \u00fcberbaubare Fl\u00e4che mindernde Massnahmen, geplant werden;</li><li>ein Bestand an Einzelb\u00e4umen vorhanden ist, denen in einer Brosch\u00fcre Oberurnen ein r\u00e4umliches Dorfbild ortsbildpr\u00e4gender Charakter zugesprochen wurde;</li><li>in der Gemeinde aktuell Gesuche f\u00fcr grosse oder sehr grosse \u00dcberbauungen zu Wohnzwecken zu behandeln sind (vgl. dazu S\u00fcdostschweiz vom 14. und vom 20. April 2026 f\u00fcr zwei Vorhaben in Niederurnen);</li></ul><p>ist von einem derart markanten Eingriff, wie es die beantragte Baulandverf\u00fcgbarkeit darstellt, bei dieser Parzelle abzusehen. Bez\u00fcglich Parzelle Nr. 268 sind die Voraussetzungen f\u00fcr Ultima-Ratio-Massnahmen nicht gegeben.</p><p><strong>Betroffene Festlegung des Arbeitspakets 1 (AP1)</strong></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img\">Zonenplanausschnitt Zonenplan Bauverpflichtungen AP 1</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/5f3b1a3f7ed08786a5a050ca157fe95dab2debb96d5d0eb8b5e997beabb11c2c\" class=\"lazyload-alt\" width=\"723px\" height=\"650px\"></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img alt=\"\" class=\"lazyload-alt\"></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/1bceed551f24ee840a6541882ffeae299fd4b376909ab8994a3b4c4cba365cd0\" class=\"lazyload-alt\" width=\"783px\" height=\"407px\"></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img\"><strong>Stellungnahme des Gemeinderates</strong></p><p>Die Gemeinde Glarus Nord hat im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung (NUP II) bedarfsgerechte und gesetzeskonforme Wohn-, Misch- und Zentrumszonen (WMZ) ausgeschieden. Die so festgesetzten WMZ Reserven sollen schrittweise und entsprechend dem effektiven Bedarf qualitativ hochwertig entwickelt und \u00fcberbaut werden.</p><p>Damit diese Baulandreserven nicht langfristig ungenutzt bleiben (gehortet werden), sondern f\u00fcr eine geordnete und zukunftsgerichtete Siedlungsentwicklung zur Verf\u00fcgung stehen, ist ihre Verf\u00fcgbarkeit zwingend sicherzustellen (Art 15 Abs. 4 und Art. 15a RPG). Das kantonale Recht stellt hierf\u00fcr mit Art. 32a-33a RBG die erforderlichen Instrumente zur Verf\u00fcgung.</p><p>Die Gemeinde Glarus Nord hat zun\u00e4chst versucht, die Verf\u00fcgbarkeit strategisch bedeutsamer Bauzonenreserven einvernehmlich mittels vertraglicher Vereinbarung mit den Grundeigent\u00fcmerschaften zu regeln (Art. 33 RBG). Da dies nicht in allen F\u00e4llen erfolgreich war, wurde die Gemeinde mit Genehmigungsentscheid des Departements Bau und Umwelt vom 20. August 2024 verpflichtet, die gesetzlich vorgesehenen Instrumente anzuwenden, namentlich die Sicherstellung der Verf\u00fcgbarkeit mittels Einr\u00e4umung eines Kaufrechts gem\u00e4ss Art. 33a RBG.</p><p>Die Gemeinde Glarus Nord hat sich in der Folge vertieft mit der Umsetzung dieser Vorgaben auseinandergesetzt und bewusst eine zur\u00fcckhaltende und verh\u00e4ltnism\u00e4ssige Anwendung gew\u00e4hlt. Als strategisch bedeutsame Bauzonenreserven gelten zusammenh\u00e4ngende Bauzonenreserven mit einer Gesamtfl\u00e4che von mindestens 5\u2018000 m2, unabh\u00e4ngig von Eigentumsverh\u00e4ltnissen oder Parzellierungen. Diese Schwelle stellt sicher, dass nur gr\u00f6ssere, f\u00fcr die Siedlungsentwicklung relevante Fl\u00e4chen erfasst werden und kleinere Gebiete aus einem oder mehreren Grundst\u00fccken nicht unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig betroffen sind.</p><p>Die Sicherstellung der Verf\u00fcgbarkeit strategischer Bauzonenreserven mittels einer Bauverpflichtung im Zonenplan stellt einen Eingriff ins Eigentum dar. Dieser ist jedoch durch das \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche Interesse an einer haush\u00e4lterischen Bodennutzung sowie durch die klare bundes- und kantonalrechtliche Grundlage gerechtfertigt.</p><p>Das Grundst\u00fcck Nr. 268 ist nach den angewendeten Kriterien als strategische Bauzonenreserve zu betrachten. Die Parzelle Nr. 268 befindet sich innerhalb der nutzbaren, geeigneten und vom Kanton genehmigten WMZ und ist demzufolge der Baulandverf\u00fcgbarkeit zu unterstellen.</p><p>Die der Baulandmobilisierung unterstellten Grundst\u00fccke sind gem\u00e4ss Art. 33a Abs. 1 RBG innert einer Frist von 10 Jahren nach Erschliessung zu \u00fcberbauen oder zur \u00dcberbauung zu ver\u00e4ussern. Diese Frist ist flexibel ausgestaltet: Sie steht still, wenn Verz\u00f6gerungen eintreten, welche die Eigent\u00fcmerschaft nicht zu vertreten hat, etwa infolge von Rechtsmittelverfahren (Art. 33a Abs. 3 RBG).