Traktandum 5
Genehmigung Budget 2027 sowie Festsetzung Steuerfuss und Bausteuerfuss 2027
A. Ausgangslage
Die Jahresrechnung 2025 schloss mit einem Ertragsüberschuss («Gewinn») von CHF 6.357 Mio. ab. Budgetiert war ein Gewinn von CHF 0.116 Mio. Die Nettoinvestitionen beliefen sich auf CHF 15.5 Mio. und fielen damit CHF 8.3 Mio. tiefer aus als budgetiert. Wesentlich zu diesem guten Ergebnis beigetragen haben die höheren Steuereinnahmen von CHF 3.2 Mio. gegenüber dem Budget. Es zeigt sich aber auch, dass das Ende 2024 gestartete Effizienzsteigerungsprogramm zunehmend Wirkung zeigt.
Auch die Hochrechnungen vom Jahr 2026 zeigen auf, dass zumindest ein Teil der höheren Steuereinnahmen nachhaltig ist. Die Ausgaben werden weiterhin sehr genau geprüft und priorisiert. Deswegen kann in der Jahresrechnung 2026 wiederum von einem positiven Resultat ausgegangen werden.
B. Budget 2027
Das vorliegende Budget 2027 weist einen Ertragsüberschuss von CHF 3'413’700 aus. Gegenüber dem Budget 2026 ist dies eine Verbesserung von CHF 2.3 Mio. Im Vergleich zum Budget 2026 nimmt der Gesamtaufwand von CHF 95.5 Mio. um CHF 2.1 Mio. auf CHF 97.6 Mio. zu. Der Gesamtertrag erhöht sich von CHF 96.7 Mio. um rund CHF 4.4 Mio. auf CHF 101.1 Mio.
Das budgetierte Ergebnis von CHF 3'413’700 ist umso erfreulicher, da im Bereich Bildung wesentliche Mehrkosten anfallen aufgrund vom neuen Bildungsgesetz. Ebenso wird als einmalige Ausgabe der Pensionskassenwechsel von SwissLife zur Glarner Pensionskasse beantragt. Damit sollen unsere Mitarbeitenden in der Verwaltung gleichgestellt werden, wie die Mitarbeitenden in der Bildung und den anderen Glarner Gemeinden, welche bereits bei der Glarner Pensionskasse versichert sind.
Aufgrund der gestiegenen Steuereinnahmen und des tiefen Zinsniveaus kann die Bausteuer, welche aufgrund der Sanierung und Erweiterung der lintharena AG erhoben wird, um 0.5% reduziert werden, was sehr erfreulich ist.
Die budgetierten Nettoinvestitionen belaufen sich für das Jahr 2027 auf CHF 13.4 Mio. Die Selbstfinanzierung beträgt CHF 10.3 Mio., woraus ein Finanzierungsfehlbetrag von CHF 3.1 Mio. resultiert.
C. Erfolgsrechnung
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Abweichungen der Kostenartengruppen des budgetierten Ergebnisses 2027 im Vergleich zum Budget 2026:
Die Budgetierung der Fiskalerträge ist stets eine Herausforderung und abhängig von vielen Annahmen:
- Entwicklung der Steuerkraft der einzelnen Personen resp. Anzahl der Bevölkerung?
- höhere Steuereinnahmen durch 13. AHV-Rente resp. deren Finanzierung über höhere Lohnabzüge?
- Wegfall Eigenmietwert? Gibt es höhere Steuerabzüge aufgrund noch getätigter Unterhaltsarbeiten?
- Arbeitsmarkt / Arbeitslosenquote?
- Teuerung?
- bei den juristischen Personen: Entwicklung der Gewinne, welche wiederum abhängig sind von
- nationalen und internationalen Gegebenheiten (Frankenstärke / Zölle im Export / Einschränkungen im Handelsverkehr)?
Das Budget 2027 sieht vor allem bei den natürlichen Personen eine weitere Steigerung der Steuererträge vor:
Im Budget 2027 sind Steuereinnahmen von CHF 65.5 Mio. vorgesehen. Der Steuerfuss liegt unverändert bei 60%.
