Traktandum 8
Verpflichtungskredit FW-Lokal Obstalden
A. Ausgangslage
Die Feuerwehr der Gemeinde Glarus Nord hat Bedarf an einem neuen Depot auf dem Kerenzerberg. Das bestehende Feuerwehrdepot in Obstalden genügt in einigen wesentlichen Bereichen nicht mehr den geforderten Bedürfnissen. Die aktuellen Platzverhältnisse verunmöglichen sowohl einen zeitgemässen Betrieb wie auch einen Ausbau. Zudem ist aktuell ein Einsatzfahrzeug im Schulhaus Obstalden eingestellt. Dadurch ist wiederum Raum im Schulhaus blockiert. Da am bestehenden Standort Obstalden keine Erweiterung des Feuerwehrdepots möglich ist, hat sich der Gemeinderat für einen Neubau über ein Wettbewerbsverfahren entschieden.
Im Projektwettbewerb war zusätzlich zum Feuerwehrdepot ein Singsaal sowie eine Tagesstruktur mit dazugehörigen Nebenräumen vorgesehen. Das Raumprogramm wurde während der Projektentwicklung angepasst, der Singsaal gestrichen und die Tagesstruktur beibehalten, aber verkleinert. Die Tagesstrukturen werden aktuell in der Schulküche des Basisstufenschulhauses betrieben. Der Transfer ins Feuerwehrdepot bringt sowohl Mehrwert für die Tagesstruktur wie auch Synergien mit der Schule.
Ortsbauliches Konzept:
Standort des Feuerwehrdepots ist die Baurechtsparzelle Nr. 20003, auf der Stammparzelle Nr. 99, Grundbuch Obstalden. Die Erschliessung wird über die Kreuzung Hüttenbergstrasse-Obere Bitzi im Dachgeschoss erfolgen. Dort befindet sich die Einstellhalle, die Garderobe sowie weitere ebenerdig zu erschliessende Räume. Inwendig erstreckt sich die Feuerwehrnutzung über zwei Geschosse, welche sich der dortigen Hanglage anpassen. Im Obergeschoss sind Büro-, Theorie- und Umkleideräume angeordnet. Über eine Laube ist dieses Geschoss ebenfalls direkt von aussen erschlossen.
Im Sockelgeschoss, komplett von der Feuerwehrnutzung getrennt, befindet sich die neue Tagesstruktur. Diese öffnet sich in Richtung des Schulareals und besitzt eine von der Feuerwehr komplett entkoppelte Erschliessung. Halbgeschossig versetzt, auf der Höhe der Spielwiese, ergänzt eine öffentliche WC-Anlage das Raumprogramm.
Der Baukörper hat für Obstalden ein beträchtliches sichtbares Volumen. Als öffentliches Gebäude darf der Neubau im örtlichen Kontext zwar eine Sonderstellung einnehmen, soll sich aber dennoch gut einfügen. Die volumetrische Gliederung zielt darauf ab, das für die vorherrschenden dörflichen Verhältnisse grosse Volumen zu unterteilen und in den umgebenden Massstab zu integrieren. Zudem orientiert es sich an den bestehenden grossmassstäblichen Strukturen (Schulbauten, Restaurants, Kirche, Mehrfamilienhaus).
Anpassung Baurechtsvertrag:
Der bestehende Baurechtsvertrag beinhaltet ausschliesslich das Recht, die entsprechende Parzelle für Schulraum zu nutzen. Um das Feuerwehrdepot erstellen zu dürfen, muss der Baurechtsvertrag entsprechend ergänzt werden.
Kosten:
Die Kosten werden unter der Gemeinde Glarus Nord und der glarnerSach aufgeteilt. Der Kostenteiler wurde unter Berücksichtigung der Tagestrukturnutzung berechnet. Die glarnerSach beteiligt sich zur Hälfte an den allgemeinen Baukosten des Feuerwehrdepots, ausgenommen der baulichen- und Einrichtungsaufwänden, welche explizit der Tagesstrukturnutzung zugeschrieben werden. Für die Berechnung des Kostenteilers wurden Volumen und Flächen entsprechend der Nutzergruppe berücksichtigt. Folgend die Kostenaufteilung und der Kostenvoranschlag:
Feuerwehrgebäude 73%
Schulräumlichkeiten TS 27%
Kostenbeteiligung glarnerSach
Beteiligung am Anteil «Feuerwehrgebäude» gemäss Beitragsgesuch glarnerSach:
50% von CHF 3'300'000 = CHF 1'650’000
B. Materielles und gesetzliche Grundlagen
Gemeindegesetz Kanton Glarus vom 04.05.2025 (Stand 01.01.2026); Gemeindeordnung Glarus Nord vom 01.01.2020; Finanzhaushaltsgesetz vom 03.05.2009 (Stand 01.01.2026); Finanzhaushaltverordnung vom 31.08.2022 (Stand 01.01.2023); Einkaufsrichtlinien vom 15.05.2024.
C. Finanzielle Auswirkungen und Angaben zur Finanzierung
Es wird ein Verpflichtungskredit von CHF 4'521’000 beantragt. Dieser wird auf zwei Kostenstellen aufgeteilt (Feuerwehrgebäude Kerenzerberg und Schulhaus Obstalden). Die Kostengutschrift von CHF 1’650'000 der glarnerSach erfolgt bis zum Projektabschluss. Im Investitionsbudget 2026 ist der Betrag von CHF 1'000'000 eingestellt. Der Gemeinderat genehmigte am 01. Juni 2024 den Wettbewerbskredit von CHF 80'000 und am 24.06.2025 einen Projektierungskredit von CHF 170'000. Die Projektierungsaufwände (exkl. Wettbewerb) sind im KV eingerechnet. Bereits getätigte Zahlungen für die Projektierung werden in der Endabrechnung somit berücksichtigt.
Antrag für einen Verpflichtungskredit
Folgekosten:
Gemäss FHG Art. 80 Abs. 1 lit. g) sind die Folgekosten auszuweisen, was nachfolgend ausgeführt wird. Diese Ausgaben werden nach Fertigstellung bzw. Nutzungsbeginn die Erfolgsrechnung belasten, wobei die Kapitalkosten und betrieblichen Kosten als Durchschnittswerte über die gesamte Lebensdauer anzusehen sind. Allfällige Investitionseinnahmen (Subventionen etc.) sind jenem Anlagengut gutzuschreiben, für welches diese Einnahmen bestimmt sind. Folglich sind die Nettoinvestitionen Basis für die Berechnung der Abschreibungen. Weiter erfolgt der Wertverzehr bzw. die Abschreibung linear gemäss FHG Art. 61 Abs. 2 sowie FHV Art. 3.
D. Anträge
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung:
- Der Verpflichtungskredit für den Neubau Feuerwehrdepot mit Schulnutzung von total CHF4'521'000 sei zu genehmigen.