</p><p>Erst wenn ein Grundst\u00fcck nach Ablauf dieser Frist weder \u00fcberbaut noch ver\u00e4ussert wurde, kann die Gemeinde ein Kaufrecht zum Verkehrswert aus\u00fcben \u2013 und dies auch nur unter der Voraussetzung, dass im konkreten Zeitpunkt ein \u00fcberwiegendes \u00f6ffentliches Interesse besteht (Art. 33a RBG). Die Aus\u00fcbung dieses Rechts ist somit weder automatisch noch zwingend.</p><p>Zudem ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen: Die Gemeinde hat ihr Kaufinteresse mindestens zwei Jahre im Voraus schriftlich anzuk\u00fcndigen. Den Grundeigent\u00fcmerschaften verbleibt damit ausreichend Zeit, eigenst\u00e4ndig t\u00e4tig zu werden. Erst wenn auch diese Frist ungenutzt verstreicht und die gesetzlichen Voraussetzungen erf\u00fcllt sind, kann eine entsprechende Verf\u00fcgung erlassen werden.</p><p>Entscheidend ist, dass die heutige Regelung keine unmittelbare Baupflicht begr\u00fcndet. Sie schafft vielmehr einen verl\u00e4sslichen Rahmen, um sicherzustellen, dass strategisch wichtige Bauzonenreserven mittelfristig ihrer vorgesehenen Nutzung zugef\u00fchrt werden, sofern ein entsprechender Bedarf besteht.</p><p>Wie sich die konkrete Situation in zehn Jahren pr\u00e4sentiert, l\u00e4sst sich heute nicht abschliessend beurteilen. Insbesondere ist offen, welche Fl\u00e4chen k\u00fcnftig ben\u00f6tigt werden, welche Grundst\u00fccke bereits \u00fcberbaut oder ver\u00e4ussert sein werden und ob im Einzelfall ein \u00fcberwiegendes \u00f6ffentliches Interesse an einem Erwerb besteht.</p><p>Die Regelung stellt somit ein ausgewogenes Instrument dar: Sie wahrt die Interessen der Grundeigent\u00fcmerschaften, gew\u00e4hrleistet gleichzeitig die gesetzlich geforderte Baulandmobilisierung und sichert die langfristige Entwicklung der Gemeinde.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/6dfd03ef0c27b34ec5abe6bad39ac5027def6e8ffede9df0a87f0c52a190c787\" class=\"lazyload-alt\" width=\"483px\" height=\"41px\"></p><p><strong>2.13 Zonenplan Naturschutzzonen</strong></p><p>Im Folgenden werden die Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge zum Zonenplan Naturschutzzonen dargelegt. Es sind zwei Antr\u00e4ge zur Abgrenzung der Naturschutzzone Chli-G\u00e4sitschachen eingegangen.</p><p><strong>Thema Abgrenzung Naturschutzzonen</strong></p><p><strong>2.13.1 Antrag Stefan Leuzinger, Beglingen 20, 8753 Mollis, Beat Weber, M\u00fchlestrasse </strong><strong>2 A, 8753 Mollis, Ruedi Uhlmann, Hinterdorfstrasse 52, 8753 Mollis, betreffend </strong><strong>Abgrenzung der Naturschutzzone Chli-G\u00e4sitschachen</strong></p><p><strong>Antrag<br></strong>Die Antragstellenden haben folgenden Ab\u00e4nderungsantrag eingereicht:</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/f08541a558048eefb77eb102122b298134c4add7e1b45012caa00523fcd57d12\" class=\"lazyload-alt\" width=\"720px\" height=\"101px\"></p><p><strong>Begr\u00fcndung der Antragstellenden</strong></p><p>Da der Perimeter der Naturschutzzone Chli-G\u00e4sitschachen/Walenberg gem\u00e4ss kantonaler Aufforderung angepasst und vergr\u00f6ssert werden muss, ist es f\u00fcr die Hochwassersicherheit der Gemeinde Glarus Nord von elementarer Bedeutung, dass das Geschiebe der Glarner Linth, welches sich seit dem Sanierungsprojekt Linth2000 in der Aufweitung Chli-G\u00e4sitschachen ablagert und zu Auflandungen f\u00fchrt, ohne irgendwelche Einschr\u00e4nkungen jederzeit und vor allem pr\u00e4ventiv bewirtschaftet werden kann. Zu diesem Zweck muss die Grenze des Perimeters entlang des bergseitigen Fahrweges festgelegt werden. F\u00fcr den r\u00e4umlichen Ausgleich der geforderten Vergr\u00f6sserung des Naturschutzgebietes Chli G\u00e4sitschachen/Walenberg kann diese Fl\u00e4che ab dem Binnenbach mit dem Unterrieterwald kompensiert werden.</p><p><strong>Betroffene Festlegung des Arbeitspakets 1 (AP 1)</strong></p><p>Zonenplanausschnitt Zonenplan Naturschutzzonen AP 1</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/b9bdc7189f460af1004032a1b51faaa21e1c769af991a6dd04e01f5fc05f6da3\" class=\"lazyload-alt\"></p><p><strong></strong></p><p><strong><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/781c1a210ab28bb2fa73841979e6dd1c4864f256b5c3d439630c606341e204c0\" class=\"lazyload-alt\"></strong></p><p><strong>Stellungnahme des Gemeinderates</strong></p><p>Der Schutz wertvoller Lebensr\u00e4ume ist gem\u00e4ss \u00fcbergeordnetem Recht mittels nutzungsplanerischer Massnahmen sicherzustellen. F\u00fcr besonders sch\u00fctzenswerte Lebensr\u00e4ume sind grundeigent\u00fcmerverbindliche Freihalte- oder Schutzzonen festzulegen. Dazu z\u00e4hlen insbesondere Biotope von nationaler und kantonaler Bedeutung (Art. 18a NHG), die im kantonalen Richtplan festgelegten Vorranggebiete Natur und Landschaft sowie kommunale Naturschutzgebiete und inventarisierte Einzelelemente.