Traktandum 10
Anpassung Leistungsvereinbarung FC Linth 04
A. Ausgangslage
Die Gemeinde Glarus Nord steht in einer Leistungsvereinbarung mit dem FC Linth 04, welche im Jahr 2022 abgeschlossen wurde. Seit dem Abschluss dieser Leistungsvereinbarung haben sich die Ausgangslage sowie die Rahmenbedingungen wesentlich verändert.
Während die aktuelle Leistungsvereinbarung einen jährlichen Beitrag von CHF 75'000 vorsieht, haben sich die Kostenstrukturen in der lintharena ag deutlich erhöht. Während zum Zeitpunkt des Abschlusses primär die Nutzung der Garderoben berücksichtigt wurde, werden durch den FC Linth 04 mittlerweile auch die Fussballplätze sowie die weiteren Infrastrukturen, welche die lintharena ag im Auftrag der Gemeinde Glarus Nord betreibt, genutzt. Die daraus resultierenden Kosten belaufen sich auf rund CHF 110’000 jährlich.
Parallel dazu ist auch die Nutzung der Sportanlagen durch den FC Linth 04 kontinuierlich gestiegen, da der Verein stetig gewachsen ist. Die aktuelle Entschädigung im Rahmen der bestehenden Leistungsvereinbarung deckt diese erweiterten Leistungen und die veränderten Rahmenbedingungen nicht mehr ab. Die daraus gesamthaft resultierenden Kosten belaufen sich auf CHF 166'850 jährlich. Dies würde eine Erhöhung der Beitragsleistung um CHF 91'850 bedeuten.
Entsprechend suchten Vertreter der Gemeinde Glarus Nord, der lintharena ag sowie des FC Linth 04 aktiv den Austausch, um die zukünftige Ausrichtung betreffend Rollen, Verantwortlichkeiten und finanziellen Beiträgen zu klären. Dies führte zu Einigkeit, dass die bestehende Leistungsvereinbarung überprüft und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden soll. Die Verhandlungen fanden im Jahr 2025 statt und wurden gemeindeintern auch mit dem Bereich Liegenschaften koordiniert.
Entsprechend liegt nun folgende Leistungsvereinbarung zur Behandlung vor:
Es wird die folgende Leistungsvereinbarung über die finanziellen Beiträge an den Verein FC Linth 04 über den Zeitraum 01.01.2026 - 31.12.2030 abgeschlossen:
Artikel 1: Grundlagen
Diese Leistungsvereinbarung regelt die Ausrichtung des jährlichen Beitrags der Auftraggeberin an den Auftragnehmer und die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Vereinbarungsparteien. Die Erbringung dieser Leistung durch die Gemeinde basiert auf den Bestimmungen des "Beitragsreglements für Vereine" und den im "Kulturleitbild" aufgeführten Kriterien für die Kulturförderung der Gemeinde.
Artikel 2: Leistungen des Auftragnehmers
2.1 Vereinszweck
Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich nach dem in den Vereinsstatuten vom 30. März 2004 (Anhang 1) unter Art. 1 definierten Vereinszweck. Der Verein FC Linth 04 bezweckt die Ausübung des Fussballsports sowie die Pflege der Kameradschaft und der Geselligkeit.
2.2 Allgemeine Leistungen für die Auftraggeberin
Der Auftragnehmer bietet Jungen und Mädchen, Männern und Frauen aller Altersstufen (Aktive und Junioren/-innen) Gelegenheit, dem Vereinszweck nachzuleben und Fussball zu spielen. Der Auftragnehmer stellt einen geregelten Fussballbetrieb sicher und fördert sowohl den Breiten- als auch den Leistungssport. Er stellt sicher, dass seine Mitglieder in den verschiedenen Mannschaften (aktuell 27 Mannschaften plus 2 Fussballschulen) gemäss ihrem Leistungsstand gefördert werden und an Wettbewerben teilnehmen können. Der FC Linth 04 spielt in der 2. Liga Interregion und ist als Verein Mitglied des Schweizerischen Fussball-Verbandes (SFV), des Fussballverbandes Region Ostschweiz (OFV) und des Glarner Kantonalfussballverbandes (GKFV).
2.3 Spezielle Leistungen für die Auftraggeberin:
Juniorenabteilung und Zusammenarbeit mit Talentschulen
- Um für den Verein neue Mitglieder zu rekrutieren, engagiert sich der Auftragnehmer stark in der Jugendausbildung, indem er insbesondere zwei Fussballschulen, eine in Näfels und eine in Niederurnen, betreibt und sich für die Nachwuchsförderung einsetzt. Verbunden mit der Perspektive auf Leistungssport bestehen Optionen zu überregionaler Zusammenarbeit mit dem Team Glarnerland, dem FC Rapperswil-Jona und dem FCO.
- Die Schüler werden in wöchentlichen Lektionen durch gut ausgebildete Trainer (J&S) unterrichtet. Sie erhalten eine fundierte Ausbildung, welche ihnen ermöglicht, in der Juniorenmannschaft zu spielen.
- Besonders ambitionierte Junioren erhalten die Möglichkeit, mehrmals wöchentlich zu trainieren und im Team Glarnerland zu spielen.