Zur lintharena
Für bausteuerfinanzierte Objekte gelten ergänzend zu den Bestimmungen im Steuergesetz (StG; GS VI C/1/1; insbesondere Art. 129–131 für den Kanton und Art. 206a–206c für die Gemeinden) sowie Art. 5 FHV zudem folgende Vorgaben: Die Berechnung des Bausteuerzuschlages erfolgt auf Basis der Bausumme für die bausteuerfinanzierten Objekte und wird so festgesetzt, dass die Nutzungsdauern gemäss Artikel 3 FHV eingehalten werden. Gemäss HRM2 werden die Zuschläge mindestens alle fünf Jahre im Rahmen der Budgetierung basierend auf den Zahlen des letzten Jahresabschlusses der Gemeinden überprüft. Gemäss Rechnungslegungs-Handbuch HRM2 muss bei einer Veränderung eines Bausteuerzuschlags um mindestens 0,1 Prozentpunkte der einfachen Steuer bei der Gemeindeversammlung eine Anpassung des Bausteuerzuschlags beantragt werden.
Aufgrund der gestiegenen Steuereinnahmen und des tiefen Zinsniveaus würde sich die Amortisationszeit bei der lintharena AG verkürzen, weshalb der entsprechende Bausteuerzuschlag um 0.5% reduziert werden kann. Die Reduktion bedeutet tiefere Einnahmen von CHF 0.5 Mio. Im gleichen Umfang sinken die Kosten für die Abschreibungen.
Personalaufwand
Anstieg des Personalaufwandes um CHF 4.3 Mio. von CHF 45.9 Mio. auf CHF 50.2 Mio.
- Als Lohnerhöhung sind 1.5%, d.h. CHF 0.7 Mio. budgetiert worden
- Anschluss Pensionskasse an die Glarner Pensionskasse CHF 3.0 Mio.
- Die höheren Lohnkosten in der Bildung belaufen sich auf CHF 1.0 Mio.
Nachfolgend die Erläuterungen zu diesen drei Positionen:
- Erläuterungen zu den Lohnerhöhungen:
Der Landesindex der Konsumentenpreise Stand 18.06.2026 (www.seco.admin.ch) ergibt folgendes Bild:
| 2024 | 2025 | 2026 Prognose | 2027 Prognose |
| 1.1 % | 0.1 % | 0.6 % | 0.6 % |
Die Personalvertretung hat dem Gemeinderat den Antrag gestellt für Lohnerhöhungen von 1.5%. «Auf Grund der finanziellen Belastung verzichtet die Personalvertretung auf die nötige Forderung von ca. 2.5% der Lohnsumme für Lohnentwicklungen. Wir erachten es allerdings als nötig, mindestens 1.5% der Gesamtlohnsumme im Budget 2027 für den Teuerungsausgleich und die Lohnentwicklung einzustellen.
Die Personalvertretung der Gemeinde Glarus Nord beantragt dem Gemeinderat Glarus Nord:
- Für die Lohnentwicklung 2027 seien im Budget 2027 1.5% der aktuellen Lohnsumme einzustellen.
- 0.5% soll für alle Mitarbeitenden als voller Teuerungsausgleich des Jahres 2026 eingesetzt werden.
- 1.0% soll für individuelle bzw. strukturelle Lohnentwicklungen eingesetzt werden.
- Finanzielle Mittel für Mitarbeitende, welche mit einem Heranführungsfaktor in ihr Lohnband geführt werden sollen, sind mit einer separaten Position zu budgetieren.»
Der Gemeinderat hat folgende Lohnanpassungen im Budget vorgesehen:
- 0.5% für Teuerungsausgleich
- 1.0% für individuelle Anpassungen
Zusätzlich CHF 20’000 für strukturelle Lohnanpassungen (Mitarbeitende, welche unter dem Minimum vom Lohnband sind)
- Erläuterungen zum Anschluss an die Glaner Pensionskasse:
Mit dem Wechsel von SwissLife zur Glarner Pensionskasse wird eine einheitliche Vorsorgelösung für die Mitarbeitenden der Gemeinde Glarus Nord geschaffen. Der Gemeinderat und die Mitarbeitenden befürworten diesen Schritt ausdrücklich.
