Traktandum 2
Genehmigung der Pensen für die Mitglieder des Gemeinderats Amtsdauer 2026-2030
A. Ausgangslage
Die Gemeinde Glarus Nord ist im Ressortsystem organisiert. Dabei ist der Gemeindepräsident, welcher ein Vollamt (100%) ausübt, operativer Leiter der Geschäftsleitung und direkter Vorgesetzter der Bereichsleitenden. Zudem hat jedes Mitglied des Gemeinderates eine strategische Verantwortung für ein Ressort, welche sich - mit Ausnahme des Ressorts Präsidiales - alle mit einem Bereich decken. Anpassungen der Pensen beschliesst gemäss Art. 47 Ziff. 1 die Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung hat am 08.11.2022 die Pensen wie folgt festgelegt:
| Ressort | Pensum |
| Präsidiales | 100% |
| Bau und Umwelt | 30% |
| Bildung | 30% |
| Wald und Landwirtschaft | 25% |
| Liegenschaften | 20% |
| Gesellschaft | 20% |
| Finanzen und Beteiligungen | 20% |
| Total | 245% |
Anlässlich der Neukonstituierung des Gemeinderates per 01.07.2026 und den Anpassungen der Gemeindeordnung und des Reglements über Schule und Bildung per 01.08.2026 wurden die Pensen überprüft. So stellte der Gemeinderat fest, dass das bisherige Pensum der Ressortleitung Bildung infolge der neuen Zuständigkeiten nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht: Während die Ressortleitung Bildung früher der Schulkommission vorstand, welche im Schnitt monatlich tagte, reduziert sich der zusätzliche damit verbundene Aufwand für den Vorsitz der Bildungskommission auf rund vier Sitzungen pro Jahr. Entsprechend ist der Aufwand der Ressortleitung Bildung mit demjenigen für die anderen Ressortleitungen gleichzusetzen. Ebenso erachtet es der Gemeinderat als angemessen, das Pensum für die Ressortleitung Wald und Landwirtschaft ebenfalls auf 20% festzusetzen. Das höhere Pensum für die Leitung des Ressorts Bau und Umwelt in der Höhe von 30% ist nach wie vor daher begründet, weil mit der Nutzungsplanung (Einsitznahme Lenkungsausschuss) ein zentrales Projekt auch in der neuen Amtsdauer 2026-2030 nicht beendet ist und die Ressortleitung in der Baukommission, der Gestaltungskommission sowie der Verkehrskommission Einsitz nimmt.
Entsprechend gestalten sich die neuen Pensen wie folgt:
| Ressort | Pensum |
| Präsidiales | 100% |
| Bau und Umwelt | 30% |
| Bildung | 20% |
| Wald und Landwirtschaft | 20% |
| Liegenschaften | 20% |
| Gesellschaft | 20% |
| Finanzen und Beteiligungen | 20% |
| Total | 230% |
B. Materielles und gesetzliche Grundlagen
Gemeindegesetz des Kantons Glarus vom 04.05.2025 (Stand: 01.01.2026); Gemeindeordnung Glarus Nord vom 01.07.2026 (Stand 01.08.2026); Reglement über Schule und Bildung vom 25.03.2026; Organisationsreglement Glarus Nord vom 11.12.2024 (Stand: 01.08.2026)
C. Finanzielle Auswirkungen
Die Auszahlungen der Gemeinderäte reduzieren sich durch die Reduktion der GR-Pensen um CHF 25’000.
Anträge
- Das Pensum für die Ressortleitung Präsidiales (Gemeindepräsident) sei rückwirkend ab 01.07.2026 auf der unveränderten Höhe von 100% zu bestätigen bzw. festzulegen.
- Das Pensum für die Ressortleitung Bau und Umwelt sei rückwirkend ab 01.07.2026 auf 30% festzulegen.
- Das Pensum für die Ressortleitung Bildung sei rückwirkend ab 01.07.2026 auf 20% festzulegen.
- Das Pensum für die Ressortleitung Wald und Landwirtschaft sei rückwirkend ab 01.07.2026 auf 20% festzulegen.
- Das Pensum für die Ressortleitung Liegenschaften sei rückwirkend ab 01.07.2026 auf 20% festzulegen.
- Das Pensum für die Ressortleitung Gesellschaft sei rückwirkend ab 01.07.2026 auf 20% festzulegen.
- Das Pensum für die Ressortleitung Finanzen und Beteiligungen sei rückwirkend ab 01.07.2026 auf 20% festzulegen.
Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Der Geschäftsprüfungskommission wurden folgende Unterlagen zur Prüfung übergeben:
- Protokollauszug der Gemeinderatssitzung vom 09.09.2026 mit Beschluss des Bulletintextes
Die GPK hat das Geschäft anhand dieser Unterlagen geprüft. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Pensen ab 01.07.2026 auf insgesamt 230 % festzulegen. Gegenüber der bisherigen Festlegung von insgesamt 245 % werden das Pensum des Ressorts Bildung von 30 % auf 20 % sowie jenes des Ressorts Wald und Landwirtschaft von 25 % auf 20 % reduziert. Die übrigen Pensen bleiben unverändert.
Die Kompetenz für diese Genehmigung liegt bei der Gemeindeversammlung, worauf die GPK an der GV vom 22.06.2026 unter Traktandum 4 hingewiesen hat.
Die Prüfung der Unterlagen hat ergeben, dass Rechtmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit gegeben sind.