</p><p>Die Gemeinde Glarus Nord hat diesen Auftrag \u2013 erg\u00e4nzend zu den bestehenden kantonalen Schutzfestlegungen \u2013 bereits weitgehend durch die Ausscheidung von Naturschutzzonen (Art. 48 BauR) umgesetzt. Im Genehmigungsentscheid vom 20. August 2024 hat das Departement Bau und Umwelt jedoch festgestellt, dass einzelne Perimeter anzupassen sind, da sie nicht vollst\u00e4ndig mit den \u00fcbergeordneten Schutzgebieten \u00fcbereinstimmen. Dies betraf unter anderem das Gebiet Chli-G\u00e4sitschachen.De Gemeinde wurde deshalb ausdr\u00fccklich verpflichtet, die Naturschutzzonen in diesen Bereichen an die kantonalen und nationalen Schutzperimeter anzupassen und grundeigent\u00fcmerverbindlich festzulegen. Die nun vorliegende Festsetzung der Naturschutzzone Chli-G\u00e4sitschachen erfolgt in direkter Umsetzung dieses verbindlichen Auftrags und st\u00fctzt sich auf die massgeblichen kantonalen Inventare.</p><p>Gem\u00e4ss Art. 20 der kantonalen Bauverordnung sind Naturschutzzonen grunds\u00e4tzlich von \u00dcberbauungen freizuhalten; zul\u00e4ssig bleiben Nutzungen, soweit sie mit dem Schutzzweck vereinbar sind. Nach Art. 48 BauR dient die Naturschutzzone insbesondere dem Schutz empfindlicher Lebensr\u00e4ume, wobei eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung im Rahmen der Schutzziele weiterhin m\u00f6glich ist. Zudem sind standortgebundene Massnahmen, namentlich zum Schutz vor Naturgefahren, ausdr\u00fccklich zul\u00e4ssig (Art. 48 Ziff. 3 BauR).</p><p>Vor diesem Hintergrund k\u00f6nnen auch Geschiebeentnahmen als zul\u00e4ssige standortgebundene Massnahmen im Sinne von Art. 48 Ziff. 3 BauR qualifiziert werden, sofern sie funktional dem Hochwasserschutz dienen und auf den konkreten Standort angewiesen sind. Der Spielraum ergibt sich unter anderem aus Art. 9 (Ausnahmen) des Schutzbeschlusses Chli-G\u00e4sitschachen.</p><p>Der Hochwasserschutz entlang der Glarner Linth hat f\u00fcr die Gemeinde Glarus Nord hohe Priorit\u00e4t. Dies wird auch durch das Reglement \u00fcber den Erhalt des Linthwerkes auf Gemeindegebiet Glarus Nord vom 6. Juni 2023 unterstrichen. Es ist sicherzustellen, dass der Hochwasserschutz jederzeit funktionst\u00fcchtig bleibt und der Abfluss durch den Linth- und den Escherkanal nicht beeintr\u00e4chtigt wird. Gem\u00e4ss Art. 02 Schutzauftrag des Reglements \u00fcber den Erhalt des Linthwerks auf dem Gemeindegebiet Glarus Nord, hat sich der Gemeinderat im Rahmen seiner Kompetenzen f\u00fcr den Erhalt des Linthwerks in seinem aktuellen Bestand einzusetzen.</p><p>Die Ausscheidung der Naturschutzzone Chli-G\u00e4sitschachen steht diesen Anforderungen nicht entgegen. Insbesondere bleiben f\u00fcr den Hochwasserschutz notwendige pr\u00e4ventive oder ereignisbedingte Geschiebeentnahmen weiterhin zul\u00e4ssig. Dies wurde von der zust\u00e4ndigen kantonalen Fachstelle auf Anfrage der Gemeinde vom 05.05.2026 best\u00e4tigt. \u00dcberdies hat die Fachstelle angemerkt, dass aufgrund des Geschiebehaushalts und Massnahmen zum Geschiebehaushalt voraussichtlich im Bereich vom Chli-G\u00e4sitschachen keine periodische Geschiebeentnahme zu erwarten sei.</p><p>Zusammenfassend setzt die Gemeinde mit der vorliegenden Festlegung einen verbindlichen kantonalen Auftrag um, gew\u00e4hrleistet den gesetzlich geforderten Schutz wertvoller Lebensr\u00e4ume und stellt gleichzeitig sicher, dass zentrale \u00f6ffentliche Interessen wie der Hochwasserschutz uneingeschr\u00e4nkt gewahrt bleiben.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/2b034e4683cdf4d8988c2ddda99aa7ff196cba61ba183e4dddcf5131ede1c4d2\" class=\"lazyload-alt\" width=\"474px\" height=\"49px\"><br></p><p><strong>2.13.2 Antrag Lisabeth Schnyder, Wiesenstrasse 15, 8865 Bilten, betreffend Abgrenzung </strong><strong>der Naturschutzzone Chli-G\u00e4sitschachen</strong></p><p><strong>Antrag<br></strong>Die Antragstellenden haben folgenden Ab\u00e4nderungsantrag eingereicht:</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/b86a05e8d2e0d20af72c213d4cdb06736693a3d55b9ac5ec4202ac2c8efee2c1\" class=\"lazyload-alt\" width=\"722px\" height=\"42px\"></p><p><strong>Begr\u00fcndung der Antragstellenden</strong></p><ol><li>Die Bewirtschaftung von Geschiebeablagerungen, in einem ausgeschiedenen Naturschutzgebiet, bringt Mehrkosten, Mehraufwand mit sich.