Voraussetzung für den Wechsel ist, dass die Gemeindeversammlung vom 11. November 2026 den notwendigen Kredit für den Einkauf in die Glarner Pensionskasse genehmigt.
Der Wechsel kostet die Gemeinde Glarus Nord insgesamt voraussichtlich CHF 3'045'000. Dem einmaligen Aufwand stehen tiefere laufende Arbeitgeberbeiträge gegenüber. Diese reduzieren sich voraussichtlich um rund CHF 57'241 pro Jahr. Diese Beträge sind im vorliegenden Budget 2027 eingestellt.
Für die ausführlichen Erläuterungen zu diesem Geschäft wird auf den separaten Antrag an die Gemeindeversammlung verwiesen.
- Bildung:
Mehrkosten insgesamt von CHF 1.4 Mio. gegenüber dem Budget 2026 / davon Lohnkosten CHF 1.0 Mio. Die Aufwandsteigerung im Budget 2027 ist hauptsächlich auf die vom Landrat am 25. Februar 2026 beschlossenen Änderungen des Bildungsgesetzes zurückzuführen.
Mit diesem Beschluss wurde das Vollzeitpensum einer Lehrperson von 30 auf 28 Lektionen reduziert. Obwohl die Jahresarbeitszeit unverändert geblieben ist, unterrichtet jede Vollzeitlehrperson zwei Lektionen weniger. Damit die gesetzlich vorgeschriebene Lektionentafel weiterhin erfüllt werden kann, müssen zusätzliche Lehrpersonen angestellt werden. Dies führt zu höheren Personalkosten und entsprechend höheren Sozialversicherungsbeiträgen.
Gleichzeitig wurde die maximale Klassengrösse von 24 auf 22 Schülerinnen und Schüler reduziert. Dadurch wurden in Glarus Nord vier zusätzliche Klassen, nach der ordentlichen Klassenplanung, eröffnet. Dies führt zu weiteren Personalkosten sowie zu einem höheren Bedarf in den Bereichen Schulische Heilpädagogik und Deutsch als Zweitsprache. Gleichzeitig steigen die Ausgaben für Lehrmittel, Informatik, Exkursionen, Schulreisen, Schülertransporte, die Aus- und Weiterbildung des zusätzlichen Personals sowie den Beitrag an die Sportschule.
Im Antrag des Regierungsrates wurden für die Umsetzung der Gesetzesänderungen im Wesentlichen lediglich Mehrkosten von rund CHF 510'000 aufgrund der Altersentlastung ausgewiesen. Die konkreten finanziellen Auswirkungen der Reduktion des Vollzeitpensums und der Klassengrössen konnten vom Kanton (Antwortschreiben auf die Interpellation der SVP-Fraktion «Kostenfolgen der Teilrevision Bildungsgesetz vom 2. Juli 2026») nicht beziffert werden, da diese von den Verhältnissen in den einzelnen Gemeinden abhängen und nur dort berechnet werden können. Auch wurde in der weiteren Beantwortung der Interpellation klargestellt, dass der Regierungsrat keinen Anlass darin sieht, dem Landrat eine angepasste Entscheidungsgrundlage vorzulegen. Die Gemeinde Glarus Nord hat bereits während der Projektarbeiten und der Vernehmlassung auf die zu erwartenden Mehrkosten hingewiesen. Die effektiven Auswirkungen konnten jedoch erst nach der konkreten Klassen- und Ressourcenplanung für das Schuljahr 2026/27 verlässlich berechnet werden.
