Traktandum 2
Genehmigung Jahresbericht 2025 - 2026 der Geschäftsprüfungskommission Glarus Nord
Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Einleitung
Im vierten Jahr der Legislatur 2022-2026 arbeitete die GPK nach wie vor in derselben Zusammensetzung: Die sechs Kommissionsmitglieder waren Priska Müller Wahl, Niederurnen, Richard Lendi, Näfels, Beat Noser, Oberurnen, Christoph Zwicky, Obstalden, Andreas Lienhard, Bilten und Veronika Britt, Mollis. Rolf Stöckli, Ziegelbrücke, amtete als Präsident. Im vergangenen Jahr traf sich die Kommission zu 13, im Laufe der Legislatur zu 55 Sitzungen. Neben ihren anderen Tätigkeiten prüfte sie für die beiden Gemeindeversammlungen vom November 2025 und vom Juni 2026 14 Geschäfte, während der Zeit von Juli 2022 bis Juni 2026 deren 56.
Qualität der Prüfunterlagen
Die im Bericht des Vorjahres erwähnte Verbesserung der Qualität der von der GPK geprüften Unterlagen war nicht von Dauer. Nach wie vor erfährt die GPK oft erst durch die Medienmitteilungen von wichtigen Vorgängen und hat noch immer keinen direkten Zugriff auf die von ihr zu prüfenden Dokumente. Je nach Thema besteht weiterhin eine geringe Bereitschaft, ihr diesen Zugang zu gewähren oder sie mit den gewünschten Informationen zu beliefern.
Um nur Beispiele aus zwei Ressorts zu erwähnen: Bei Bau und Umwelt fanden bei Entscheiden über Baugesuche Kompetenzdelegationen statt, die anhand der Protokolle nicht nachvollzogen werden konnten. Für die verspätete Bearbeitung weiterer Gesuche wurde keine Erklärung gefunden. Bei einem anderen Fall im Ressort Liegenschaften, beim Widerruf der Vergabe für die Lieferung der Schränke für das Schulhaus Obererlen und der Neuvergabe an den Arbeitgeber des Ressortleiters, erhielt die GPK erst nach Monaten Einblick in die relevanten Dokumente. Auch danach, als ihr die Gerichtsunterlagen zur Verfügung standen, war sie nicht in der Lage, den Entscheidungsprozess nachzuvollziehen und beispielsweise die Einhaltung der Ausstandsregelung zu überprüfen. Bei einer weiteren von der GPK geprüften Vergabe im Einladungsverfahren stellte sich heraus, dass die Dokumente nicht ordnungsgemäss abgelegt waren und kein Offertöffnungsprotokoll erstellt wurde.
Befragung der Ressorts und Bereichsleitungen
Die jährlichen Befragungen der Ressorts und Bereichsleitungen fanden von November 2025 bis Januar 2026 statt.
ESAF
Rückblickend wurde noch einmal das ESAF thematisiert. Die GPK konnte keine ausserplanmässigen Vorkommnisse feststellen. Die erhöhte Arbeitslast in einigen Bereichen war bereits eingeplant, so dass die übrigen, nicht dringenden Pendenzen verschoben werden konnten. Auf der finanziellen Seite wurde der Beschluss der Gemeindeversammlung vom 06.06.2023 eingehalten und das ESAF mit einem Betrag von total CHF 800'000 unterstützt.
Organisation
Bei den Stellvertreterregelungen, die von der GPK regelmässig überprüft wurden, konnte bis auf die Stufe der Geschäftsleitung eine deutliche Verbesserung festgestellt werden. Die Stellvertretung des Gemeindepräsidenten ist, selbst bei kurzen Abwesenheiten, nach wie vor ungelöst und lässt sich wohl im Rahmen der aktuellen Gemeindeordnung auch nicht gewährleisten.
Im Personalwesen ist der überarbeitete Rekrutierungsprozess positiv aufgefallen, der zu kürzerer Durchlaufzeit der Bewerbungen geführt hat. Andererseits musste die GPK zur Kenntnis nehmen, dass die Mitarbeiterbefragung, die zum zweiten Mal ein Legislaturziel war, wiederum nicht angegangen wurde.
