Traktandum 14
Wahl 2 Mitglieder VR APGN
Gemäss Art. 11 Abs. 2 lit. e der Gemeindeordnung Glarus Nord und Art. 8 Abs. 2 des Organisationsreglements APGN fällt die Wahl von zwei Mitgliedern des Verwaltungsrates der APGN in den Zuständigkeitsbereich der Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung.
Die beiden bisherigen VR-Mitglieder stellen sich für die Amtsperiode 2026 – 2030 zur Verfügung:
- Frank Rita, Näfels
- Schönenberger Gabriela, Niederurnen
Die Wahl der übrigen Mitglieder und des Gemeinderatvertreters in den Verwaltungsrat der APGN erfolgt anfangs der neuen Legislaturperiode durch den Gemeinderat. Wählbar sind alle in der Gemeinde Glarus Nord stimmberechtigen Personen, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Kandidaten können direkt vor der Wahl an der Gemeindeversammlung vorgeschlagen werden.