Traktandum 3
Genehmigung Verpflichtungskredit zum Anschluss an die Glarner Pensionskasse
A. Ausgangslage
Die Gemeinde Glarus Nord entstand per 1. Januar 2011 aus der Fusion von acht Gemeinden. Im Zuge der Neuorganisation wurden die Lehrpersonen sowie das Verwaltungspersonal bei der neuen politischen Gemeinde angestellt. Gleichzeitig wurde die öffentlich-rechtliche Anstalt der Alters- und Pflegeheime Glarus Nord (APGN) etabliert.
Nach der Gemeindestrukturreform wurden für die verschiedenen Personalgruppen unterschiedliche Vorsorgelösungen weitergeführt. Die Lehrpersonen wurden weiterhin bei der Glarner Pensionskasse versichert. Für das Verwaltungspersonal der Gemeinde Glarus Nord und das Personal der APGN entschied sich der damalige Gemeinderat für eine berufliche Vorsorgelösung bei der Swiss Life. Die damalige Lösung war als Übergangslösung gedacht. Langfristig sollte eine gemeinsame Vorsorgelösung für das gesamte Personal angestrebt werden.
Diese Übergangslösung besteht inzwischen seit mehr als 15 Jahren. Der Gemeinderat und die Geschäftsleitung von Glarus Nord sowie der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der APGN haben sich deshalb in den vergangenen Monaten eingehend mit der Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge auseinandergesetzt. Dabei wurde insbesondere geprüft, ob die unterschiedlichen Vorsorgelösungen für die verschiedenen Personalgruppen weiterhin sachgerecht sind.
Rechtlich ist es grundsätzlich möglich, unterschiedliche Personalgruppen nach objektiven Kriterien bei verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen zu versichern. Nach mehr als 15 Jahren stellt sich jedoch zunehmend die Frage nach der Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden. Seit der Gemeindestrukturreform ist die Gemeinde Glarus Nord gemeinsame Arbeitgeberin des Lehr- und Verwaltungspersonals. Die ursprünglichen Gründe für die unterschiedlichen Vorsorgelösungen, insbesondere die Sicherstellung der Kontinuität und die besonderen Rahmenbedingungen unmittelbar nach der Gemeindestrukturreform, haben mit zunehmendem Zeitablauf an Bedeutung verloren.
Aus Sicht des Gemeinderats und des Verwaltungsrats der APGN ist es deshalb sinnvoll und sachgerecht, die bisherige Aufteilung zu beenden und künftig das Verwaltungs- und APGN-Personal ebenfalls bei der Glarner Pensionskasse zu versichern. Damit würde für die Mitarbeitenden der Gemeinde Glarus Nord eine einheitliche Vorsorgelösung geschaffen.
Für den Wechsel sprechen neben der Gleichbehandlung insbesondere die vorteilhaften Rahmenbedingungen der Glarner Pensionskasse. Dazu gehören insbesondere die in den vergangenen Jahren markant höhere Verzinsung der Altersguthaben sowie die Aussicht auf ein höheres Alterskapital und damit höhere Altersleistungen im Pensionierungsfall. Mit dem Wechsel würde gleichzeitig eine Gleichstellung mit den anderen beiden Gemeinden im Kanton Glarus und dem Kanton selbst erreicht, deren Mitarbeitende ebenfalls bei der Glarner Pensionskasse versichert sind.
Dem Gemeinderat und dem Verwaltungsrat der APGN war wichtig, dass der Entscheid sorgfältig geprüft und für die Mitarbeitenden transparent aufgezeigt wird. Im August fanden deshalb vier Informationsanlässe statt. Zudem erhielten alle betroffenen Mitarbeitenden persönliche Unterlagen mit einem individuellen Leistungsvergleich zwischen der heutigen Lösung bei der Swiss Life und der vorgesehenen Vorsorgelösung bei der Glarner Pensionskasse.
Die Mitarbeitenden haben dem Wechsel zur Glarner Pensionskasse in einer Abstimmung, die am 28. August 2026 abgeschlossen wurde mit sehr deutlichem Mehr zugestimmt. Mit der Swiss Life konnte vereinbart werden, dass die Kündigungsfrist verkürzt wird. Der bestehende Anschlussvertrag kann bis zum 30. November 2026 gekündigt werden. Ein Wechsel zur Glarner Pensionskasse ist damit per 1. Januar 2027 möglich.
Mit dem Wechsel zur Glarner Pensionskasse wird eine einheitliche Vorsorgelösung für die Mitarbeitenden der Gemeinde Glarus Nord geschaffen. Der Gemeinderat und die Mitarbeitenden befürworten diesen Schritt ausdrücklich.
