Traktandum 4
Teilrevision Gemeindeordnung
A Ausgangslage
Die organisatorische Ausgestaltung der Gemeinde Glarus Nord befindet sich seit geraumer Zeit in Überprüfung und Überarbeitung: Einerseits beschloss die Gemeindeversammlung vom 07.11.2023 im Grundsatz, das Gemeindeparlament wiedereinzuführen. Andererseits beschloss die Landsgemeinde vom 04.05.2025 wesentliche Änderungen im Gemeindegesetz sowie im Gesetz über Schule und Bildung (Bildungsgesetz), welche unmittelbare Auswirkungen auf die Organisation der Glarner Gemeinden haben. Während das revidierte Gemeindegesetz per 01.01.2026 in Kraft trat, treten die angepassten Bestimmungen des Gesetzes über Schule und Bildung per 01.08.2026 in Kraft.
Für die Überprüfung der Organisation beschloss der Gemeinderat daher ein zweistufiges Vorgehen: So sollen in einem ersten Schritt mit einer Teilrevision der Gemeindeordnung (GO) auf den 01.08.2026 jene Bestimmungen angepasst werden, welche infolge der Anpassungen des Gemeindegesetzes und des Bildungsgesetzes notwendig sind. Ebenso sollen jene Bestimmungen, welche nachweislich veraltet sind oder infolge weiterer Änderung der gesetzlichen oder faktischen Ausgangslage angepasst werden müssen, revidiert werden.
Die Teilrevision der Gemeindeordnung wurde durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Gemeindeschreiber Andreas Neumann, Gemeindeschreiberin Stv. Eliane Hitz und unter externem Beizug von Rechtsanwältin Dr. iur. Romana Kronenberg, Expertin im öffentlichen Recht, erarbeitet. Im Folgenden wurde die teilrevidierte Gemeindeordnung durch die Geschäftsleitung Glarus Nord geprüft und in zwei Lesungen durch den Gemeinderat behandelt und zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet.
Die teilrevidierte Gemeindeordnung wird per 01.08.2026 in Kraft treten. Gleichzeitig wird auf dasselbe Datum die Schulordnung in das kommunale Reglement über Schule und Bildung (Bildungsreglement) überführt. Damit wird den Fristen der kantonalen Gesetze Rechnung getragen. Das kommunale Bildungsreglement wurde durch den Gemeinderat an seiner Sitzung vom 25.03.2026 genehmigt und unterliegt gemäss den Bestimmungen der Gemeindeordnung vom 01.07.2016 dem fakultativen Referendum.
Gleichzeitig genehmigte der Gemeinderat das weitere Vorgehen betr. Wiedereinführung Gemeindeparlament, wobei zunächst die relevanten Eckdaten definiert werden und im Anschluss eine breit abgestützte öffentliche Vernehmlassung erfolgen soll. Sobald die Ergebnisse der öffentlichen Vernehmlassung vorliegen und die entsprechenden Schlüsse daraus gezogen wurden, wird mit der Totalrevision der Gemeindeordnung begonnen. Ziel ist, die neue Gemeindeorganisation per 01.07.2028 umzusetzen.
Die Anpassungen in der Übersicht: (Siehe Anhang)
Eine vollständige synoptische Darstellung ist auf der Homepage der Gemeinde Glarus Nord einsehbar.
B Materielles und gesetzliche Grundlagen
Gemeindegesetz des Kantons Glarus vom 04.05.2025 (Stand: 01.01.2026); Gesetz über Schule und Bildung vom 06.05.2001 (Stand: 01.08.2026)
C Finanzielle Auswirkungen und Angaben zur Finanzierung
Keine finanziellen Auswirkungen zur Ausgangslage.
D Anträge
Der Gemeinderat beantragt:
1. Die Teilrevision der Gemeindeordnung sei zu genehmigen.
2. Der Gemeinderat sei mit dem Vollzug zu beauftragen.