Traktandum 13
Wahl 2 Mitglieder VR TBGN
Gemäss Art. 11 Abs. 2 lit. e der Gemeindeordnung Glarus Nord und Art. 9 Abs. 2 des Organisationsreglements TBGN fällt die Wahl von zwei Mitgliedern des Verwaltungsrates der TBGN in den Zuständigkeitsbereich der Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung.
Das erste bisherige VR-Mitglied Edwin Koller, Näfels, ist auf das Ende der Amtsdauer 2022 – 2026 zurückgetreten. Das zweite bisherige Mitglied, Ruedi Schwitter, Näfels, stellt sich für die Amtsperiode 2030 zur Wiederwahl:
- Schwitter Ruedi, Näfels
- Vakanz
Es ist folglich der vakante Sitz im Verwaltungsrat der TBGN neu zu besetzen.
Die Wahl der übrigen Mitglieder und des Gemeinderatvertreters in den Verwaltungsrat der TBGN erfolgt anfangs der neuen Legislaturperiode durch den Gemeinderat. Wählbar sind alle in der Gemeinde Glarus Nord stimmberechtigen Personen, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Kandidaten können direkt vor der Wahl an der Gemeindeversammlung vorgeschlagen werden.