Trotz der gesetzlichen Vorgaben konnten die finanziellen Auswirkungen durch gezielte Optimierungen deutlich reduziert werden. Dazu gehören insbesondere die Bildung von Mehrjahrgangsklassen innerhalb der gesetzlichen Vorgaben, die optimale Auslastung bestehender Personalressourcen sowie Einsparungen beim Sachaufwand. Ohne diese Massnahmen wäre die Aufwandsteigerung im Budget 2027 deutlich höher ausgefallen.
Die beiden vom Landrat beschlossenen Änderungen erklären den grössten Teil der budgetierten Aufwandsteigerung von rund CHF 1.4 Mio. im Budget 2027.
Sach- und übriger Betriebsaufwand
Reduktion der Kosten von CHF 19.6 Mio. um CHF 0.5 Mio. auf CHF 19.1 Mio. auf verschiedenen Positionen.
Reduktion der Ausgaben für Dienstleistungen Dritter (CHF -0.5 Mio.) beim baulichen und betrieblichen Unterhalt (CHF -0.3 Mio.), vorwiegend im Bereich der Strassen und Verkehrswege und bei den Planungen und Projektierungen Dritter (CHF -0.1 Mio.) Im Gegenzug steigt der Aufwand beim Informatik-Nutzungsaufwand (CHF +0.3 Mio.), sowie den Transporten (CHF +0.1 Mio.) Weitere Mehrkosten ergeben sich aufgrund der erwähnten Kostensteigerung im Bildungsbereich.
Transferaufwand und Transferertrag
Der Transferaufwand bleibt auf dem Niveau vom Budget 2026 bei CHF 8.2 Mio., wohingegen der Transferertrag von CHF 7.6 Mio. um CHF 0.4 Mio. auf CHF 8.0 Mio. ansteigt.
Es wird von höheren Entschädigungen an den Abwasserverband Glarnerland AVG für die Abwasserreinigung von CHF +0.3 Mio. ausgegangen. Im Gegenzug reduzieren sich die Beiträge an priv. Organisationen ohne Erwerbszweck um CHF -0.3 Mio. Die Gemeinde Glarus Nord bleibt weiterhin eine Gebergemeinde im kantonalen Finanzausgleich, im Vergleich zum Budget 2026 steigt der Beitrag um CHF +0.1 Mio. Im Gegenzug wird von höheren Grundstückgewinnsteuern von CHF +0.3 Mio. ausgegangen, was den Anstieg des Transferertrages erklärt.
Ergebnis aus Finanzierung
Der Saldi von Finanzertrag und Finanzaufwand zwischen dem Budget 2026 und dem vorliegenden Budget 2027 beträgt CHF 1.2 Mio. (besseres Ergebnis)
Im Budget 2026 wurde ein Verlust aus Liegenschaften-Verkäufen von CHF 1.1 Mio. für Grundstücks-Parzellen beim Flugplatz Mollis vorgesehen. Im Budget 2027 ist das Baurecht der Schranerwiese (GV-Beschluss vom 20.06.2026) berücksichtigt mit einem Baurechtszins von jährlich CHF 54’272 und einer entsprechenden Anpassung des Marktwertes der betroffenen Parzelle von CHF 54'300 (Buchgewinn). Zudem ist ein Verkauf von 2 Parzellen in Filzbach mit einem Buchgewinn von CHF 0.22 Mio. eingeplant.
Der Zinsaufwand für Darlehen konnte im Budget 2027 reduziert werden um CHF 0.3 Mio. aufgrund dem anhaltend tiefen Zinsumfeld und weil weniger Fremdmittel benötigt wurden aufgrund der guten Ergebnisse.
D. Erfolgsrechnung nach Ressort
Die Budgets 2027 der einzelnen Ressorts weisen folgende absoluten Netto-Saldi aus:
weiterhin gestiegen:
Nachfolgend die grössten Abweichungen Budget 2027 gegenüber dem Budget 2026:
Präsidiales
Anstieg der Kosten um CHF 2.8 Mio. (ohne PK-Wechsel wäre es eine Reduktion der Kosten um CHF -0.2 Mio.)