<strong></strong></li><li>Die Zone Aufweitung Gew\u00e4sser, soll uneingeschr\u00e4nkt bewirtschaftet werden k\u00f6nnen, bis an die Naturschutzzone von nationaler Bedeutung, um der Hochwassersicherheit Rechnung zu tragen.</li><li>Aus dem Geoportal vom Kanton Glarus ist zu entnehmen, dass nur ein kleiner Teil von der Aufweitung Chli-G\u00e4sitschachen, was Gew\u00e4sser ist, national ausgeschieden ist. Die Linienf\u00fchrung des nationalen Schutzgebiets kann ebenfalls im Geoportal entnommen werden, die f\u00fchrt entlang des Weges.</li><li>Im nationalen Schutzgebiet Chli-G\u00e4sitschachen befinden sich landwirtschaftliche Bewirtschaftungseinheiten, davon zwei Parzellen mit einem NHG-Vertrag. Da es sich um ein ausgeschiedenes Schutzgebiet handelt, muss man zwingend alle landwirtschaftlichen Bewirtschaftungseinheiten unter NHG Vertrag nehmen, damit dem nationalen Schutzziel Rechnung getragen werden kann.</li><li>Was sicher gesetzeswidrig ist, ist im nationalen Schutzgebiet Chli-G\u00e4sitschachen ein Schleppschlauch Obligatorium, deshalb m\u00fcssen im nationalen Schutzgebiet Chli- G\u00e4sitschachen, die Grenzen bereinigt werden.</li><li>Die Bereinigung soll so erfolgen, dass eine Bewirtschaftung des Geschiebes ohne zus\u00e4tzliche Auflagen und Einschr\u00e4nkungen im Nationalen Gebiet erfolgen kann: Anpassung der Grenze ans nationale Schutzgebiet, mit Minimalabstand von der Dammstrasse Richtung Gew\u00e4sser.</li><li>Die Bereinigung des Nationalen Schutzgebietes, landwirtschaftliche Bewirtschaftungseinheit, mit Schleppschlauch Obligatorium ist rechtswidrig und muss korrigiert werden.</li><li>Die restlichen Landwirtschaftlichen Bewirtschaftungseinheiten im nationalen Schutzgebiet mit Schutzbeschluss, werden mit fachlicher Mithilfe aufgewertet und \u00fcber NHG abgegolten.</li></ol><p><strong>Betroffene Festlegung des Arbeitspakets 1 (AP1)</strong></p><p><strong>Zonenplanausschnitt Zonenplan Naturschutzzonen AP 1</strong></p><p><strong></strong></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/b9bdc7189f460af1004032a1b51faaa21e1c769af991a6dd04e01f5fc05f6da3\" class=\"lazyload-alt\" width=\"1258px\" height=\"525px\"></p><p><strong></strong></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/781c1a210ab28bb2fa73841979e6dd1c4864f256b5c3d439630c606341e204c0\" class=\"lazyload-alt\" width=\"550px\" height=\"215px\"></p><p><strong>Stellungnahme des Gemeinderates</strong></p><p>Der Schutz wertvoller Lebensr\u00e4ume ist gem\u00e4ss \u00fcbergeordnetem Recht mittels nutzungsplanerischer Massnahmen sicherzustellen. F\u00fcr besonders sch\u00fctzenswerte Lebensr\u00e4ume sind grundeigent\u00fcmerverbindliche Freihalte- oder Schutzzonen festzulegen. Dazu z\u00e4hlen insbesondere Biotope von nationaler und kantonaler Bedeutung (Art. 18a NHG), die im kantonalen Richtplan festgelegten Vorranggebiete Natur und Landschaft sowie kommunale Naturschutzgebiete und inventarisierte Einzelelemente.</p><p>Die Gemeinde Glarus Nord hat diesen Auftrag \u2013 erg\u00e4nzend zu den bestehenden kantonalen Schutzfestlegungen \u2013 bereits weitgehend durch die Ausscheidung von Naturschutzzonen (Art. 48 BauR) umgesetzt. Im Genehmigungsentscheid vom 20. August 2024 hat das Departement Bau und Umwelt jedoch festgestellt, dass einzelne Perimeter anzupassen sind, da sie nicht vollst\u00e4ndig mit den \u00fcbergeordneten Schutzgebieten \u00fcbereinstimmen. Dies betraf unter anderem das Gebiet Chli G\u00e4sitschachen.</p><p>Die Gemeinde wurde deshalb ausdr\u00fccklich verpflichtet, die Naturschutzzonen in diesen Bereichen an die kantonalen und nationalen Schutzperimeter anzupassen und grundeigent\u00fcmerverbindlich festzulegen. Die nun vorliegende Festsetzung der Naturschutzzone Chli G\u00e4sitschachen erfolgt in direkter Umsetzung dieses verbindlichen Auftrags und st\u00fctzt sich auf die massgeblichen kantonalen Inventare.</p><p>Gem\u00e4ss Art. 20 der kantonalen Bauverordnung sind Naturschutzzonen grunds\u00e4tzlich von \u00dcberbauungen freizuhalten; zul\u00e4ssig bleiben Nutzungen, soweit sie mit dem Schutzzweck vereinbar sind. Nach Art. 48 BauR dient die Naturschutzzone insbesondere dem Schutz empfindlicher Lebensr\u00e4ume, wobei eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung im Rahmen der Schutzziele weiterhin m\u00f6glich ist. Zudem sind standortgebundene Massnahmen, namentlich zum Schutz vor Naturgefahren, ausdr\u00fccklich zul\u00e4ssig (Art. 48 Ziff. 3 BauR).</p><p>Vor diesem Hintergrund k\u00f6nnen auch Geschiebeentnahmen als zul\u00e4ssige standortgebundene Massnahmen im Sinne von Art. 48 Ziff. 3 BauR qualifiziert werden, sofern sie funktional dem Hochwasserschutz dienen und auf den konkreten Standort angewiesen sind. Der Spielraum ergibt sich unter anderem aus Art. 9 (Ausnahmen) des Schutzbeschlusses Chli G\u00e4sitschachen.