Traktandum 10
Genehmigung Verordnung über Schule und Bildung (Bildungsverordnung)
A. Ausgangslage
Der Gemeinderat Glarus Nord hat an seiner Sitzung vom 03.06.2026 die Verordnung über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsverordnung) genehmigt. Die Bildungsverordnung wird gestützt auf das per 01.08.2026 in Kraft getretene revidierte kantonale Gesetz über Schule und Bildung (Bildungsgesetz) rückwirkend per 01.08.2026 erlassen.
Die Bildungsverordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum kommunalen Reglement über Schule und Bildung. Es enthält insbesondere Bestimmungen über die Schulleitungskonferenz, Schülertransporte, besondere Unterrichtsveranstaltungen sowie Absenzen, Urlaube und Dispensationen. Der Erlass dieser rechtsverbindlichen Dokumente lag bislang im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates. Mit der Teilrevision der Gemeindeordnung an der Gemeindeversammlung vom 22.06.2026 beschlossen die Stimmberechtigten auf Antrag einer Stimmberechtigten, dass die Bildungsverordnung, welche diese Teilbereiche regelt, ab dem 01.08.2026 ebenfalls dem Genehmigungsvorbehalt des fakultativen Referendums unterstehen soll.
Die Referendumsvorlage wurde im Amtsblatt des Kantons Glarus am 26.08.2028 publiziert. Am 23.09.2026 wurde das Referendum mit 700 gültigen Stimmen beim Bereich Kanzlei und Dienste eingereicht. Der Gemeinderat nahm an seiner Sitzung vom 07.10.2026 vom Zustandekommen des Referendums Kenntnis und verabschiedete das Geschäft zuhanden der Gemeindeversammlung vom 11.11.2026.
B. Materielles und gesetzliche Grundlagen
Gemeindegesetz des Kantons Glarus vom 04.05.2025 (Stand: 01.01.2026); Gemeindeordnung Glarus Nord vom 01.07.2026 (Stand 01.08.2026); Reglement über Schule und Bildung vom 25.03.2026; Organisationsreglement Glarus Nord vom 11.12.2024 (Stand: 01.08.2026)
C. Finanzielle Auswirkungen
Keine finanziellen Auswirkungen zur Ausgangslage.
D. Anträge
- Die Verordnung über Schule und Bildung (Bildungsverordnung) sei zu genehmigen.
- Der Gemeinderat sei mit dem Vollzug zu beauftragen.
Beilage:
- Verordnung über Schule und Bildung (Bildungsverordnung)
Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Der GPK standen folgende Unterlagen zur Prüfung des Geschäftes zur Verfügung:
- Verordnung über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsverordnung)
- Protokollauszug der Gemeinderatssitzung vom 09.09.2026 mit Beschluss des Bulletintextes
Der Gemeinderat befand am 09.09.2026 über den vorliegenden Antrag. Die Bildungsverordnung untersteht dem fakultativen Referendum. Nach dem Zustandekommen des Referendums ist die Vorlage der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorzulegen.
Der Gemeinderat beantragt die Genehmigung der Bildungsverordnung, welche die Ausführungsbestimmungen zum Reglement über Schule und Bildung regelt (Schulleitungskonferenz, Schülertransporte, besondere Unterrichtsveranstaltungen sowie Absenzen, Urlaube und Dispensationen). Der Erlass stützt sich auf das per 01.08.2026 in Kraft getretene revidierte kantonale Bildungsgesetz sowie die Volksschulvollzugsverordnung und trat rückwirkend per 01.08.2026 in Kraft.
Die GPK stellt fest, dass die Rechtmässigkeit der Vorlage, vorbehaltlich der vollständigen Prüfung der massgeblichen kommunalen Grundlagen und des Referendumsverfahrens, gegeben ist. Die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit können mangels Vollzugserfahrungen sowie einer dokumentierten Kosten- und Wirkungsanalyse noch nicht abschliessend beurteilt werden.