Traktandum 11
Genehmigung Landhandel Jacques Gabriel AG, Parzelle Nr. 450, Grundbuch Oberurnen
A. Ausgangslage
Nachdem die neue Nutzungsplanung im November 2024 in Kraft getreten ist, konnte die Gemeinde Glarus Nord mit der Ausschreibung der zu veräussernden Flächen gemäss den Richtlinien über die Abgaben von Bauland und Liegenschaften starten.
Die Abgabe im Baurecht der Fläche von 5'084 m2 der Parzelle Nr. 450, Grundbuch Oberurnen, wurde im Amtsblatt vom 06. März 2025 öffentlich ausgeschrieben.
Situation Parzelle Nr. 450, Grundbuch Oberurnen
Bei der vorliegenden Liegenschaft handelt es sich um ein Grundstück von strategischer Lage direkt am Zubringer Oberurnen, gelegen innerhalb der Arbeitszone (vgl. rot markierte Fläche obenstehend). Das Grundstück grenzt im Süden an die Wohnzone dicht (W III), im Westen an die Dorfzone Ebene (DE) sowie im Norden und Osten an weitere Arbeitszonen (Arbeitszone IV und III).
Aufgrund dieser räumlichen Einbettung kommt dem Grundstück eine besondere Funktion als verbindendes Element zwischen den unterschiedlichen Nutzungszonen zu. Mit Ablauf der Frist per 30. Juni 2025 sind bei der Gemeinde Glarus Nord entsprechende Angebote eingegangen.
Die Gemeinde Glarus Nord hat die Bewerbungen gemäss den Richtlinien betreffend die Abgabe von Bauland und Liegenschaften vom 05. November 2024 ausgewertet. Nachfolgend finden sich die Angaben über die Firma Jacques Gabriel AG, die den Zuschlag vom Gemeinderat zuhanden der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2026 erhalten hat.
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, das Angebot für die Parzelle Nr. 450, Grundbuch Oberurnen, mit einer Fläche von 5’084 m2 zu dem Preis von CHF 350 pro m2 anzunehmen und die betreffende Fläche an die Firma Jacques Gabriel AG im Baurecht abzugeben.
B. Materielles und gesetzliche Grundlagen
Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10.12.1907 (Stand: 01.01.2025); Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30.03.1911 (Stand: 01.01.2025); Gemeindegesetz Kanton Glarus vom 03.05.1992 (Stand: 01.01.2023); Gemeindeordnung Glarus Nord vom 01.01.2020; Richtlinien betreffend die Abgabe von Bauland und Liegenschaften vom 01.11.2024.
C. Finanzielle Auswirkungen und Angaben zur Finanzierung
Der Gemeinde Glarus Nord entstehen durch die Abgabe im Baurecht der Fläche in Oberurnen Einnahmen in Höhe von CHF 54'271.70 pro Jahr.
D. Antrag
Der Gemeinderat beantragt:
- Die Abgabe im Baurecht der Parzelle Nr. 450, Grundbuch Oberurnen, 5'084 m2 für CHF 350 pro m2, somit einem jährlichen Baurechtszins von mindestens CHF 54'271.70, an die Firma Jaques Gabriel AG, sei zu genehmigen.
- Der Gemeinderat sei mit dem Vollzug zu beauftragen.