</p><p>Der Hochwasserschutz entlang der Glarner Linth hat f\u00fcr die Gemeinde Glarus Nord hohe Priorit\u00e4t. Dies wird auch durch das Reglement \u00fcber den Erhalt des Linthwerkes auf Gemeindegebiet Glarus Nord vom 6. Juni 2023 unterstrichen. Es ist sicherzustellen, dass der Hochwasserschutz jederzeit funktionst\u00fcchtig bleibt und der Abfluss durch den Linth- und den Escherkanal nicht beeintr\u00e4chtigt wird. Gem\u00e4ss Art. 02 Schutzauftrag des Reglements \u00fcber den Erhalt des Linthwerks auf dem Gemeindegebiet Glarus Nord, hat sich der Gemeinderat im Rahmen seiner Kompetenzen f\u00fcr den Erhalt des Linthwerks in seinem aktuellen Bestand einzusetzen.</p><p>Die Ausscheidung der Naturschutzzone Chli-G\u00e4sitschachen steht diesen Anforderungen nicht entgegen. Insbesondere bleiben f\u00fcr den Hochwasserschutz notwendige pr\u00e4ventive oder ereignisbedingte Geschiebeentnahmen weiterhin zul\u00e4ssig. Dies wurde von der zust\u00e4ndigen kantonalen Fachstelle auf Anfrage der Gemeinde vom 05.05.2026 best\u00e4tigt. \u00dcberdies hat die Fachstelle angemerkt, dass aufgrund des Geschiebehaushalts und Massnahmen zum Geschiebehaushalt voraussichtlich im Bereich vom Chli-G\u00e4sitschachen keine periodische Geschiebeentnahme zu erwarten sei.</p><p>Im Weiteren ist zu vermerken, dass Antr\u00e4ge zu Inhalten des \u00fcbergeordneten Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) nicht behandelt werden k\u00f6nnen und nicht Gegenstand der laufenden Teilrevision der Nutzungsplanung Arbeitspaket 1 (AP 1) sind.</p><p>Zusammenfassend setzt die Gemeinde mit der vorliegenden Festlegung einen verbindlichen kantonalen Auftrag um, gew\u00e4hrleistet den gesetzlich geforderten Schutz wertvoller Lebensr\u00e4ume und stellt gleichzeitig sicher, dass zentrale \u00f6ffentliche Interessen wie der Hochwasserschutz uneingeschr\u00e4nkt gewahrt bleiben.</p><p class=\"has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/7b37350ad7076944dbb55cbbf5859f18a6f77237983e74ad8ad3f253a3d8e8c7\" class=\"lazyload-alt\" width=\"473px\" height=\"50px\"></p><p><strong>2.14 Antrag des Gemeinderates an die Gemeindeversammlung</strong></p><p>Der Gemeinderat beantragt:</p><ol><li>Das Arbeitspaket 1 (AP 1) zur Bereinigung der Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus Nord sei gest\u00fctzt auf Art. 27 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes unver\u00e4ndert zu erlassen.</li></ol><ul><li>Baureglement (Teilrevision Art. 36 und 63 BauR)</li><li>Zonenplan Bauverpflichtungen 1:5'000</li><li>Zonenplan Naturschutzzonen 1:5'000</li><li>Zonenplan Zonierung 1:2'500 / 1:1'00</li></ul><p><strong></strong></p><p><strong><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/600bad51a355fa83226b90787fa36624dec925565f52f36e808e36b580211384\" class=\"lazyload-alt\" width=\"747px\" height=\"141px\"></strong></p><p><strong>Unzul\u00e4ssige Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge</strong></p><p>Im Folgenden werden die unzul\u00e4ssigen Antr\u00e4ge, die an der Gemeindeversammlung nicht behandelt werden, aufgef\u00fchrt.</p><ul><li>Antrag Daniel Heitz, Fronalpstrasse 1, 8753 Mollis betreffend Erh\u00f6hung der Frist bei Bauverpflichtungen von 10 auf 15 Jahre.<br><em>Begr\u00fcndung</em>: <em>Die gem\u00e4ss Art.8a Abs. 1 des geltenden Baureglements (BauR) vorgegebene Frist </em><em>zur Umsetzung der Bauverpflichtungen ist nicht Gegenstand der laufenden Teilrevision der Nutzungsplanung Arbeitspaket 1 (AP1). Die Bestimmungen wurden von der Gemeindeversammlung bereits im Rahmen der Gesamtrevision beschlossen und vom Kanton am 20. August 2024 </em><em>rechtskr\u00e4ftig genehmigt.</em></li></ul>","text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":2,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-19T15:41:18.855613+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Genehmigung Jahresbericht 2025 - 2026 der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission Glarus Nord","memorial_page":7,"overview":"<p>Sehr geehrte Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger</p><p><strong>Einleitung</strong></p><p>Im vierten Jahr der Legislatur 2022-2026 arbeitete die GPK nach wie vor in derselben Zusammensetzung: Die sechs Kommissionsmitglieder waren Priska M\u00fcller Wahl, Niederurnen, Richard Lendi, N\u00e4fels, Beat Noser, Oberurnen, Christoph Zwicky, Obstalden, Andreas Lienhard, Bilten und Veronika Britt, Mollis. Rolf St\u00f6ckli, Ziegelbr\u00fccke, amtete als Pr\u00e4sident. Im vergangenen Jahr traf sich die Kommission zu 13, im Laufe der Legislatur zu 55 Sitzungen. Neben ihren anderen T\u00e4tigkeiten pr\u00fcfte sie f\u00fcr die beiden Gemeindeversammlungen vom November 2025 und vom Juni 2026 14 Gesch\u00e4fte, w\u00e4hrend der Zeit von Juli 2022 bis Juni 2026 deren 56.