Finanzen
Im Finanzwesen wurde das Mahnwesen neu organisiert, was zu deutlicher Verkürzung der Zahlungsfristen und damit zu geringeren Ausständen geführt hat. Ob dies positive Auswirkungen auf den Ertrag haben wird, lässt sich zur Zeit noch nicht beurteilen.
Der Umgang mit den unselbständigen Baurechten, den sogenannten «Hüttli», wurde von der GPK seit Jahren bemängelt. Seit längerem wurden die Zinsen zum Teil nicht mehr, in anderen Fällen überhaupt nie erhoben. Der Gemeinderat hat im 2025 die alten Reglemente aufgehoben und beschlossen, kein neues Reglement einzuführen, sondern individuelle Verträge für jede Liegenschaft abzuschliessen. Die neuen Verträge wurden, anders als gegenüber der GPK angekündigt, bis Ende Jahr nicht erstellt. Mittlerweile sind mögliche Forderungen der Gemeinde in der Höhe von mehr als CHF 700'000 verjährt.
Bei der Mehrwertsteuer wurde an der Gemeindeversammlung vom 10.11.2025 erwähnt, dass der Gemeinderat eine teilweise Änderung erwägt, indem er einige Liegenschaften freiwillig der MWST unterstellt. Von dieser Anpassung versprach er sich Mehrerträge in Millionenhöhe. Die GPK stand diesem Projekt von Anfang an kritisch gegenüber. Nach ihrer Ansicht bewegte es sich einerseits in einer rechtlichen Grauzone, andererseits basierte es auf einem teilweise falschen Verständnis über die Funktionsweise der Mehrwertsteuer. Das Vorhaben, welches Beratungskosten von mehreren 10'000 Franken verursacht hat, wurde vom Gemeinderat in der Zwischenzeit aufgegeben. Die Revisionsgesellschaft der Gemeinde, die als zweite Beratungsfirma beigezogen wurde, wurde von der GPK ermahnt, die Revisions- und die Beratungstätigkeit sauber zu trennen.
Sicherheit
Nach dem Vorfall vom März 2024 mit der gefälschten Rechnung wurde die IT-Sicherheit deutlich verbessert, vor allem was die Schulung der Mitarbeiter angeht. Trotzdem wurden im vergangenen Jahr wieder Vorfälle verzeichnet, die zu finanziellem Schaden geführt haben.
Bei der allgemeinen Betriebssicherheit sind Verbesserungen der Organisation sichtbar. Allerdings fehlt im zuständigen Ressort die Übersicht über den genauen Stand der Massnahmen, zum Beispiel in welchen Gebäuden bereits eine Evakuationsübung stattgefunden und wo der Kanton die Brandschutzkontrollen durchgeführt hat.
Externe Organisationen
Ein Hauptthema der diesjährigen Befragung war die Mitgliedschaft der Gemeinde in externen Organisationen wie Vereinen, Stiftungen, Korporationen und Zweckverbänden. Diese Organisationen traten im 2025 zum ersten Mal überhaupt ins Blickfeld des Gemeinderates und der Geschäftsleitung. Es wurde ein Inventar der Organisationen erstellt, in dem sie entsprechend ihren finanziellen Auswirkungen drei Gruppen zugewiesen wurden. Der Gemeinderat hat festgestellt, dass mit den Vertretern der Gemeinde in diesen Organisationen, sofern sie nicht dem Rat selber angehören, im Laufe der Jahre nie eine Kommunikation stattgefunden hat. Der GPK ist ausserdem aufgefallen, dass auch in den anderen Fällen nie eine Diskussion im Rat stattfand. Insbesondere wurden die Interessen der Gemeinde in diesen Organisationen nie definiert und den Gemeindevertretern kommuniziert. Bei den Zweckverbänden fand auch nie ein Informationsaustausch mit anderen Verbandsgemeinden statt.