- CHF +3.0 Mio. Anschluss Pensionskasse an die Glarner Pensionskasse
- CHF -0.1 Mio. Tiefere Ausgaben für Dienstleistungen und Honorare
- CHF -0.1 Mio. Tiefere Lohnkosten aufgrund personeller Wechsel
Bildung
Aufwandsteigerung von CHF +1.4 Mio.:
- CHF +1.0 Mio. Mehrkosten bei den Lohnkosten (inkl. entsprechend höhere Sozialleistungen):
-
CHF
-0.2 Mio. Tiefere Löhne des Betriebs-
und Verwaltungspersonals
-
CHF
+1.1 Mio. Mehr Lohnkosten Lehrpersonen
-
CHF
+0.1 Mio. Erhöhter Bedarf Schulische
Heilpädagogik, Einführungsklasse, DaZ (Deutsch als Zweitsprache) und Logopädie
- CHF +0.1 Mio. Tiefere Entschädigungen für Tagesbetreuung
- CHF +0.1 Mio. Höherer Beitrag Sportschule
- CHF +0.1 Mio. Aus-/Weiterbildung Personal
- CHF +0.1 Mio. Zunahme Informatik Nutzungsaufwand
- CHF +0.2 Mio. Diverse weitere Zusatzkosten für Schülertransporte etc.
- CHF -0.1 Mio. Höhere Entschädigungen Schulische Heilpädagogik und Logopädie
Gesellschaft
Reduktion der Kosten um CHF -0.3 Mio.:
- CHF -0.2 Mio. Tiefere Beiträge an öffentliche Gemeinwesen und Dritte (lintharena, Tourismus)
- CHF -0.1 Mio. Höherer Transferertrag (Feuerwehr-Ersatzabgabe, Beiträge an Anschaffungen)
Wald und Landwirtschaft
Reduktion der Kosten um CHF -0.4 Mio.:
- CHF +0.1 Mio. Höhere Kosten Unterhalt Forststrassen (interne Verschiebung von Ressort Bau und Umwelt)
- CHF -0.2 Mio. Tiefere Dienstleistungen Dritter (Mehrleistungen mit eigenem Personal)
- CHF -0.3 Mio. Höhere Erlöse aus Verkäufen
Bau und Umwelt
Reduktion der Kosten um CHF -1.3 Mio.:
- CHF -0.7 Mio. Tieferer Baulicher und betrieblicher Unterhalt
- CHF -0.5 Mio. Tiefere Einlagen in die Spezialfinanzierung und Fonds
- CHF -0.3 Mio. Tiefere Dienstleistungen und Honorare
- CHF -0.1 Mio. Tiefere Beiträge an öffentliche Gemeinwesen und Dritte
- CHF +0.3 Mio. Höhere Entschädigungen an öffentliche Gemeinwesen und Dritte
- CHF +0.2 Mio. Höherer Personalaufwand
- CHF +0.2 Mio. Tiefere Entgelte v.a. für Benützungsgebühren und Dienstleistungen
Liegenschaften
Reduktion der Kosten um CHF -0.4 Mio.:
- CHF +0.3 Mio. Höherer baulicher und betrieblicher Unterhalt
- CHF -0.1 Mio. Wertberichtigung (Aufwertung) Anlagen FV (Schranerwiese)
- CHF -0.2 Mio. Gewinn aus Verkauf von Grundstücken (Filzbach)
- CHF -0.2 Mio. Tiefere Kalkulatorische Zinsen und Finanzaufwand
Finanzen und Beteiligungen
Ertragssteigerung von CHF -4.1 Mio.:
- CHF +0.1 Mio. Höherer
Informatik- und Nutzungsaufwand
(Digitalisierungsprojekte / Zusatzlizenzen Umstellung M365) - CHF -0.3 Mio. Höher budgetierte Grundstückgewinnsteuer
- CHF -4.1 Mio. Höherer Fiskalertrag (ohne. Bausteuern)
- CHF +0.1 Mio. Höhere Finanzausgleichskosten Kanton
E. Investitionsrechnung 2027 / Finanzierung
Die Nettoinvestitionen liegen für das Budget 2027 mit CHF 13.4 Mio. um CHF 0.9 Mio. unter dem Budget 2026 von CHF 14.3 Mio.