</p><p><strong>Qualit\u00e4t der Pr\u00fcfunterlagen</strong></p><p>Die im Bericht des Vorjahres erw\u00e4hnte Verbesserung der Qualit\u00e4t der von der GPK gepr\u00fcften Unterlagen war nicht von Dauer. Nach wie vor erf\u00e4hrt die GPK oft erst durch die Medienmitteilungen von wichtigen Vorg\u00e4ngen und hat noch immer keinen direkten Zugriff auf die von ihr zu pr\u00fcfenden Dokumente. Je nach Thema besteht weiterhin eine geringe Bereitschaft, ihr diesen Zugang zu gew\u00e4hren oder sie mit den gew\u00fcnschten Informationen zu beliefern.</p><p>Um nur Beispiele aus zwei Ressorts zu erw\u00e4hnen: Bei Bau und Umwelt fanden bei Entscheiden \u00fcber Baugesuche Kompetenzdelegationen statt, die anhand der Protokolle nicht nachvollzogen werden konnten. F\u00fcr die versp\u00e4tete Bearbeitung weiterer Gesuche wurde keine Erkl\u00e4rung gefunden. Bei einem anderen Fall im Ressort Liegenschaften, beim Widerruf der Vergabe f\u00fcr die Lieferung der Schr\u00e4nke f\u00fcr das Schulhaus Obererlen und der Neuvergabe an den Arbeitgeber des Ressortleiters, erhielt die GPK erst nach Monaten Einblick in die relevanten Dokumente. Auch danach, als ihr die Gerichtsunterlagen zur Verf\u00fcgung standen, war sie nicht in der Lage, den Entscheidungsprozess nachzuvollziehen und beispielsweise die Einhaltung der Ausstandsregelung zu \u00fcberpr\u00fcfen. Bei einer weiteren von der GPK gepr\u00fcften Vergabe im Einladungsverfahren stellte sich heraus, dass die Dokumente nicht ordnungsgem\u00e4ss abgelegt waren und kein Offert\u00f6ffnungsprotokoll erstellt wurde.</p><p><strong>Befragung der Ressorts und Bereichsleitungen</strong></p><p>Die j\u00e4hrlichen Befragungen der Ressorts und Bereichsleitungen fanden von November 2025 bis Januar 2026 statt.</p><p><em>ESAF</em></p><p>R\u00fcckblickend wurde noch einmal das ESAF thematisiert. Die GPK konnte keine ausserplanm\u00e4ssigen Vorkommnisse feststellen. Die erh\u00f6hte Arbeitslast in einigen Bereichen war bereits eingeplant, so dass die \u00fcbrigen, nicht dringenden Pendenzen verschoben werden konnten. Auf der finanziellen Seite wurde der Beschluss der Gemeindeversammlung vom 06.06.2023 eingehalten und das ESAF mit einem Betrag von total CHF 800'000 unterst\u00fctzt.</p><p><em>Organisation</em></p><p>Bei den Stellvertreterregelungen, die von der GPK regelm\u00e4ssig \u00fcberpr\u00fcft wurden, konnte bis auf die Stufe der Gesch\u00e4ftsleitung eine deutliche Verbesserung festgestellt werden. Die Stellvertretung des Gemeindepr\u00e4sidenten ist, selbst bei kurzen Abwesenheiten, nach wie vor ungel\u00f6st und l\u00e4sst sich wohl im Rahmen der aktuellen Gemeindeordnung auch nicht gew\u00e4hrleisten.</p><p>Im Personalwesen ist der \u00fcberarbeitete Rekrutierungsprozess positiv aufgefallen, der zu k\u00fcrzerer Durchlaufzeit der Bewerbungen gef\u00fchrt hat. Andererseits musste die GPK zur Kenntnis nehmen, dass die Mitarbeiterbefragung, die zum zweiten Mal ein Legislaturziel war, wiederum nicht angegangen wurde.</p><p><em>Finanzen</em></p><p>Im Finanzwesen wurde das Mahnwesen neu organisiert, was zu deutlicher Verk\u00fcrzung der Zahlungsfristen und damit zu geringeren Ausst\u00e4nden gef\u00fchrt hat. Ob dies positive Auswirkungen auf den Ertrag haben wird, l\u00e4sst sich zur Zeit noch nicht beurteilen.</p><p>Der Umgang mit den unselbst\u00e4ndigen Baurechten, den sogenannten \u00abH\u00fcttli\u00bb, wurde von der GPK seit Jahren bem\u00e4ngelt. Seit l\u00e4ngerem wurden die Zinsen zum Teil nicht mehr, in anderen F\u00e4llen \u00fcberhaupt nie erhoben. Der Gemeinderat hat im 2025 die alten Reglemente aufgehoben und beschlossen, kein neues Reglement einzuf\u00fchren, sondern individuelle Vertr\u00e4ge f\u00fcr jede Liegenschaft abzuschliessen. Die neuen Vertr\u00e4ge wurden, anders als gegen\u00fcber der GPK angek\u00fcndigt, bis Ende Jahr nicht erstellt. Mittlerweile sind m\u00f6gliche Forderungen der Gemeinde in der H\u00f6he von mehr als CHF 700'000 verj\u00e4hrt.