Traktandum 9
Genehmigung Landhandel Niederer Autobetriebe AG, Parzelle Nr. 2435, GB Näfels
A. Ausgangslage
Die Niederer Autobetrieb AG hat zurzeit zwei Betriebsstandorte in Filzbach und in Mitlödi und stellt im Auftrag des Konzessionsnehmers für den Kanton Glarus, der PostAuto AG und der SBB AG die Infrastruktur und den Betrieb des öffentlichen Linienbusverkehrs im Glarner Unter- und Mittelland sicher. Die Niederer Autobetrieb AG plant diesen Standortwechsel für eine Optimierung der betrieblichen Prozesse. So liegt eine Verschiebung von Filzbach an einen zentralen Standort im Talboden des Glarner Unterlandes (dank weniger Leerfahrten, weniger Lohnkosten und weniger Betriebskosten) im Interesse des Busbetriebes.
Die Niederer Autobetrieb AG hat dafür am 08.05.2023 gestützt auf Art. 7 der Gemeindeordnung Glarus Nord einen Antrag an die Gemeindeversammlung gestellt. Im Antrag an die Gemeindeversammlung beantragte die Niederer Autobetrieb AG, die Parzelle Nr. 2345, GB Näfels, im Baurecht zu übernehmen. Schon früher hat die Niederer Autobetrieb AG an der Gemeindeversammlung zur Nutzungsplanung (NUP II) die Umzonung in die Arbeitszone beantragt, was von der Gemeindeversammlung zweimal bestätigt wurde. Nach mehreren Gesprächen mit der Gemeinde Glarus Nord hat sich bestätigt, dass sich das Grundstück Parzelle Nr. 2435, GB Näfels, gut für das Vorhaben der Niederer Autobetrieb AG eignet. Das Grundstück liegt zentral in der Gemeinde Glarus Nord, befindet sich direkt am Zubringer und dennoch nah zu den Einsatzorten (v.a. Bahnhof Ziegelbrücke und Bahnhof Näfels-Mollis) und liegt dennoch am Rande des Siedlungsgebiets.
Aufgrund der neuen Nutzungsplanung NUP II sowie des neuen Reglements betreffend die Abgabe von Bauland und Liegenschaften gab es indes Verzögerungen. Die Gemeinde Glarus Nord hat sich nach Inkrafttreten der neuen Nutzungsplanung dazu entschieden, mit der Ausschreibung der Parzelle Nr. 2435 zu warten, bis der Gerichtsentscheid über die Einsprachen, welche den Gewässerraum des Tankgrabens betreffen, vorliegt. Aufgrund des Gemeindeversammlungsantrages der Niederer Autobetrieb AG war der Gemeinderat verpflichtet, den Antrag der Gemeindeversammlung vom 10.11.2025 zur Abstimmung vorzulegen. An der Gemeindeversammlung wurde das Geschäft durch die Stimmberechtigten zurückgewiesen. Nach der Gemeindeversammlung wurde ein runder Tisch einberufen, an welchem Vertreterinnen und Vertreter der Niederer Autobetrieb AG, der FDP, der SVP sowie der Gemeinde Glarus Nord teilnahmen. Ziel war es eine gemeinsame Grundlage für das weitere Vorgehen zu schaffen.
Situation Parzelle Nr. 2435, Grundbuch Näfels
Im Rahmen der Gespräche wurde festgehalten, dass die Niederer Autobetrieb AG einer Abgabe des Grundstücks im Baurecht zustimmt. Als Landwert wurde CHF 350/m2 festgelegt. Dieser orientiert sich an der Baulandabgabe im Gebiet Schranerwiese in Oberurnen.
Der Antrag der SVP auf eine öffentliche Ausschreibung ist nicht Bestandteil des vorliegenden Antrags. Dieser müsste, sollte die SVP an ihrem Anliegen festhalten, auf andere Weise in den politischen Prozess eingebracht werden.
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Parzelle Nr. 2435, Grundbuch Näfels, mit einer Fläche von 4'810 m2 zu dem Preis von CHF 350 pro m2 Fläche an die Firma Niederer Autobetrieb AG im Baurecht abzugeben.
Die Niederer Autobetrieb AG plant Folgendes: Der neue Standort soll Platz für 16 Linienbusse, vorbereitete Ladeinfrastruktur, Werkstatt, Waschanlage, Büro- und Sozialräume bieten sowie über Parkplätze für die Mitarbeitenden verfügen.
B. Materielles und gesetzliche Grundlagen
Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10.12.1907 (Stand: 01.01.2025);
Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
(Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30.03.1911 (Stand: 01.01.2025);
Gemeindegesetz Kanton Glarus vom 03.05.1992 (Stand: 01.01.2023);
Gemeindeordnung Glarus Nord vom 01.07.2016 (Stand 01.08.2026).