Die grössten Ausgabenpositionen entfallen dabei auf die Einzelprojekte (>TCHF 500):
- Bau und Umwelt
- Werksanierung Schiltstrasse-Seidenstrasse, Oberurnen, TCHF 1'300
- Werksanierung Hinterdorfstrasse, Mollis, TCHF 890
- Werksanierung Bahnhofstrasse, Mollis, TCHF 825
- Liegenschaften:
- Erweiterung Schulhaus Büel, Niederurnen, TCHF 4'000
- Neubau Feuerwehrgebäude Kerenzen und Erw. Schulraum, TCHF 4'521 (Netto TCHF 2'871)
Die Selbstfinanzierung (Geldzufluss aus der Erfolgsrechnung) liegt bei CHF 10.3 Mio. Zusammen mit den Nettoinvestitionen von CHF 13.4 Mio. ergibt sich ein Finanzierungsfehlbetrag von CHF 3.1 Mio. Diese Mittel müssen durch Aufnahme von Darlehen auf dem Kapitalmarkt beschafft werden.
F. Finanzplan und Kennzahlen 2028 - 2030
Der Finanzplan prognostiziert Ertragsüberschüsse in den Planjahren 2028-2030 zwischen je CHF 6.4 Mio. bis CHF 6.7 Mio. Im Finanzplan ist in den Jahren 2028-2030 ein Investitionsvolumen von kumuliert rund CHF 52.0 Mio. geplant. Die Selbstfinanzierung beträgt im gleichen Zeitraum CHF 43.2 Mio. bzw. der Finanzierungsfehlbetrag CHF 8.8 Mio.
Die Planjahre basieren auf den Grundlagen des vorliegenden Budget 2027. Eine Teuerungs- und Wachstumsentwicklung ist berücksichtigt. Im Planjahr 2028ff. sind keine Steuerfussanpassungen eingerechnet, um das Ergebnis der Erfolgsrechnung zu stabilisieren.
Die von den Ressorts ermittelten Investitionen belaufen sich für 2028 auf netto CHF 17.7 Mio., für 2029 auf CHF 16.9 Mio., und für 2030 auf CHF 17.3 Mio. Der Selbstfinanzierungsgrad steigt auf 88%.
G. Steuerfuss und Bausteuerzuschlag
Für das vorliegende Budget 2027 wird beantragt den Steuerfuss auf 60% zu belassen.
Für die Erweiterung und Sanierung lintharena beträgt der Bausteuerzuschlag 0.5% (bisher 1.0%) und für die Schulraumerweiterung Linth-Escher 0.5% und für den Neubau Schulhaus Obererlen 1.5%. Der Bausteuerzuschlag insgesamt beträgt damit 2.5% (bisher 3.0%).
H. Budget 2027 – Prozess und Beurteilung
Die Gemeinde konnte in den letzten Jahren in finanzieller Hinsicht eine sehr erfreuliche Entwicklung erfahren. Die höheren Steuereinnahmen sowie die eingeleiteten Optimierungsmassnahmen (Prozesse, Digitalisierung, Ausgabencontrolling) tragen zunehmend zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation bei.
Der diesjährige
Budgetprozess wurde sehr intensiv geführt. In mehreren Workshops und Sitzungen
wurden die einzelnen Budgetpositionen mit der Geschäftsleitung und den
verantwortlichen Mitarbeitenden besprochen und verifiziert. Auch der
Gemeinderat hat an mehreren Sitzungen die einzelnen Budget-Anträge nochmals
sehr kritisch hinterfragt und geprüft.
- Was ist notwendig? Sind alle Kosten und Erträge berücksichtigt?
- Was ist realisierbar mit den personellen Verfügbarkeiten?
- Wo gibt es Optimierungs- und Synergiepotential?