</p><p>Bei der Mehrwertsteuer wurde an der Gemeindeversammlung vom 10.11.2025 erw\u00e4hnt, dass der Gemeinderat eine teilweise \u00c4nderung erw\u00e4gt, indem er einige Liegenschaften freiwillig der MWST unterstellt. Von dieser Anpassung versprach er sich Mehrertr\u00e4ge in Millionenh\u00f6he. Die GPK stand diesem Projekt von Anfang an kritisch gegen\u00fcber. Nach ihrer Ansicht bewegte es sich einerseits in einer rechtlichen Grauzone, andererseits basierte es auf einem teilweise falschen Verst\u00e4ndnis \u00fcber die Funktionsweise der Mehrwertsteuer. Das Vorhaben, welches Beratungskosten von mehreren 10'000 Franken verursacht hat, wurde vom Gemeinderat in der Zwischenzeit aufgegeben. Die Revisionsgesellschaft der Gemeinde, die als zweite Beratungsfirma beigezogen wurde, wurde von der GPK ermahnt, die Revisions- und die Beratungst\u00e4tigkeit sauber zu trennen.</p><p><em>Sicherheit</em></p><p>Nach dem Vorfall vom M\u00e4rz 2024 mit der gef\u00e4lschten Rechnung wurde die IT-Sicherheit deutlich verbessert, vor allem was die Schulung der Mitarbeiter angeht. Trotzdem wurden im vergangenen Jahr wieder Vorf\u00e4lle verzeichnet, die zu finanziellem Schaden gef\u00fchrt haben.</p><p>Bei der allgemeinen Betriebssicherheit sind Verbesserungen der Organisation sichtbar. Allerdings fehlt im zust\u00e4ndigen Ressort die \u00dcbersicht \u00fcber den genauen Stand der Massnahmen, zum Beispiel in welchen Geb\u00e4uden bereits eine Evakuations\u00fcbung stattgefunden und wo der Kanton die Brandschutzkontrollen durchgef\u00fchrt hat.</p><p><em>Externe Organisationen</em></p><p>Ein Hauptthema der diesj\u00e4hrigen Befragung war die Mitgliedschaft der Gemeinde in externen Organisationen wie Vereinen, Stiftungen, Korporationen und Zweckverb\u00e4nden. Diese Organisationen traten im 2025 zum ersten Mal \u00fcberhaupt ins Blickfeld des Gemeinderates und der Gesch\u00e4ftsleitung. Es wurde ein Inventar der Organisationen erstellt, in dem sie entsprechend ihren finanziellen Auswirkungen drei Gruppen zugewiesen wurden. Der Gemeinderat hat festgestellt, dass mit den Vertretern der Gemeinde in diesen Organisationen, sofern sie nicht dem Rat selber angeh\u00f6ren, im Laufe der Jahre nie eine Kommunikation stattgefunden hat. Der GPK ist ausserdem aufgefallen, dass auch in den anderen F\u00e4llen nie eine Diskussion im Rat stattfand. Insbesondere wurden die Interessen der Gemeinde in diesen Organisationen nie definiert und den Gemeindevertretern kommuniziert. Bei den Zweckverb\u00e4nden fand auch nie ein Informationsaustausch mit anderen Verbandsgemeinden statt.</p><p>Die Vernachl\u00e4ssigung der Zweckverb\u00e4nde h\u00e4ngt nach Ansicht der GPK damit zusammen, dass sie als Spezialfinanzierungen gef\u00fchrt werden, also mittelfristig f\u00fcr die Gemeinde keine Kosten verursachen.</p><p><strong>Besprechung mit dem Gemeinderat</strong></p><p>Am 26.03.2026 fand eine Besprechung der GPK mit dem Gemeinderat statt, an der sie ihm die Zwischenresultate ihrer Pr\u00fcfung vorstellte und weitere Themen ansprach, die die Exekutive betreffen. Zus\u00e4tzlich zu den bereits oben genannten Punkten wurden von der GPK angesprochen:</p><ul><li>Der Konflikt zwischen dem Gemeindepr\u00e4sidenten und der Ressortleiterin Bildung, der, entgegen dem ersten Eindruck der GPK, zu Beeintr\u00e4chtigungen der Funktion des Ressorts Bildung f\u00fchrte.</li><li>Die nicht in Angriff genommene Umsetzung des Beschlusses der Gemeindeversammlung vom 07.11.2023 zur neuen Gemeindeorganisation.</li><li>Die mangelnde Unterst\u00fctzung des Gemeinderats f\u00fcr die von ihm selber an die Gemeindeversammlung gestellten Antr\u00e4ge.</li><li>Die fehlenden Fortschritte bei der Aufsicht \u00fcber die \u00f6ffentlich-rechtlichen Anstalten.</li><li>Das Ignorieren der von der Landsgemeinde 2025 beschlossenen Gesetzes\u00e4nderungen, das unter anderem das Verschieben des Termins der aktuellen Gemeindeversammlung zur Folge hatte.</li><li>Das Strapazieren der Finanzbefugnisse des Gemeinderats, indem er die ersten Tranchen von wiederkehrenden Ausgaben als Nachtragskredite beschliesst, oder indem er Massnahmen f\u00fcr dieselbe Aufgabe in voneinander unabh\u00e4ngige Gesch\u00e4fte aufteilt, deren Kosten unter der Grenze der Zust\u00e4ndigkeit der Gemeindeversammlung liegen.</li><li>Das Strapazieren der Finanzbefugnisse des Gemeinderats, indem er die ersten Tranchen von wiederkehrenden Ausgaben als Nachtragskredite beschliesst, oder indem er Massnahmen f\u00fcr dieselbe Aufgabe in voneinander unabh\u00e4ngige Gesch\u00e4fte aufteilt, deren Kosten unter der Grenze der Zust\u00e4ndigkeit der Gemeindeversammlung liegen.</li></ul><p>Der Gemeinderat hat die Ausf\u00fchrungen der GPK und die von ihr ge\u00e4usserte Kritik an seiner T\u00e4tigkeitentgegengenommen, ohne dazu Stellung zu nehmen.