B. Materielles und gesetzliche Grundlagen
Finanzhaushaltsgesetz vom 03.05.2009 (Stand 01.01.2026); Gemeindeordnung Glarus Nord vom 01.07.2016 (Stand 01.08.2026).
C. Finanzielle Auswirkungen und Angaben zur Finanzierung
Voraussetzung für den Wechsel ist, dass die Gemeindeversammlung vom 11. November 2026 den notwendigen Kredit für den Einkauf in die Rückstellungen und Reserven der Glarner Pensionskasse genehmigt.
Der Wechsel kostet die Gemeinde Glarus Nord aufgrund der Prognosen CHF 3'045'000. Die Kosten ergeben sich insbesondere aus dem guten Deckungsgrad der Glarner Pensionskasse von 112.8 Prozent per Ende 2025 sowie aus dem Einkauf in die Rückstellungen für den Umwandlungssatz. Für die Berechnungen wurde eine Bandbreite des Deckungsgrades zwischen 110%-115% definiert. Das bedeutet, dass bei einem Deckungsgrad unter 110% der Einkauf «günstiger» und bei über 115% teurer würde. Der finale Betrag kann erst per 31.12.2026 errechnet werden aufgrund des zu diesem Stichtag gültigen Deckungsgrads und den bestehenden, zu übernehmenden Kapitalien der Mitarbeitenden. Da zu diesem Zeitpunkt der Wechsel bereits vertraglich geregelt werden muss, müssten allfällige Mehrkosten als gebunden behandelt werden.
Der Betrag wird über fünf Jahre finanziert. Vorgesehen ist eine Einmalzahlung von ca. CHF 1'522'500 sowie fünf jährliche Tranchen von je ca. CHF 304'500. Die gesamten Kosten von CHF 3'045'000 sind in der Erfolgsrechnung unter den Personalkosten im Budget 2027 eingeplant.
Dem einmaligen Aufwand stehen tiefere laufende Arbeitgeberbeiträge gegenüber. Diese reduzieren sich voraussichtlich um rund CHF 57'241 pro Jahr.
Antrag für einen Verpflichtungskredit:
| Bezeichnung | KST | Konto-Nr. | Verpflichtungskredit | Budgetkredit |
| AG-Beiträge Glarner Pensionskasse | 10320 | 305201 | 3'045’000 | 3'045’000 |
D. Anträge
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung:
- Der Verpflichtungskredit für die Zusammenlegung der Vorsorgelösung bei der Glarner Pensionskasse von total CHF 3'045'000 sei zu genehmigen.
Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Der GPK standen zur Prüfung des Geschäfts folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Protokollauszug des Gemeinderates vom 09.09.2026 mit Beschluss des Bulletintextes
- Protokoll der Paritätischen Vorsorgekommission vom 19.05.2026 (nachträglich angefordert)
Die Paritätische Vorsorgekommission, die sich aus Vertretern der Gemeinde, der APGN und der TBGN zusammensetzt, hat beschlossen, nach Einholen der Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter den Wechsel zur Glarner Pensionskasse vorzunehmen. Mit dem Anschluss des Verwaltungspersonals der Gemeinde an die GLPK wird dieses dem Lehrpersonal sowie den Angestellten der übrigen Glarner Gemeinden und des Kantons gleichgestellt. Die APGN wechseln ebenfalls zur GLPK. Die TBGN sieht – trotz Beschluss der Paritätischen Vorsorgekommission – aus unbekannten Gründen von einem Wechsel ab.
Gemäss Prognose beträgt der beantragte Verpflichtungskredit CHF 3'045'000. Die definitive Höhe hängt vom Deckungsgrad per 31.12.2026 und den zu übernehmenden Vorsorgekapitalien ab. Die vorgesehene Finanzierung über eine Einmalzahlung und Zahlung mit Raten über fünf Jahren bedingt, dass der gesamte Betrag im Budget 2027 als Aufwand erfasst ist. Dem Aufwand stehen voraussichtlich tiefere jährliche Arbeitgeberbeiträge von rund CHF 57'000 gegenüber.
Die GPK stellt fest, dass Rechtmässigkeit und Wirksamkeit gegeben sind. Die Wirtschaftlichkeit lässt sich nicht abschliessend beurteilen, da sich die Auswirkung auf die Attraktivität der Gemeinde Glarus Nord als Arbeitgeberin nicht voraussagen lässt.