- Sind die Verbesserungen aufgrund dem Effizienzprogramm genügend abgebildet?
Es ist äusserst erfreulich, dass ein sehr positives Ergebnis budgetiert werden kann. Dies trotz den besonderen Einflüssen:
- Ausgaben für den Anschluss an die Glarner Pensionskasse
- Stark gestiegene Ausgaben im Bildungsbereich
Besonders erfreulich ist, dass trotz dieser Sonderkosten eine Steuerreduktion um 0.5% (Bausteuer lintharena) im Budget eingestellt werden konnte.
Ohne die einmaligen Kosten für den Anschluss an die Glarner Pensionskasse wäre der Selbstfinanzierungsgrad fast 100%. Damit kann die Gemeinde Glarus Nord zuversichtlich sein, dass in den nächsten Jahren die Investitionen zunehmend mit selbst erwirtschafteten Mitteln finanziert werden können und die hohen Schulden nicht weiter ansteigen und bestenfalls auch reduziert werden können. Neue Ausgaben müssen aber weiterhin sehr kritisch auf ihre Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden.
I. Anträge
Der Gemeinderat beantragt:
- Das Budget der Erfolgsrechnung 2027 sei zu genehmigen.
- Das Budget der Investitionsrechnung 2027 sei zu genehmigen.
- Der Gemeindeanteil des Steuerfusses für das Jahr 2027 sei auf 60% festzulegen.
- Der Bausteuerzuschlag für das Jahr 2027 sei auf 2.5% festzulegen.
- Vom Finanzplan 2028 - 2030 sei Kenntnis zu nehmen.
Der Gemeinderat sei zu beauftragen, alle Anpassungen, welche durch die Gemeindeversammlung im Budget 2027 entschieden werden, nachzuführen.
Beilagen:
- Gesamtübersicht Budget 2027
- Gestufter Erfolgsausweis Budget 2027
- Erfolgsrechnung Budget 2027 - Übersicht Ressorts
- Erfolgsrechnung Budget 2027 - Institutionelle Gliederung
- Erfolgsrechnung Budget 2027 – Kostenarten
- Investitionen Budget 2027
- Kommentare Investitionen 2027
- Finanzkennzahlen 2023 – 2027
- Gesamtübersicht Finanzplan 2028 – 2030
- Finanzplan 2028 - 2031 Investitionen
Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Der GPK standen zur Prüfung des Geschäfts folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Protokollauszug der Gemeinderatssitzung vom 09.09.2026 mit Beschluss des Bulletintextes
- Finale Version des Budgets mit begleitenden Unterlagen (106 Seiten)
Der Gemeindepräsident sowie die designierte Bereichsleiterin Finanzen und Beteiligungen präsentierten und erläuterten der GPK das Budget 2027 am 15.09.2026. Anlässlich dieser Präsentation wurde die GPK auch darüber informiert, dass im Bereich Wasser und Abwasser über Jahre Rechnungen zum Teil nicht gestellt wurden. Ein grosser Teil dieser Forderungen ist mittlerweile verjährt. Es wird von einem Schaden in der Höhe von CHF 120'000 ausgegangen.
Im Vergleich zu den Vorjahren ist der Bulletintext wiederum ausführlich und detailliert ausgestaltet. Die GPK verzichtet deshalb darauf, auf einzelne Positionen im Detail einzugehen.
Das vorliegende Budget 2027 sieht einen Ertragsüberschuss von CHF 3.414 Mio. vor. Gegenüber dem Budget 2026 entspricht dies einer Verbesserung von CHF 2.280 Mio. Der Gesamtertrag steigt gegenüber dem Vorjahr um rund CHF 4.4 Mio. auf CHF 101.0 Mio. Grund dafür sind die höheren erwartete Fiskalerträge. Die Steuererträge werden mit CHF 65.5 Mio. budgetiert, was gegenüber dem Budget 2026 einer Zunahme von CHF 4.2 Mio. entspricht. Insbesondere bei den natürlichen Personen wird mit weiter steigenden Steuererträgen gerechnet.