</p><p>Betreffend die Finanzbefugnisse handelt es sich unter anderem um einen Beschluss des Gemeinderates vom Dezember 2025, unter dem Titel \u00abSteigerung der Arbeitgeberattraktivit\u00e4t\u00bb wiederkehrende Ausgaben zu genehmigen, die auch nach der Aufsplittung in zwei einzelne Massnahmen nach Anhang 1 der Gemeindeordnung noch immer in die Zust\u00e4ndigkeit der Gemeindeversammlung fallen. Die GPK hat den Gemeinderat zuerst schriftlich, dann an der Besprechung auf diesen Mangel aufmerksam gemacht und ihm die Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben. Der Gemeinderat hat keine Gr\u00fcnde f\u00fcr die Rechtm\u00e4ssigkeit dieses Vorgehens vorgebracht.</p><p><strong>Vorbereitung der Juni-Gemeindeversammlung 2026</strong></p><p>Zur aktuellen Juni-Gemeindeversammlung musste die GPK nach der Besprechung mit dem Gemeinderat feststellen, dass die Traktanden dauernd abge\u00e4ndert wurden. Die der GPK zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen waren in vielen F\u00e4llen unvollst\u00e4ndig und die Texte der Antr\u00e4ge wurden zum Teil noch eine Woche vor dem Abgabetermin der K\u00e4stlitexte modifiziert.</p><p><strong>Antr\u00e4ge</strong></p><ol><li>Der Jahresbericht der GPK sei gem\u00e4ss Art. 88 des Gemeindegesetz zu genehmigen.<strong></strong></li><li>Die am 10.12.2025 vom Gemeinderat unter Gesch\u00e4ftsnummer 2022-275 beschlossenen wiederkehrenden Ausgaben seien der November-GV zu einem ordentlichen Beschluss vorzulegen.</li></ol><p>Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission Glarus Nord</p><p>Rolf St\u00f6ckli, Pr\u00e4sident</p><p class=\"has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-nord.ch/storage/91cc36b29cb9f48212173e3724e27d10b6b8296c2347e47180de179ca88b3a9a\" class=\"lazyload-alt\" width=\"768px\" height=\"252px\"></p>","text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":1,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-19T15:41:10.971390+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Begr\u00fcssung und Mitteilungen","memorial_page":1,"overview":"<p>Liebe Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger</p><p>Wir freuen uns, Sie mit dem vorliegenden Bulletin \u00fcber die zu behandelnden Gesch\u00e4fte der anstehenden Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2026 zu informieren. Die Traktandenliste ist vielf\u00e4ltig und umfasst mehrere bedeutende Themen, welche die Weiterentwicklung unserer Gemeinde nachhaltig pr\u00e4gen werden.</p><p>Im Zentrum der Versammlung stehen unter anderem die NUP-Auftr\u00e4ge aus dem Genehmigungsentscheid (Arbeitspaket 1), welche einen wichtigen Schritt in der weiteren r\u00e4umlichen Entwicklung unserer Gemeinde darstellen. Ebenso werden Ihnen mit der Teilrevision der Gemeindeordnung zentrale Grundlagen f\u00fcr die Organisation und Weiterentwicklung unserer Gemeinde zur Beschlussfassung vorgelegt.</p><p>Weiter befassen Sie sich mit Investitionen in die Infrastruktur, namentlich dem Verpflichtungskredit f\u00fcr das Feuerwehrlokal Obstalden sowie der Erneuerung der elektronischen Trefferanzeigen beim Schiessstand Fennen in Niederurnen. Auch die Anpassung der Leistungsvereinbarung mit dem FC Linth 04 sowie ein Landhandel in Oberurnen stehen zur Diskussion.</p><p>Besprochen wird auch die Genehmigung der Jahresrechnung 2025 der Gemeinde sowie der angeschlossenen Betriebe TBGN und APGN. Diese geben Einblick in die finanzielle Lage und bilden eine wichtige Grundlage f\u00fcr zuk\u00fcnftige Entscheidungen.</p><p>Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Durchf\u00fchrung verschiedener Wahlen. So sind das Pr\u00e4sidium sowie die Mitglieder der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK) zu bestimmen. Zudem stehen Ersatzbeziehungsweise Erg\u00e4nzungswahlen f\u00fcr die Verwaltungsr\u00e4te der Technischen Betriebe Glarus Nord (TBGN), der Alters- und Pflegeheime Glarus Nord (APGN) sowie der lintharena ag an.<br><br></p><p>Liebe Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger</p><p>Wir laden Sie herzlich ein, an der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2026 teilzunehmen und damit aktiv an der Entwicklung von Glarus Nord mitzuwirken. Mit Ihrer Stimme gestalten Sie die Zukunft unserer Gemeinde mit und tragen zu breit abgest\u00fctzten Entscheidungen bei.</p><p>Wir w\u00fcnschen Ihnen einen angenehmen Fr\u00fchling und freuen uns, Sie an der ersten ordentlichen Gemeindeversammlung 2026 begr\u00fcssen zu d\u00fcrfen.</p><hr><p>Gem\u00e4ss Art. 23 der Gemeindeordnung Glarus Nord amten als Stimmenz\u00e4hler die Mitglieder des kommunalen Wahlb\u00fcros</p>","text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]}]}