C. Finanzielle Auswirkungen und Angaben zur Finanzierung
Der Gemeinde Glarus Nord entstehen durch die Abgabe im Baurecht der Fläche in Oberurnen Einnahmen in der Höhe von CHF 51'346.75 pro Jahr (4'810 m2 x CHF 350/m2 = CHF 1'683’500 x 3.05% 1. Hypozins variabel GLKB). Weiter sind sämtliche Kosten für die Mutation (Geometer), die Vertragserstellung und -beurkundung (Notar), sowie dessen Eintrag im Grundbuch (Grundbuchamt) vom Baurechtsnehmer zu bezahlen. Der ausgewiesene m2-Preis entspricht nicht dem potenziell erzielbaren Verkaufspreis, sondern stellt eine abgestufte Bewertung des Grundstücks dar. Dabei wird eine Verzinsung von rund 3 % berücksichtigt, weshalb der angesetzte Wert bewusst unter dem möglichen Markt- bzw. Verkaufspreis liegt.
Würde der potenziell erzielbare Verkaufspreis als Grundlage verwendet, wäre der m²-Preis entsprechend höher und die Belastung für die Baurechtsnehmerin grösser. Mit der gewählten Bewertung wird demgegenüber eine faire und tragbare Grundlage geschaffen.
D. Antrag
Der Gemeinderat beantragt:
- Die Abgabe im Baurecht der Parzelle Nr. 2435, Grundbuch Näfels, 4'810 m2 für CHF 350 pro m2, somit einem jährlichen Baurechtszins von mindestens CHF 51'346.75, an die Firma Niederer Autobetrieb AG, sei zu genehmigen.
Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Der GPK standen zur Prüfung dieses Geschäfts folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Protokollauszug des Gemeinderats vom 09.09.2026 mit Beschluss des Bulletintextes
- Protokoll der Besprechung mit den GV-Antragstellern vom 09.06.2026 (nachträglich angefordert)
Der Gemeinderat beantragt, auf Antrag der Niederer Autobetrieb AG und ohne Anwendung der Richtlinien betreffend, die Abgabe von Bauland und Liegenschaften, 4810 m² im Baurecht mit einer Preisgrundlage von 350 CHF/m² an die Niederer Autobetrieb AG abzugeben.
Dieses Geschäft wird von der Gemeindeversammlung zum zweiten Mal behandelt. An der Gemeinde-versammlung vom 10.11.2025 wurden drei Rückweisungsanträge gutgeheissen.
Die FDP forderte einen Vergleich mit anderen Liegenschaftsverkäufen in der Region und eine Einordnung in den wirtschaftlichen Kontext der Gemeinde. Im jetzt vorliegenden Antrag wird einzig der Vergleich mit dem Baurecht auf der Schranerwiese gemacht, welcher ebenfalls von der Gemeindeversammlung beschlossen wurde. Ein Vergleich mit aktuellen Marktpreisen liegt nicht vor.
Die SVP verlangte eine öffentliche Ausschreibung des Grundstücks. Der Gemeinderat ist auf diese Forderung ohne Angabe von Gründen nicht eingetreten.
Die Niederer Autobetrieb AG forderte einen Verkauf des Landes und einen reduzierten Kaufpreis. Dem Protokollauszug ist zu entnehmen, dass sie sich jetzt, im Einklang mit ihrem ursprünglichen Antrag, mit einer Abgabe im Baurecht einverstanden zeigt. Der Preis wurde dem Rückweisungsantrag folgend reduziert.
An der Gemeindeversammlung vom 10.11.2025 wurde die Abgabe des Landes mit einer Preisgrundlage von CHF 500 CHF/m² beantragt, was einen jährlichen Baurechtszins von CHF 73'352.50 eingebracht hätte. Der jetzt beantragte Preis beträgt 350 CHF/m², der daraus resultierende Baurechtszins CHF 51'346.75, also CHF 22'005.75 weniger pro Jahr. Der Wert des Grundstückes wurde im 2025 auf CHF 2.405 Mio. festgelegt und beträgt jetzt CHF 1.684 Mio., also CHF 721'000 weniger.
In der per 31.12.2024 durchgeführten Neubewertung der gemeindeeigenen Immobilien wurde der Verkehrswert dieser Parzelle auf 4165 CHF/m² geschätzt und das Grundstück wird in der Bilanz mit CHF 21.996 Mio. bewertet. Dies ist eine Differenz von CHF 316'000 zum vorliegenden Antrag. Auf dem Grundstück befindet sich ausserdem ein Gebäude mit einem Bilanzwert von CHF 287'000. Wird dieses nicht verkauft, ergibt sich im Total eine Wertkorrektur von CHF 603'000 zulasten der Gemeinderechnung.
In der Originalstellungnahme haben sich zwei Fehler eingeschlichen. Nachfolgend wird der korrigierte Abschnitt erneut publiziert:
In der per 31.12.2024 durchgeführten Neubewertung der gemeindeeigenen Immobilien wurde der Verkehrswert dieser Parzelle auf 416 CHF/m² geschätzt und das Grundstück wird in der Bilanz mit CHF 2 Mio. bewertet. Dies ist eine Differenz von CHF 316'000 zum vorliegenden Antrag. Auf dem Grundstück befindet sich ausserdem ein Gebäude mit einem Bilanzwert von CHF 287'000. Wird dieses nicht verkauft, ergibt sich im Total eine Wertkorrektur von CHF 603'000 zulasten der Gemeinderechnung.
Die Prüfung der GPK hat ergeben, dass die Wirksamkeit des Antrages gegeben ist und die Rechtmässigkeit, insbesondere bei der Behandlung der Rückweisungsanträge, nicht bestätigt werden kann. Das Kriterium der Wirtschaftlichkeit wird nicht erfüllt.