2.4 Berichterstattung
Die Berichterstattung durch den Leistungserbringer erfolgt durch die Zustellung folgender Unterlagen bis zum 30. November des jeweiligen Kalenderjahres (HV jeweils Oktober/November; Saisonschluss 30. Juni).
- Letztjähriger Jahresbericht mit Aktivitätenliste;
- Bilanz und Erfolgsrechnung (von der HV genehmigt).
Artikel 3: Leistungen Auftraggeberin
- Die Auftraggeberin zahlt dem Auftragnehmer für die Leistungen (Juniorenförderung) gemäss Punkt 2.3. (Spezielle Leistungen) für die Auftraggeberin pro Jahr einen Beitrag in der Höhe von CHF 10'000. Dieser wird jeweils per 31. Januar ausgerichtet.
- Die Auftraggeberin bezahlt dem Auftragnehmer gegen Rechnungsstellung, für die Mietgebühren der Sportanlage Allmeind in Niederurnen für Trainings- und Heimspiele jährlich eine Summe von CHF 6'850.
- Die Auftraggeberin bezahlt dem Auftragnehmer gegen Rechnungsstellung, für Mietgebühren von Sportanlagen (Belegung Fussballplätze, Hallenplätze, Garderoben, Containerstellplätze etc.) jährlich eine Summe von CHF 110'000. Dieser Betrag wird anlässlich einer jährlich durchgeführten Standortbestimmung mit der Gemeinde, dem FC Linth 04 und der Lintharena besprochen und bei Bedarf angepasst. Änderungen der Rechnungsstellung der lintharena werden mit der Defizitgarantie der Gemeinde verrechnet
- Die Auftraggeberin übernimmt und erlässt dem Auftragnehmer die Kosten für den laufenden Unterhalt (u.a. Strom, Wasser, Abwasser, Abfall etc.) der benützten, gemeindeeigenen Sportanlagen (insbesondere in Niederurnen), rund CHF 30'000 jährlich
- Die Auftragnehmerin erhält von der Auftraggeberin für die in Rechnung gestellten Belegungskosten für Trainings in den verschiedenen Turnhallen in Mollis, Näfels, Niederurnen und Ziegelbrücke und deren Unterhaltskosten jährlich eine Entschädigung von CHF 10'000)
- Clubhaus «Allmeind», Niederurnen
Die Benützung des Clubhauses «Allmeind» ist im Grundbuch des Kantons Glarus Beleg 1531, 30.06.2016 zu Lasten Parz, 1077 GB Niederurnen, zu Gunsten FC Linth 04 geregelt - Die Reservation und Nutzung der Räumlichkeiten richten sich nach dem "Benutzerreglement für die öffentlichen Infrastrukturen der Gemeinde Glarus Nord" vom 1. Mai 2019 und ist Sache des Nutzers.
- Sämtliche früheren Vereinbarungen mit dem FC Linth 04 (z.B., Lintharena, Vereinbarung Fussballplätze 2005, usw.) werden durch diese Leistungsvereinbarung ersetzt.
Artikel 4: Dauer, Kündigung, Fortsetzung
Diese Vereinbarung tritt rückwirkend per 1. Januar 2026 in Kraft. Die Dauer der Leistungsvereinbarung ist auf die Legislaturperiode beschränkt (2027 - 2030) und muss nach Ablauf für die neue Legislaturperiode erneuert werden.
Kommt eine Partei mit wesentlichen Pflichten oder Leistungen in Verzug und schafft innert Frist keine Abhilfe, so ist die Gegenpartei berechtigt, die Vereinbarung mit einer Frist von drei Monaten auf Ende des Kalenderjahres zu kündigen. Die Vereinbarungsparteien erklären die Absicht, sich rechtzeitig vor Ende der Laufzeit dieser Leistungsvereinbarung über den Abschluss einer Folgevereinbarung zu verständigen. Eine Kündigung entbindet - bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - nicht von den bestehenden Verpflichtungen.
Artikel 5: Inkrafttreten
Die Leistungsvereinbarung tritt rückwirkend per 1. Januar 2026 in Kraft.
Glarus Nord, 22. Juni 2026
B. Materielles und gesetzliche Grundlagen
Gemeindegesetz Kanton Glarus vom 04.05.2025 (Stand 01.01.2026), Gemeindeordnung Glarus Nord vom 01.01.2020; Finanzhaushaltsgesetz vom 03.05.2009 (Stand 01.01.2026); Finanzhaushaltverordnung vom 31.08.2022 (Stand 01.01.2023)
C. Finanzielle Auswirkungen und Angaben zur Finanzierung
Die Leistungsvereinbarung wird für 4 Jahre abgeschlossen, was insgesamt einem Betrag von CHF 677'400 (CHF 166'850 pro Jahr) entspricht.
Antrag für einen Zusatz- und Nachtragskredit für das Jahr 2026:
Im Budget 2026 wurde dafür lediglich CHF 30’000 budgetiert. Es wird ein Zusatz- und Nachtragskredit für die Differenz in Höhe von CHF 136’850 für das Jahr 2026 beantragt.
Antrag / Anträge
- Die unterbreitete Leistungsvereinbarung mit dem Verein FC Linth 04 sei zu genehmigen und rückwirkend per 01. Januar 2026 in Kraft zu setzen.
- Der Zusatz- und Nachtragskredit 2026 von CHF 136'850 für den FC Linth 04 sei zu genehmigen.