Der Gesamtaufwand steigt gegenüber dem Budget 2026 um rund CHF 2.1 Mio. auf CHF 97.6 Mio. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Budget 2027 einmalige Kosten von CHF 3.045 Mio. für den Anschluss der Mitarbeitenden der Verwaltung an die Glarner Pensionskasse eingestellt sind, der in einem separaten Geschäft behandelt wird.
Im Bereich Bildung steigen die Nettoausgaben gegenüber dem Budget 2026 um CHF 1.398 Mio. auf CHF 34.149 Mio. Damit entfallen weiterhin rund 56 % der Ausgaben der Gemeinde auf die Bildung. Die Mehrkosten sind hauptsächlich auf die Revision des Bildungsgesetzes zurückzuführen, das eine Reduktion des Vollzeitpensum Lehrer von 30 auf 28 Lektionen und eine Reduktion der maximalen Klassengrösse von 24 auf 22 Schüler beinhaltet. Dies führt zu höheren Personal- und Folgekosten. Die GPK weist darauf hin, dass die Gemeinde auf einen grossen Teil dieser Kosten nur beschränkt Einfluss nehmen kann.
Der Personalaufwand steigt gegenüber dem Budget 2026 um CHF 4.329 Mio. auf CHF 50.209 Mio. Neben dem einmaligen Aufwand für den Pensionskassenwechsel sind hierfür eine Lohnentwicklung von 1.5 % sowie höhere Personalkosten im Bildungsbereich massgeblich.
Die Nettoinvestitionen betragen im Budget 2027 CHF 13.4 Mio. und liegen damit um CHF 0.9 Mio. unter dem Budget 2026. Die Selbstfinanzierung beträgt CHF 10.3 Mio., womit ein Finanzierungsfehlbetrag von CHF 3.1 Mio. resultiert. Dieser Betrag muss durch zusätzliche Fremdmittel finanziert werden. Der Selbstfinanzierungsgrad verbessert sich gegenüber dem Budget 2026 von 58 % auf 77 %, liegt damit aber weiterhin knapp unter dem langfristig angestrebten Wert von 80 %.
Die GPK hält fest, dass die finanzielle Entwicklung weiterhin von der tatsächlichen Realisierung der budgetierten Investitionen, dem Steuerertrag und dem Zinsumfeld abhängt. Für die Jahre 2028 bis 2030 rechnet der Finanzplan mit Nettoinvestitionen von insgesamt rund CHF 52.0 Mio. und mit kumulierten Finanzierungsfehlbeträgen von weiteren CHF 8.8 Mio. Die Nettoschuld pro Einwohner steigt gemäss Finanzplan von CHF 1'567 im Budget 2027 auf CHF 1'975 im Jahr 2030.
Der Gemeinderat beantragt die Reduktion der Bausteuer für die Lintharena von 1.0 % auf 0.5 %. Die Reduktion steht im Zusammenhang mit dem Anstieg der Steuereinnahmen, der zur Folge hat, dass ein Steuerprozent den benötigten Betrag mittlerweile weit überschreitet. Im Antrag des Gemeinderats ist fälschlich von der lintharena ag die Rede. Es geht hier jedoch um die Finanzierung der gemeindeeigenen Liegenschaft und nicht um die Betreibergesellschaft. Die GPK hält fest, dass die Berechnungsgrundlagen sowie die gesamte finanzielle Belastung der gesamten Anlage für die Stimmbürger transparent und nachvollziehbar ausgewiesen werden sollten.
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Genehmigung des Budgets der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung 2027. Die Gemeindesteuer soll unverändert bei 60 % verbleiben. Die gesamte Bausteuer soll von bisher 3.0 % auf neu 2.5 % reduziert werden. Damit sinkt der Gesamtsteuerfuss von 63.0 auf 62.5 %.
Die Festsetzung der Gemeinde- und der Bausteuer sowie die Beschlussfassung über das Budget obliegen der Gemeindeversammlung.