Die Vernachlässigung der Zweckverbände hängt nach Ansicht der GPK damit zusammen, dass sie als Spezialfinanzierungen geführt werden, also mittelfristig für die Gemeinde keine Kosten verursachen.
Besprechung mit dem Gemeinderat
Am 26.03.2026 fand eine Besprechung der GPK mit dem Gemeinderat statt, an der sie ihm die Zwischenresultate ihrer Prüfung vorstellte und weitere Themen ansprach, die die Exekutive betreffen. Zusätzlich zu den bereits oben genannten Punkten wurden von der GPK angesprochen:
- Der Konflikt zwischen dem Gemeindepräsidenten und der Ressortleiterin Bildung, der, entgegen dem ersten Eindruck der GPK, zu Beeinträchtigungen der Funktion des Ressorts Bildung führte.
- Die nicht in Angriff genommene Umsetzung des Beschlusses der Gemeindeversammlung vom 07.11.2023 zur neuen Gemeindeorganisation.
- Die mangelnde Unterstützung des Gemeinderats für die von ihm selber an die Gemeindeversammlung gestellten Anträge.
- Die fehlenden Fortschritte bei der Aufsicht über die öffentlich-rechtlichen Anstalten.
- Das Ignorieren der von der Landsgemeinde 2025 beschlossenen Gesetzesänderungen, das unter anderem das Verschieben des Termins der aktuellen Gemeindeversammlung zur Folge hatte.
- Das Strapazieren der Finanzbefugnisse des Gemeinderats, indem er die ersten Tranchen von wiederkehrenden Ausgaben als Nachtragskredite beschliesst, oder indem er Massnahmen für dieselbe Aufgabe in voneinander unabhängige Geschäfte aufteilt, deren Kosten unter der Grenze der Zuständigkeit der Gemeindeversammlung liegen.
- Das Strapazieren der Finanzbefugnisse des Gemeinderats, indem er die ersten Tranchen von wiederkehrenden Ausgaben als Nachtragskredite beschliesst, oder indem er Massnahmen für dieselbe Aufgabe in voneinander unabhängige Geschäfte aufteilt, deren Kosten unter der Grenze der Zuständigkeit der Gemeindeversammlung liegen.
Der Gemeinderat hat die Ausführungen der GPK und die von ihr geäusserte Kritik an seiner Tätigkeitentgegengenommen, ohne dazu Stellung zu nehmen.
Betreffend die Finanzbefugnisse handelt es sich unter anderem um einen Beschluss des Gemeinderates vom Dezember 2025, unter dem Titel «Steigerung der Arbeitgeberattraktivität» wiederkehrende Ausgaben zu genehmigen, die auch nach der Aufsplittung in zwei einzelne Massnahmen nach Anhang 1 der Gemeindeordnung noch immer in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung fallen. Die GPK hat den Gemeinderat zuerst schriftlich, dann an der Besprechung auf diesen Mangel aufmerksam gemacht und ihm die Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben. Der Gemeinderat hat keine Gründe für die Rechtmässigkeit dieses Vorgehens vorgebracht.
Vorbereitung der Juni-Gemeindeversammlung 2026
Zur aktuellen Juni-Gemeindeversammlung musste die GPK nach der Besprechung mit dem Gemeinderat feststellen, dass die Traktanden dauernd abgeändert wurden. Die der GPK zur Verfügung gestellten Unterlagen waren in vielen Fällen unvollständig und die Texte der Anträge wurden zum Teil noch eine Woche vor dem Abgabetermin der Kästlitexte modifiziert.
Anträge
- Der Jahresbericht der GPK sei gemäss Art. 88 des Gemeindegesetz zu genehmigen.
- Die am 10.12.2025 vom Gemeinderat unter Geschäftsnummer 2022-275 beschlossenen wiederkehrenden Ausgaben seien der November-GV zu einem ordentlichen Beschluss vorzulegen.
Geschäftsprüfungskommission Glarus Nord
Rolf Stöckli, Präsident